…vom 27. März 2003 die Nachsicht der mit Bescheid vom 6. März 2003 auf Grund eines Bestandvertrages mit der Fa. MST GmbH vorgeschriebenen Bestandvertragsgebühren und Erhöhungen in Höhe von insgesamt 133.950,56 €. Als Begründung für das Nachsichtsansuchen führte sie aus, dass die Fa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. Februar 2008 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin schloss am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt R, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 6. Dezember 2006, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bestandvertrag vom 30…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Peter Wiesauer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…im Eigentum der Berufungswerberin. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die am 13. November 2000 unterzeichnete Vereinbarung gebührenrechtlich als Bestandvertrag zu werten ist und als solcher der Bestandvertragsgebühr nach § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG zu unterwerfen ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., xxx, vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt, 2340 Mödling, Enzersdorferpl. 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. März 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr.xxx/2001 entschieden: Die Berufung wird…
…dauernde Duldung der Einlagerung der Materialien auf einem fremden Grundstück auf Dauer erworben wird. (vgl. auch Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Bd. I, §33 TP9, Rz 5). Die Festsetzung einer Bestandvertragsgebühr war somit verfehlt. Der Berufung war daher statt zu geben. Wien, am 9. November 2009
…Folge nach sechs Monaten aufgelöst wurde, vermag gebührenrechtlich nichts an der Maßgeblichkeit der Urkunde zu ändern, die als Mietdauer eine unbestimmte Zeit festlegte. Die Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG wurde daher zu Recht gemäß Abs. 3 leg.cit. unter Zugrundelegung des dreifachen Jahreswertes der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Kolingasse 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. November 2004, St. Nr. XY, betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WF, 4030 Adr, vom 17. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 9. November 2007 betreffend Bestandgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 5…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., -, gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 6. August 2003, St.Nr.x, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Gebühr wird gemäß §33 TP5 Abs.1 Z1 GebG 1957 mir…
…für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vorerst einen vorläufigen Bescheid erlassen, der unangefochten blieb. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid hatte das Finanzamt sodann die Bestandvertragsgebühr endgültig festgesetzt. Nun kann ein derartiger Bescheid im vollen Umfang mit Berufung angefochten werden, es besteht keinerlei Teilrechtskraft (vergleiche z.B…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Edith Putschögl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Otto Müller, Dr. Werner Loibl und Leopold Pichlbauer über die Berufung der Bw, vom 22. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adr, vertreten durch Siemer-Siegl-Füreder & Partner Rechtsanwälte, 1010 Wien, Dominikanerbastei 10, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. März 2012 betreffend Rechtsgebühr zu ErfNr***, StNr*** im Beisein der Schriftführerin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr., vertreten durch Dr.Dr. Hawel Wirtschaftstreuhand, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, 5020 Salzburg, Eichetstraße 9-11, vom 7. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 8. April 2003, StNr. 078/9864, ErfNr…
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin die bei Vertragsabschluss derartige Belastungen für den Erhalt des Bestandgegenstandes auf sich genommen hat und im Falle der Kündigung durch die Vermieterin mit einem hohen finanziellen Nachteil rechnen muss, von sich aus kein Verhalten setzen wird, welches…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder W, G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 4. Juli 2005, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 12. September 2002 betreffend Rechtsgebühr entschieden: 1) Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid gemäß § 289 BAO abgeändert wie folgt: Bemessungsgrundlage…
…welcher eigene Lieferverträge abgeschlossen habe, die Betriebskosten zur Gänze trage, selbst keine Betriebskosten. Auch in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Feststellung von Durchschnittsätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr (BGBl. 242/1999) werde in den §§ 2 und 3 festgehalten…