…die bereits beendigt sind, an diejenigen zu ergehen haben, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Während demnach Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG, OEG, KEG) ihre Parteifähigkeit solange nicht verlieren, als "Abwicklungsbedarf" besteht (ein solcher wird anzunehmen sein, wenn noch Bescheide zugestellt werden müssen), verlieren Personengesellschaften ohne…
…Beendigung der Personengesellschaft zur Folge. Gemäß §§ 19 Abs. 2 bzw. 191 Abs. 2 BAO war ab diesem Zeitpunkt Bescheidadressat nicht mehr die beendete Personengesellschaft sondern die im Jahr 1997 beteiligten Gesellschafter. Die angefochtenen Bescheide für 1997 vom 2. bzw. 16. Juni 2000 ergingen an den…
…unbestritten ihre Tätigkeit am 2. März 2008 beendet. Eine Bescheidzustellung an die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit war daher am 17. Februar 2009 nicht mehr zulässig, denn nach § 191 Abs. BAO haben Feststellungsbescheide nach Beendigung der Personenvereinigung an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind…
…verfeindeten ehemaligen Kanzleipartners die Bescheidzustellung an ihn unterlassen habe und die Erledigung des Rechtsmittel grundlos und über Gebühr verzögert habe. Die oben zitierten Entscheidungen der Finanzlandesdirektion und des unabhängigen Finanzsenates würden die Vorgangsweise des Finanzamtes kritisch beleuchten. Das Finanzamt habe bereits im Rahmen eines Vorhaltes…
…Auflösung) steuerlich als beendet anzusehen. Sie ist ab diesem Zeitpunkt von der Gemeinschaft der im Streitjahr zuletzt Beteiligten abgelöst worden (§ 19 Abs. 2 BAO). Sie hat damit abgabenrechtlich die Eignung als tauglicher Bescheidadressat verloren. Die Bescheide hätten folglich nicht mehr an die frühere Personengesellschaft (GesbR…
…zum damaligen Zeitpunkt im Firmenbuch bereits gelöscht war - zu richten. Die Zustellung des streitgegenständlichen Feststellungsbescheides erfolgte am 29. 06. 2004 an Dr.B+K , dessen Funktion als Masseverwalter aber bereits mit 03. 11. 2003 im Firmenbuch gelöscht wurde. Da die Bescheidzustellung an DS irrtümlich erfolgte…
…Erben - von Februar 2000 bis Juli 2001 - bestehende Erbengemeinschaft sei im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Feststellungsbescheides bereits beendet gewesen, weshalb der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6…
…Erben - von Februar 2000 bis Juli 2001 - bestehende Erbengemeinschaft sei im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Feststellungsbescheides bereits beendet gewesen, weshalb der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6…
…Dezember 1995 aufgelöst. Gemäß § 191 Abs. 2 BAO hat ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, wenn die Personengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit bereits beendigt ist, an diejenigen zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. § 81 BAO trifft folgende Regelung: § 81. (1) Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne…
…Gesellschaftsverhältnisse beendet. Strittig ist die Behandlung von Darlehens- und Zinsforderungen der atypisch stillen Gesellschafter im Rahmen der Veräußerungsgewinnermittlung. Gegen den angefochtenen Bescheid richtet sich die Berufung vom 5. November 2009. Der angefochtene Bescheid ist an die x GmbH als ehemalige Geschäftsherrin adressiert. Die Bescheidzustellung erfolgte…
…BAO für das Jahr 2000 aus. Gegen diese Erledigung erhob die EGmbH . als Rechtsnachfolgerin der AGmbH&Co KG Berufung. Durch die oben dargestellte Anwachsung nach § 142 HGB wurde die AGmbH&Co KG bereits 2001 aufgelöst und gleichzeitig beendet (Koppensteiner in Straube, Kommentar zum HGB, Anm…
…A-GmbH. & Mitges. und den atypisch stillen Gesellschaftern gebildete Mitunternehmerschaft bereits beendet gewesen. Dennoch hat das Finanzamt die als Bescheid intendierte Erledigung betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1997 an die Mitunternehmerschaft gerichtet. Für den Berufungsfall ist entscheidend, dass die Erledigungen…
…an die Fa. C. Management Beteiligungs AG positive Einkünfte in Höhe von 380.728,18 € zugewiesen. In der dazu ergangenen gesonderten Begründung vom 1. September 2003 führte das Finanzamt aus, dass am 18. Februar 1998 beim Finanzamt Wels eine Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften…
…Rechtzeitigkeit der Einbringung des Antrages auf Wiederaufnahme an". Diese rechtliche Beurteilung ist auch auf den vorliegenden Fall des Bw. anzuwenden, dem der Kenntnisstand des Vertreters in dem bereits im Jahr 2002 eingeleiteten und mit Beschluss vom 27. Februar 2008 beendeten Verfahrens VwGH 2002/13/0224…
…Rechtzeitigkeit der Einbringung des Antrages auf Wiederaufnahme an". Diese rechtliche Beurteilung ist auch auf den vorliegenden Fall des Bw. anzuwenden, dem der Kenntnisstand des Vertreters in dem bereits im Jahr 2002 eingeleiteten und mit Beschluss vom 27. Februar 2008 beendeten Verfahrens VwGH 2002/13/0224…
…Rechtzeitigkeit der Einbringung des Antrages auf Wiederaufnahme an". Diese rechtliche Beurteilung ist auch auf den vorliegenden Fall des Bw. anzuwenden, dem der Kenntnisstand des Vertreters in dem bereits im Jahr 2002 eingeleiteten und mit Beschluss vom 27. Februar 2008 beendeten Verfahrens VwGH 2002/13/0224…
…Auflage, § 79 Tz 10) Dennoch ist von Bedeutung, dass die W-KEG mit 31. Juli 2007 beendet wurde. Der angefochtene Bescheid vom 2. März 2010 wurde somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet und ist daher nicht in den Rechtsbestand eingegangen (vgl. Ritz, aaO…
…Gesellschaft gegenüber bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. VwGH vom 28. Juni 2007, Zl. 2006/16/0220, und vom 17. Dezember 1993, Zl. 92/15/0121). Der gegenständliche Bescheid ist daher an den ehemaligen Geschäftsführer der bereits im Firmenbuch gelöschten Gesellschaft zuzustellen. Wien, am 25. Juni 2009
…Lageadresse A, B-Straße, wurde an den Sohn CD vermietet. Für die Miteigentumsgemeinschaft wurde AB als vertretungsbefugte Person iSd § 81 Abs. 2 BAO namhaft gemacht. AB ist am 31. Jänner 2005 verstorben. Die Personengemeinschaft beendete daraufhin ihre Vermietungstätigkeit am 31. März 2005 (vgl. die Beilage…
…nur mehr gegenüber dem übernehmenden Hauptgesellschafter als Rechtsnachfolger erlassen werden können. Indem die gegenständlichen Bescheide vom 27.1.2004 dennoch an die bereits erloschene GmbH (Eintragung der Umwandlung im Firmenbuch am 15.11.2002) gerichtet waren, konnten sie keine Rechtswirkung entfalten (Ellinger /Iro/Kramer/Sutter…