…als nicht stichhältig bzw. z.T. sogar als aktenwidrig anzusehen war: Zum einen wird die angefochtene Beschlagnahmeanordnung nämlich ohnehin nicht auf § 17 Abs.2 lit.b) ("....die zur Begehung des Finanzvergehens benützten Beförderungsmittel....,wenn diese Gegenstände mit besonderen Vorrichtungen versehen waren, welche die Begehung des…
…vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 8. April 2010, Zahl 920000/90141/02/2010, zu Recht erkannt: Der…
…25.2.1993, 92/16/0141). Insgesamt liegen im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme der betreffenden Waren (Armbanduhr und Herrenjacke) vor, sodass die Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) als unbegründet abzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 30. September 2008
…2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 27. Jänner 2005, Zahl: X3, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 27. Jänner 2005 wurde dem Beschwerdeführer "zur Kenntnis…
…Finanzamtes W., SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht…
…SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Wien beim Landesgericht X. erfolgte…
…SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Wien beim Landesgericht X. erfolgte…
…Finanzamtes W., SN zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und festgestellt, dass der an das Landesgericht X. gerichteten Beschlagnahmeanordnung des Finanzamtes W. als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 7. Dezember 2004 keine Bescheidqualität zukommt und daher die durch Organe der Prüfungsabteilung Strafsachen Y. beim Landesgericht…
…Februar 2004, Zl. 91.949/2003-Str.I/Oe, betreffend Beschlagnahmeanordnung gemäß § 89 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinstrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. Februar 2004 hat das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme eines…
…Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, vom 19. Februar 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs. 1 FinStrG) des (durch Herrn Amtsdirektor Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 19. Jänner 2010…
…6800 Feldkirch, Hirschgraben 4, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 31. Juli 2013 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Juli 2013, Zl. 920000/90238/02/2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
…des Mag. M. X., Adr1, vertreten durch Advocatio Rechtsanwälte Grabher Schallert, 9490 Vaduz, Pflugstrasse 28, vom 13. August 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) gem. § 89 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) vom 13. Juli 2010, GZ.: 11881, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 1…
…des X., Rechtsanwalt, Adr.1, vertreten durch Advocatio Rechtsanwälte Grabher Schallert, Pflugstrasse 28, FL 9490 Vaduz, vom 13. August 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung) gem. § 89 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) vom 13. Juli 2010, GZ.: 11881, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs…
…ESMM, Türkei, vertreten durch die Rechtsanwalts-Partnerschaft Doralt Seist Csoklich, 1090 Wien, Währingerstraße 2-4, vom 26.Feber 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG) des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 28. Jänner 2010, Zl.520000/00000/02/2010…
…2009, StrNr. 1, wegen Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) vom 9. März 2009 hat das Finanzamt Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme sämtlicher Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen gemäß §…
…2009, StrNr. 1, wegen Beschlagnahme von Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschlagnahmeanordnung (Beschlagnahmebescheid) vom 9. März 2009 hat das Finanzamt Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Beschlagnahme sämtlicher Buchhaltungsunterlagen und Grundaufzeichnungen gemäß §…
…Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 27. März 2008, Zl. 520000/90251/02/2008, (Beschlagnahmeanordnung gem. § 89 Abs.1 FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 27. März 2008 hat das Zollamt Linz Wels als…
…2006 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 4. August 2006, Zahl: X, betreffend Beschlagnahmeanordnung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. August 2006, Zahl: 800000/90214/1/2006, hat das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß…
…die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. März 2007 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 8. Februar 2007, Zahl: X, betreffend Beschlagnahmeanordnung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Februar 2007, Zahl: X, hat das Zollamt Innsbruck als…
…vom 7. März 2005, Zl.500/90253/2/2005 (zu Str.Nr. 500/2005/00077-001), betreffend Beschlagnanhmeanordnung gem. § 89 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit (an Herrn SP gerichteten) Bescheid vom 7. März…