…2005) erstellt und begründend ausgeführt: Die im Kalenderjahr 2004 durch den Insolvenzfond ausbezahlten Beträge 2004 von € 12.495,00 seien zur Gänze als Einkünfte im Auszahlungsjahr 2005 anzusetzen. Die Rückzahlung 2005 an das AMS für im Jahr 2004 erhaltenen Vorschuss Kündigungsentgelt führe zu keiner…
…Pendlerpauschales exakt erfolgen könne. Darüber hinaus sei festzuhalten, dass bei einem Lohnzettel der IEF Service GmbH ein Nettobetrag von 1.225,00 € herauszurechnen sei, da dieser Nettobetrag vom IEF direkt an das AMS Linz gezahlt worden sei. Dies sei deshalb erfolgt, da der Berufungswerber…
…für 2012, eben auch in Folge der wirtschaftlichen Betrachtung durch das AMS erst in 2012 zu versteuern seien. Abfertigungen und laufende Bezüge seien sehr wohl dem Jahr der Insolvenz zuzurechnen. Das AMS und Insolvenzfonds habe jedoch die Ansprüche der Kündigungsentschädigung den künftigen Monaten zugerechnet, unter…
…Gesamtsumme von 2.756,82 € sei - wie aus dem Bescheid der IEF-Service GmbH vom 14.7.2009 ersichtlich sei - wieder an das AMS zurückbezahlt worden. Durch die Konkurseröffnung am 26.11.2008 des ehemaligen Dienstgebers und Zuweisung aller dadurch entstandenen Ansprüche in das…
…eines Lohnzettels für das Jahr 2005 vor, das Arbeitsmarktservice (AMS) habe ihr bereits im Jahr 2005 Insolvenz-Ausfallgeld in Höhe von 9.802,07 € vorausbezahlt, sodass nicht der Zufluss des gesamten Betrages für das Jahr 2006 angenommen werden könne. Der Betrag von 9.802…
…nicht der Besteuerung unterzogen und diesbezüglich auch keinen Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Es bleibt daher dunkel, was der Bw. mit diesen Ausführungen zu begründen hofft. Dass die Sozialversicherungsanstalt der gewerbliche Wirtschaft ab dem Jahr 2009 (Vergleich vom 4.3.2009) dem AMS die von diesem bevorschussten Pensionszahlungen…
…Aus dem von der Bw vorgelegten Bescheid der Insolvenz-Entgelt-Fonds Service GmbH vom 12.1.2009 geht hervor, dass ein Teil des 2008 bezogenen Arbeitslosengeldes und zwar 103,00 € an das AMS B rückerstattet wurde und der Bw der Differenzbetrag (834,00 €…
…23.2.2009 eine Auszahlung von 54.670,00 € und am 4.5.2009 eine Auszahlung von 16.946,50 € erhalten habe. In diesen Auszahlungen sei eine Abfertigung enthalten und die bevorschussten Arbeitslosengelder seien vom IEF direkt an das AMS rückerstattet worden (siehe…
…die Frage war, ob die Abhaltung von Kursen durch die dortige Berufungswerberin bzw. Beschwerdeführerin für das AMS gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 UStG 1994 (Umsatzsteuerbefreiung für Schulen oder Privatlehrer) steuerfrei sei. Die Frage des Vorliegens nicht steuerbarer Subventionen bzw. die Anwendung von § 47a AMFG…
…2008 vom 8. Oktober 2009 nahm das Finanzamt die Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer dahin gehend vor, dass die Arbeitsloseneinkünfte zusammen mit den Einkünften des Bw. aus nichtselbständiger Arbeit der Besteuerung unterworfen wurden, woraus sich eine Abgabennachforderung von € 4.897,21 ergab. Begründend wurde…
…dann, wenn das Unternehmen die Verständigung unterlasse, jedoch kein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis abschließe, oder das Arbeitsverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt oder unverschuldete Entlassung des Arbeitnehmers ende. Die Abfertigung betrage bei einer Dauer von mehr als 5 Jahren ab Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses 1/12, bei…
…der gesamten Steuerbelastung "aus dem vorübergehenden Dienstverhältnis" und der Steuerminderung durch die Sonderausgaben und stelle diese den steuerpflichtigen Bezügen aus dem vorübergehenden Dienstverhältnis gegenüber, so errechne sich ein Steuersatz von 60,08 %. Das Finanzamt gab der Berufung mit einer Berufungsvorentscheidung Folge und setzte die Einkommensteuer…
…hat laut dem von ihm vorgelegten Jahreslohnzettel 19.850,40 CHF an Sozialversicherungsbeiträgen und Pflichtbeiträgen entrichtet. Das Gesamtbruttoeinkommen des Berufungsführers hat 176.104,00 CHF betragen. Die auf die Sonderzahlungen entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Pflichtbeiträge sind daher durch folgende Verhältnisrechnung zu ermitteln: [Grafik] Das Jahressechstel vor…
…Fall von marktwirtschaftlichem Entgelt für empfangene Güter oder Leistungen vor, sondern die Bw. erbringt Leistungen im öffentlichen Interesse. Die Betriebspflicht und die Auferlegung sonstiger Auflagen im Vertrag wären bei Führung des Schulungsbetriebes durch das AMS keinen Sinn, der Vertrag zwischen der Bw. und dem AMS…
…da nicht das ganze Jahr Bezüge von der PVA ausbezahlt worden seien. Die PVA habe bei der Auszahlung der Sonderzahlung im September die laufenden Bezüge bis September zu Grunde gelegt und nicht die Bezüge 4-12/2005. Durch den zu nieder angesetzten Sechstelbetrag komme es…
…durch Aufrechnung. Inzwischen sei bereits sie ihm etwas schuldig. Bei gemeinsamer Besprechung der erklärten Beträge wird klar, dass der Pflichtige als umsatzsteuerpflichtige Verlagsentgelte nur jene des Autors M (€ 816,13) erklärt hat. Er sagt zu, das aufzuklären. Als umsatzsteuerfreie Einnahmen aus der "Verwertung von…
…insgesamt von privatrechtlicher Organisation getragen. Einzige Ausnahme bilden die öffentlich rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen für Arbeitnehmer der öffentlichen Hand. Die Finanzierung der gesamten zweiten Säule erfolgt nach dem Kaptialdeckungsverfahren, grundsätzlich durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Auch die im überobligatorischen Bereich angesiedelte Personalfürsorgestiftung steht unter staatlicher Aufsicht. Das Aufsichtsverhältnis…
…verwiesen. Der Prozentsatz der Besteuerung richtet sich nach dem Steuertarif des EStG." Hiergegen wurde am 24.7.2009 Vorlageantrag erhoben. Die Bw habe noch nie "Steuer von den AMS-Zahlungen" zu leisten gehabt. Mit Bericht vom 13.12.2012 legte das Finanzamt die Berufung dem…
…an wen die Beträge zugeflossen sind. Eine Rückzahlung der vorläufig ausbezahlten (und aufgrund der Gewährung von Insolvenz-Entgelt-Entschädigung nicht zustehenden) Arbeitslosenunterstützung (Notstandshilfe) an das AMS ist daher im Jahr der vorläufigen Auszahlung erfolgt und die Besteuerung oder Einbeziehung dieses Betrages in die Hochrechnung ausgeschlossen…
…Vater) lediglich eine Verminderung seiner Einkommensteuerschuld um den Unterhaltabsetzbetrag in Höhe von 4200,00 S /pro Jahr (für das erste Kind - Rechtslage 2001) erfährt. Im erwähnten Erkenntnis kam der Gerichtshof zum Ergebnis, dass bei nicht haushaltszugehörigen Kindern der verfassungskonforme Zustand durch eine einschränkende Auslegung des …