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UFSL RV/0007-L/03Erwerberhaftung - Offenlegungspflicht des Erwerbers bei Zweifeln an den Berufungsausführungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2004

…und der in diesem Zusammenhang geäußerten Zweifel an seinen Berufungsausführungen keine näheren Angaben gemacht. Nach § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen (vgl. dazu auch § 77 Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern…

UFSW RV/3234-W/09Fremdhonorare
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2009

…zu § 4). Wenn der/die Steuerpflichtige die Absetzung von Schulden, anderen Lasten oder Aufwendungen geltend macht, kann die Abgabenbehörde gemäß § 138 Abs. 1 BAO verlangen, dass er/sie zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner/ihrer Anliegen erläutert und ergänzt sowie dessen Richtigkeit beweist. Gemäß…

UFSW RV/0835-W/10Nichtberücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltsleistungen an den Sohn)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2010

…diesen im § 140 gleichgestellten Personen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die…

UFSW RV/0380-W/09Nachweis von Sonderausgaben, Pflichtveranlagung bei Ausstellung eines Freibetragsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.04.2009

… 138 Abs. 1 BAO in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes gemäß § 115 Abs. 1 BAO findet dort ihre Grenze…

UFSW RV/1514-W/04Nichtanerkennung von Aufwendungen und Vorsteuern mangels Beantwortung eines Ergänzungsauftrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2005

…138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

UFSI RV/0490-I/02Nichtvorlage von Belegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…Die Nachweispflicht ergibt sich aus den allgemeinen Verfahrensvorschriften. Demnach haben Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht…

UFSW RV/0342-W/09Keine Anerkennung von Betriebsausgaben bei Nichtvorlage von Belegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009

…Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

UFSS RV/0628-S/07Keine Absetzbarkeit von Pflegeaufwendungen, wenn diese vom Pflegegeld abgedeckt sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht zu Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann Ihnen ein Beweis nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Der Abzug von Belastungen bei Ermittlung des Einkommens setzt gemäß…

UFSF RV/0416-F/12Vorliegen von Wiederaufnahmegründen, Verjährung, mangelhafte Bescheidbegründung; Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Höhe der Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2013Teil 1/2

…Beweisführung aufzufordern. Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie deren Richtigkeit zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. § 138 Abs. 1…

UFSW RV/3068-W/11Glaubhaftmachung von Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.12.2013

…die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Wenn der Steuerpflichtige die Absetzung von Schulden…

UFSW RV/3301-W/11Schätzung von Aufwendungen für ein im Betriebsvermögen befindliches KFZ mangels Führung eines Fahrtenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2013

…zu machen. Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 138 BAO, wonach die Abgabepflichtigen zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen, sowie deren Richtigkeit zu beweisen haben. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt…

UFSW RV/2923-W/11Wertberichtigung von Forderungen eines Steuerberaters - Berufliche Verschwiegenheitspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.03.2013

…allfälliger Beweisführung aufzufordern. Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie deren Richtigkeit zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. § 138 Abs…

UFSI RV/0673-I/09Nachweis von Betriebsausgaben, Fahrtenbuch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

…stehenden Kilometergelder sei "nachvollziehbar und schlüssig gegeben". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 138 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Ist ein Beweis nicht zumutbar…

UFSW RV/1719-W/10Werbungskosteneigenschaft von Reiseaufwendungen sowie von Aufwendungen für Kleidung und Arbeitsmittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2013

…Gemäß § 138 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so…

UFSI RV/0084-I/11Nachweis von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2011

…Reisekosten, Fortbildung): a) Nach § 138 der Bundesabgabenordnung (BAO) haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt…

UFSL RV/0998-L/09Anerkennung von Betriebsausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bei mangelnder Vorhaltsbeantwortung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…auszuführen: Gemäß § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung. Bücher, Aufzeichnungen…

UFSF RV/0021-F/09Abzugsfähigkeit von zum Teil geschätzten Kosten als Betriebsausgaben (Verpflegung, Raumkosten, Fremdlohn, EDV, Telefon)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…u.a. die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt…

UFSK RV/0282-K/09Verwendung von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (widerrechtliche Verwendung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2011Teil 1/2

…2007, 2005/15/0051). Nach § 138 Abs. 1 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. § 138 Abs. 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse…

UFSW RV/1933-W/10Rückzahlungen von Darlehen sind nur insoweit als Sonderausgaben abziehbar, als sie mit der Sanierung von Wohnraum iSd § 18 Abs. 1 Z 3 lit.c EStG 1988 in Zusammenhang stehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2011

…ebenso wie Kirchenbeiträge (in Höhe von € 200,00) und geleistete Spendenzahlungen (in Höhe von € 127,00) als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des § 138 BAO haben die Steuerpflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu…

UFSL RV/1111-L/08Geltendmachung von Aufwendungen für Arbeitssuche und für ein mehrteiliges Seminar mit dem Titel "Kommunikationstraining, Konfliktmanagement und Persönlichkeitsentwicklung" als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/2

…Abgabepflichtigen und die diesen im § 140 gleichgestellten Personen in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung…