…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Bezüglich der Unrichtigkeit der Anspruchszinsenbescheide wurde seitens des…
…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Bezüglich der Unrichtigkeit der Anspruchszinsenbescheide wurde seitens der…
…abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen Gesetzesanwendung gleich. Linz, am 5…
…abgabenbehördlichen Bescheides entspreche, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies sei jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und komme einer denkunmöglichen Gesetzesanwendung gleich (vgl. vor allem…
…in diesem Zusammenhang nicht noch ein weiterer Bescheid in der selben Sache an die Bf ergehen, auch wenn in der nunmehrigen Parteienbezeichnung die Firma SAG auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge als Bescheidadressat tituliert werde. Da die Bf auf Grund des Einbringungsvertrages rechtlich nicht mehr existent sei…
…Einkommensteuerbescheid 2006" / "Einkommen-steuerbescheid 2007" bezeichnet und jeweils mit 31. August 2010 datiert sind, aus denen jeweils als ausstellende Behörde das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr und als Bescheidadressat die Bw. (Adressfeld) hervorgeht und die jeweils auch einen Spruch, eine Begründung und eine gesetzeskonforme Rechtsmittelbelehrung enthalten…
…leg.cit. die Unterschrift (Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung). Fehlen der Bescheidadressat oder der Spruch als Willenserklärung der Behörde, der den normativen Gehalt der behördlichen Erledigung zum Ausdruck bringt, so liegt kein Bescheid vor. Was Inhalt…
…Bescheides, da ein Bescheidadressat nur durch die Rechtsfolgen eines Bescheides beschwert ist und rechtliche Beschwer die Voraussetzung für die Anfechtbarkeit von behördlichen Erledigungen ist: Der (jetzt) rechtsfolgenlose Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 war daher nicht (mehr) mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist…
…Stpfl., vertreten durch steuerl.Vertretung, vom 19. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 30. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2001 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…Alle Bescheide weisen als Bescheidadressatin den Namen und die Anschrift der Berufungswerberin aus. Am 16. September 2009 übermittelte Dr. Josef Weller mit Telefax ein Schreiben an das Finanzamt. Im Betreff des Schreibens ist der Name der Berufungswerberin, die Vollmachtsbekanntgabe, Berufung und Neuberechnung der Anspruchszinsen angeführt…
…Meinung vertreten, dass zu untersuchen sei, ob der in den (Nicht)Bescheiden vom 11. November 2009 mit "FirmaGeschäftsherrinGmbH & atypisch Stille" angesprochene materielle Bescheidadressat am 12. November 2009 existiert habe. Unter Verweis auf die zusätzliche Begründung zu den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden wurde ausgeführt: "Ob die behauptete, auf…
…die vom Adressaten bekämpft worden seien, ohne dass auf diese Rechtsmittel auch nur reagiert worden sei. Konkret formuliert sei der Bescheidadressat falsch. Es sei in der Behörde und beim Bw aktenkundig und dokumentierbar, dass gravierende Bescheidmängel gegeben seien. Die gleiche rechtswidrige Situation habe sich eine…
…gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 27.11.2008, 2006/03/0097; VwGH 26.07.2007, 2004/15/0137 mwN). Wird der Bescheidadressat nicht im normativen Text selbst, sondern nur im Bescheidkopf, also im Adressfeld, genannt, dann ist dies…
…ergeben habe, begründet worden. Fraglich bleibe, welcher Lohnzettel nach drei Jahren neu hervorgekommen sein soll. Der Bw als Bescheidadressat könne nicht erkennen, um welche Lohnzettel es sich dabei handle. Es handle sich um einen unbestimmten Pauschalverweis, der eine ordnungsgemäße Begründung nicht ersetzen könne. Das Fehlen…
…werden können. Aus den aufgezeigten Gründen lassen es die dem angefochtenen Bescheid anhaftenden Ermittlungsmängel nicht ausgeschlossen erscheinen, dass ein im Spruch (Bescheidadressat) anders lautender Bescheid zu erlassen bzw. bei fehlender Vertretungsbefugnis der LM statt einer Sachentscheidung eine Formalentscheidung (Zurückweisung des Nachsichtsantrages) zu treffen gewesen wäre…
…§ 93 Abs. 2 BAO nicht der Bescheidadressat gewesen. Über Vorlage des in den Verwaltungsakten AS 56 erliegenden Bescheides über die Festsetzung der Aussetzungszinsen vom 22. Dezember 1998 führt der Vertreter der Berufungswerberin dazu aus, dass auch dieser Bescheid wiederum an A und Mitbes. und somit…
…folgten). Mit Bescheid vom 30. Juni 2010, gerichtet an "ehemalige GmbH Nfg. Einzelunternehmen u. Mitgesellschafter" als Bescheidadressat und zugestellt "z.H. Steuerliche.Vertretung." wies das Finanzamt die Berufung vom 11. Dezember 2009 zurück, weil die als Bescheide intendierten Erledigungen vom 16. November 2009 keinen Bescheidcharakter…
…die Verfahren betreffend die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für die Jahre 2002 bis 2005 wiederaufgenommen und neue Sachbescheide vom Finanzamt erlassen. Als Bescheidadressat ist jeweils "BuD" angeführt, zugestellt wurden diese Bescheide an die H. Die Aufteilung der Einkünfte erfolgte für 2002 auf B…
…die Verfahren betreffend die Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO für die Jahre 2002 bis 2005 wiederaufgenommen und neue Sachbescheide vom Finanzamt erlassen. Als Bescheidadressat wurde jeweils "Dr.AundD" angeführt, zugestellt wurden diese Bescheide an die G. Die Aufteilung der Einkünfte erfolgte für 2002 auf…
…nur der sein, dem der Bescheid wirksam bekannt gegeben wurde und für den er auch inhaltlich bestimmt war (siehe VwGH-Erkenntnis vom 7.3.1991, 90/16/0043 und die dort zitierte Vorjudikatur). Bescheidadressatin des angefochtenen Zurückweisungsbescheides des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 10. Oktober 2006…