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2 792 Treffer463 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0113-F/071) Zufluss von Lizenzgebühren 2) Umsatzsteuerpflicht einer Rechnung 3) Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010

…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Bezüglich der Unrichtigkeit der Anspruchszinsenbescheide wurde seitens des…

UFSF RV/0106-F/071) Zufluss von Lizenzgebühren 2) Umsatzsteuerpflicht einer Rechnung 3) Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Bezüglich der Unrichtigkeit der Anspruchszinsenbescheide wurde seitens der…

BFG RV/5100464/2012Zulässigkeit wiederholter Verfahrenswiederaufnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.07.2014

…nachvollziehbare Begründung vorhanden sein, welche Umstände sich ergeben hätten, um die Ermessensausübung zu rechtfertigen. Als Bescheidadressat könne er die diesbezügliche Ermessensübung nicht nachvollziehen. Die Begründung hinsichtlich der Einkünfte der E trage den konkreten individuellen Gegebenheiten nicht Rechnung (vgl. UFS 12.1.2010, RV/0138-L…

BFG RV/7104705/2019Zahlungsaufforderung ausnahmsweise anfechtbar, bedingte Erbantrittserklärung, Forderung im Verlassenschaftsverfahren nicht angemeldet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.04.2020

…gemäß § 49 Abs. 2 BAO Teil der Erhebung iSd § 20 Abs. 2 Z 1 AVOG ist. 1.3 Bescheidadressat Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen, er hat den Spruch zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft…

BFG RV/5100232/20131) Bescheidadressat nach Verschmelzung gemäß Art. I UmgrStG 2) Wiederaufnahme im offenen Abgabenverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.10.2017

…Wiederaufnahmebescheid betreffend Körperschaftsteuer 2008, einen Körperschaftsteuerbescheid 2008 sowie einen Anspruchszinsenbescheid 2008, die abgesehen vom Bescheidadressaten (= nunmehr Bf als Rnf Bf/Holding) gleich lauteten wie jene vom 13.08.2012. Auch das Bundesfinanzgericht teilt die von Finanzamt und Bf vertretene Ansicht, dass die nach 23…

UFSL RV/0305-L/03Bescheidcharakter eines rein automationsunterstützt veranlassten "Anspruchszinsenbescheides"
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.01.2005

…abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen Gesetzesanwendung gleich. Linz, am 5…

BFG RV/7102407/2021Bindungswirkung von Anspruchszinsenbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2021

…der Anspruchszinsenbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, obwohl der Bescheid, aus dem die Nachforderung resultiert, später aufgehoben werden könnte. Der Bescheidadressat könnte dann den Anspruchszinsenbescheid nicht mehr mit Bescheidbeschwerde anfechten und wäre darauf angewiesen, dass die Behörde von Amts wegen den Bescheid über die Anspruchszinsen korrigiert…

UFSW RV/1388-W/05Anspruchszinsen, Bescheidqualität bestritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2007

…abgabenbehördlichen Bescheides entspreche, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies sei jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und komme einer denkunmöglichen Gesetzesanwendung gleich (vgl. vor allem…

BFG RV/7104937/20171.) unrichtige Angabe des Vornamens des Bescheidadressaten in einer Beschwerdevorentscheidung 2.) Festsetzung der Anspruchszinsen erfolgt verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2023

…nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestanden und für alle Parteien der Bescheidadressat zweifelsfrei feststand, ist deren unrichtige Bezeichnung als unbeachtlich zu qualifizieren. Eine Berichtigung gem. § 293 BAO erübrigt sich aufgrund des ohnehin eingebrachten Vorlageantrages. 2.) Zur Festsetzung der Anspruchszinsen Gem…

BFG RV/7104484/2018Beginn der Verjährung für die endgültige Einkommensteuerfestsetzung und Berechnung von Anspruchszinsen bei endgültiger Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.10.2018

…seiner Erlassung geführt hat, nicht oder nicht hinreichend bestimmt angeführt wird, kann schon deshalb nichts anderes gelten, weil es dem Bescheidadressat in diesem Fall frei steht, einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung zu stellen (§ 245 Abs. 2 BAO) bzw…

UFSF RV/0070-F/031. Parteifähigkeit einer aufgelösten (eingebrachten) GesmbH & Co KG 2. Wiederholungsverbot wegen res iudicata setzt Parteienidentität voraus. 3. Bareinlage in GesmbH & Co KG ist ungeachtet der nachfolgenden Einbringung der KG gesellschaftssteuerpflichtig. 4. Auswirkungen der Novellierung des Verjährungsrechtes im Berufungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2005

…in diesem Zusammenhang nicht noch ein weiterer Bescheid in der selben Sache an die Bf ergehen, auch wenn in der nunmehrigen Parteienbezeichnung die Firma SAG auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge als Bescheidadressat tituliert werde. Da die Bf auf Grund des Einbringungsvertrages rechtlich nicht mehr existent sei…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…Einkommensteuerbescheid 2006" / "Einkommen-steuerbescheid 2007" bezeichnet und jeweils mit 31. August 2010 datiert sind, aus denen jeweils als ausstellende Behörde das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr und als Bescheidadressat die Bw. (Adressfeld) hervorgeht und die jeweils auch einen Spruch, eine Begründung und eine gesetzeskonforme Rechtsmittelbelehrung enthalten…

UFSK RV/0016-K/081. Mit den monatlichen Gehaltszahlungen werden auf Grundlage der getroffenen vertraglichen Vereinbarung laufend anteilige Sonderzahlungen ausgezahlt. 2. Besteuerung der in der Schweiz bezogenen Kapitalerträge (Zinsen) mit 25%iger österreichischer KESt. 3. Anrechnung der Schweizer Verrechnungssteuer aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich und Schweiz?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011Teil 2/2

…leg.cit. die Unterschrift (Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen weder einer Unterschrift noch einer Beglaubigung). Fehlen der Bescheidadressat oder der Spruch als Willenserklärung der Behörde, der den normativen Gehalt der behördlichen Erledigung zum Ausdruck bringt, so liegt kein Bescheid vor. Was Inhalt…

UFSW RV/2062-W/091. Misslungene Wiederaufnahme des Verfahrens, 2. Unterhaltsabsetzbetrag, an die Schulen der Kinder überwiesene Internatskosten als Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung, 3. Zufluss von Arbeitslohn, 4. in der Berufung gestellter Antrag auf Verzinsung einer Abgabengutschrift, 5. Wohnsitzerrichtung zwecks Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen des Werbungskostenabzuges in Höhe der Ausgaben einer doppelten Haushaltsführung, 6. Wohnsitzerrichtung zwecks Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für das Pendlerpauschale
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011

…Bescheides, da ein Bescheidadressat nur durch die Rechtsfolgen eines Bescheides beschwert ist und rechtliche Beschwer die Voraussetzung für die Anfechtbarkeit von behördlichen Erledigungen ist: Der (jetzt) rechtsfolgenlose Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 war daher nicht (mehr) mit Berufung anfechtbar. Ist ein Bescheid nicht mit Berufung anfechtbar, ist…

UFSI RV/0543-I/06Ende der Parteifähigkeit einer Verlassenschaft mit Einantwortung des Nachlasses
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.03.2012

…Stpfl., vertreten durch steuerl.Vertretung, vom 19. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 30. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2001 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2001 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…

UFSW RV/1589-W/11Wirksamkeit einer Bescheidzustellung gegenüber einer Prozessunfähigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.10.2012

…Alle Bescheide weisen als Bescheidadressatin den Namen und die Anschrift der Berufungswerberin aus. Am 16. September 2009 übermittelte Dr. Josef Weller mit Telefax ein Schreiben an das Finanzamt. Im Betreff des Schreibens ist der Name der Berufungswerberin, die Vollmachtsbekanntgabe, Berufung und Neuberechnung der Anspruchszinsen angeführt…

BFG RV/7104343/2017Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Vollbeendigung einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss14.02.2019

… 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht worden sei. Da kein Bescheidadressat mehr bestehe und kein Aktivvermögen mehr zu erwarten sei, würde das FA die Beschwerde gegen die Körperschaftsteuerbescheide nicht mehr erledigen. Am 24.01.2019 informierte das BFG das FA von der beabsichtigten Vorgangsweise (Einstellung des…

BFG RV/7200001/2024Haftung gem. § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.08.2024

…kein Abgabenbescheid erlassen wurde. Darüber hinaus liege kein schuldhaftes Verhalten des Schuldners vor und es sei Einhebungsverjährung eingetreten. Schließlich seien die Abgaben als Insolvenzforderungen einzustufen. Zum Bescheidadressat: Der Bf. geht in seiner Beschwerdeschrift von der unwirksamen Zustellung des angefochtenen Haftungsbescheids aus. Der Bescheid sei ihm…

BFG RV/7103718/2017Vorliegen von Scheinrechnungen über Subunternehmerleistungen in der Bauwirtschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2022Teil 1/2

…eine Abweisung der Beschwerden. Als Bescheidadressat war ausschließlich der Beschwerdeführer angeführt und erfolgt eine körperliche Zusendung ausschließlich an den Beschwerdeführer selbst. Mit Beschluss des BFG vom 9.2.2017 wurde der daraufhin eingebrachte Vorlagentrag vom 27.10.2015 als unzulässig zurückgewiesen, da aufgrund einer aufrechten…

BFG RV/2100606/2020Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.10.2020

…Die Verfügung von Wiederaufnahmen liegt nämlich im Ermessen; die Ermessensübung ist zu begründen. Der Bescheidadressat erfährt somit nicht, •ob ein neuer oder ein berichtigter Lohnzettel Grund für die Wiederaufnahme ist, •welcher Arbeitgeber gemeint ist, •ob Transferleistungen (und wenn ja, welche) oder deren Änderung nachträglich bekannt…