… 92 Abs. 1 BAO ist abzuleiten: Eine Kommanditgesellschaft kann unter ihrer eigenen Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; deshalb kann eine Kommanditgesellschaft nur unter ihrer eigenen Firma Bescheidadressatin sein. Nach dem aus dem Täuschungsverbot des § 18 Abs. 2 HGB abgeleiteten und auch auf Gesellschaftsfirmen anzuwendenden…
…Okt. 2005 | Berufung der "KEG" In den an die KEG als Bescheidadressatin gerichteten, angefochtenen endgültig erlassenen Nichtfeststellungsbescheiden 1996 bis 2001 vom 12. Mai 2005 qualifizierte das Finanzamt die Betätigung als eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und stellte dies auch gesondert für den Verlass nach…
…das Finanzamt zu Unrecht die Rechtsansicht vertreten hat, dass an die berufungswerbende GmbH kein Bescheid wirksam erlassen werden kann. Bescheidadressat im Sinne des § 93 Abs 2 BAO ist demnach unzweifelhaft die X-WirtschaftstreuhandGmbH und nicht die Bw., weshalb diese auch nicht zur Einbringung der gegenständlichen…
…Begründung Die berufungswerbende Aktiengesellschaft (Berufungswerberin, Bw) ist Kommanditistin der GmbH&CoKG. Das Finanzamt X erließ aufgrund eines Antrages der GmbH&CoKG den angefochtenen Bescheid nur an die GmbH&CoKG als materielle Bescheidadressatin. Der angefochtene Bescheid enthält laut dessen aktenkundiger Zweitschrift keinen Hinweis iSd § 101 Abs…
…Feldkirch hat im auf § 201 BAO gegründeten (an die S GesmbH in Linz gerichteten) Abgabenbescheid vom 17.4.2003, Zl.900/00000/2003, festgestellt, dass für die genannte Bescheidadressatin (im folgenden: Beschwerdeführerin, kurz: Bf) gem. § 23 Abs.1 und 5 BierStG iVm § 16 BierStG hinsichtlich…
…2001, 2002 und gegen den Umsatzsteuerbescheid 1998 erhoben worden ist, sind die damit angefochtenen Bescheide an die Berufungswerberin (Bw) als (materielle) Bescheidadressatin ergangen, und wird darüber vom UFS gesondert unter GZ. RV/0492-W/05 entschieden. Gegenstand des vorliegenden (Zurückweisungs-)Bescheides ist die - in dem…
…die Berufungswerberin (Bw) als (materielle) Bescheidadressatin ergangen sind. Soweit im vorgenannten Schriftsatz auch Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 erhoben worden ist, sind die angefochtenen Bescheide unter Angabe von "Erbe Nach Fam.name Vorname" als (materiellem) Bescheidadressaten zu Handen der Bw (als Zustellempfängerin) ergangen…
…in Höhe von Euro 22.730,39 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Am 17.3.2008 erfolgte eine Anfrage an die Bescheidadressatin um Bekanntgabe des tatsächlichen Bruttoentgeltes inkl. aller Nebenkosten für die letzten drei Jahre. Mit Fax vom 19.3.2004 wurde mitgeteilt…
…Hauptzollamt Wien (in seiner Funktion als Abgabenbehörde erster Instanz) fest, dass für die genannte Bescheidadressatin (im Folgenden: Bf) als Warenempfängerin hinsichtlich der mit den 14 Warenanmeldungen zu 226/0007813673/13/90/2001 vom 16.8.2001, 226/000/813688/04/1 vom 17.8.2001…
…2003, GZln.100/90089/01+03 bis 08/2003/StrV-Ref 2, stellte das Hauptzollamt Wien (in seiner Funktion als zuständige Abgabenbehörde erster Instanz) fest, dass für die genannte Bescheidadressatin (= Bf) als Warenempfängerin hinsichtlich der mit den Warenanmeldungen der Speditionen GT GesmbH, X, bzw…
…Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK in Verbindung mit § 212a Abs. 5 BAO. Unter der Überschrift "Zahlungsaufforderung" forderte das Zollamt die Bescheidadressatin auf, jene offenen Abgabenschuldigkeiten, deren Aussetzung sie beantragt habe, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides zu entrichten. In einer Klammer wurde…
…2005, 2006 und am 30. Jänner 2009 für das Kalenderjahr 2007 Einkommensteuerbescheide erlassen. Alle Bescheide weisen als Bescheidadressatin den Namen und die Anschrift der Berufungswerberin aus. Am 16. September 2009 übermittelte Dr. Josef Weller mit Telefax ein Schreiben an das Finanzamt. Im Betreff des Schreibens…
…sollte, möge dies eingehend begründet werden. Mit einem an die Kindesmutter als Bescheidadressatin gerichteten Bescheid vom 18.7.2011 wies das Finanzamt den Antrag derselben vom 23.5.2011 auf Gewährung der Familienbeihilfe für ihre Tochter (Berufungswerberin) ab März 2011 mit näherer Begründung ab. Im…
…wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch inhaltlich bestimmt war (vgl. VwGH 7.3.1991, 90/16/0043 und die dort zitierte Vorjudikatur). Bescheidadressatin des o.a. Bescheides vom 1. August 2011 betreffend die Abweisung eines Antrages um Rückerstattung von Stempelgebühren war die…
…Verspätungszuschlag - jeweils in der Höhe von EUR 180,90 - zur Entrichtung vorgeschrieben. Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, die Bescheidadressatin habe 1.256 Tonnen Bauschuttrestmassen vor dem 3. Quartal 2002 länger als ein Jahr gelagert. Dagegen erhob die A-GmbH mit Schreiben vom 8…
…darauf verwiesen, dass die unpfändbaren Grundbeträge nach § 291a Abs. 1 und 2 EO von einem anderen Drittschuldner zu beachten seien, sodass die Bescheidadressatin nur die Steigerungsbeträge nach § 291a Abs. 3 EO zu berücksichtigen habe. Im Bescheid an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wurde dargelegt, dass…
…die o.a. Berufungsvorentscheidung war daher Monika Schwärzler befugt, die in diesem Bescheid sowohl im Adressfeld als auch im Spruch unmissverständlich als Bescheidadressatin genannt ist. Die von der Bf. eingebrachte Beschwerde gegen die nicht an sie ergangene Berufungsvorentscheidung war daher mangels Aktivlegitimation gemäß § 273 Abs…
…520000/65025/19/2010 einen Abgabenbescheid erlassen. In diesem hat es festgestellt, dass für die genannte Bescheidadressatin gem. Art.204 Abs.1 lit.b) und Abs.3 Zollkodex iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG eine Eingangsabgabenschuld iHv € 930,69 (davon € 204,17 an…
…Zollamt Feldkirch Wolfurt fest, dass für die genannte Bescheidadressatin (= Bf) bei der Überführung von (in den diesem Bescheid beigeschlossenen Anlagen) erwähnten (von 4.1.2006 bis 16.3.2009 stattgefundenen) Sendungen von Waren der Warennummer 8523405100 (DVDs) aus der Schweiz gem. Art.201 Abs…
…Ergänzungsvorhalt vom 17. September 2007 aufgefordert, die bezughabende Darlehensurkunde vorzulegen, woraufhin EMJ bekannt gegeben hat, dass lediglich die Pfandurkunde existiere. Daraufhin ist an EMJ als Bescheidadressatin ein in seiner Überschrift als Gebührenbescheid bezeichneter Bescheid vom 22. Oktober 2007, zugestellt am 4. Februar 2008, mit folgendem…