… 295a BAO rechtfertigt die Beendigung der Vermietungstätigkeit nach dem zitierten VwGH-Erkenntnis aber in keinem Fall (für 2003 und 2004 würde eine derartige Maßnahme zudem daran scheitern, dass die geänderten Erstbescheide erst nach dem Eintritt des "nachträglichen Ereignisses" ergangen sind). Wegen Fehlens einer verfahrensrechtlichen Grundlage…
…wieder in den Rechtsbestand zu erheben, so sind sie auf die vorstehenden Ausführungen zur Beurteilung der Vermietung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei im geprüften Zeitraum hinzuweisen: Mangels Änderung der Bewirtschaftungsart im Folgejahr 2007 hatte sich die Betätigung nicht in eine Einkunftsquelle (§ 2 Abs 4 L-VO…
…Finanzamt die gemäß § 295a BAO geänderten Bescheide damit begründet, dass der nachträglich gefasste Entschluss, die Vermietungstätigkeit vor Erzielen eines positiven Gesamtüberschusses einzustellen, zur Liebhabereibeurteilung führe. Die Behörde hat also, allerdings ohne es explizit anzuführen, den Verkauf der Liegenschaft als rückwirkendes Ereignis beurteilt. Ob der Verkauf…
…festgestellt. Abschließend war festzustellen, dass eine "Liebhaberei"-Prüfung nicht zu erfolgen hatte, da eine tatsächliche Vermietung von Büroraum und Ferienwohnungen nach der ggstl. Sach- und Beweislage nicht als erwiesen anzusehen war. Es ergeht die Entscheidung: Das Berufungsbegehren - erklärungskonform zu veranlagen - wird abgewiesen. Wien, am 7…
…Finanzamt) des Verfahrens vor einer inhaltlichen Entscheidung zwecks Wahrung des Rechts auf Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) Ermittlungsergebnisse wechselseitig vorhalten müsste. Nach Ansicht der Referentin wäre es durchaus sinnvoll, die offenen Sachverhaltsfragen im Wege einer Betriebsprüfung zu klären. Laut Veranlagungsakt wurde eine solche letztmalig im…
…zum Ergebnis gelangt ist, dass umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie) als Umsatzsteuerbefreiung (mit Vorsteuerausschluss) anzusehen ist. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht erfordere die aus…
…Bescheidänderung gem. § 295a BAO: Die Frage, ob Liebhaberei vorliegt (vgl. Pkt. 1 der Begründung zur Berufungsentscheidung), ist von der Beurteilung der Frage zu unterscheiden, ob die sich aus dieser (insgesamt) Beurteilung für die Jahre 2004 bis 2006 ergebenden materiellrechtlichen Auswirkungen im Wege einer Änderung der…
…0219). Der Verkauf eines Mietobjektes im Zusammenhang mit der Beurteilung der Vermietung als Liebhaberei ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO (vgl. VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343; VwGH 26.1.2011, 2005/13/0126). Die gemäß § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheide 1999 bis…
…| Einkommensteuerschuld | | | 558.526,70 | | | | | Kapitalertragsteuer | | | -2.459,00 | | | | 556.067,70 | Abgabenschuld (gerundet gem. § 204 BAO) | 556.068,00 Es war spruchgemäß zu entscheiden. 2 Beilagen: 1…
Hinsichtlich des die Einstellung einer Tätigkeit innerhalb eines abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes betreffenden Berufungsvorbringens ist darauf zu verweisen, dass die Bewirtschaftung der berufungsgegenständlichen Liegenschaft mangels objektiver Ertragsfähigkeit und nicht auf auf Grund der vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei zu beurteilen war. Somit gehen auch das Vorbringen…
| Überschuß laut UFS | 5.257,73 Aufgrund des Überschusses der Prognoserechnung geht der Berufungssenat davon aus, dass eine Liebhaberei im gegenständlichen Fall zu verneinen ist. Aufgrund des Vorliegens der Unternehmereigenschaft liegen steuerbare Umsätze im Sinne des § 1 UStG vor, andererseits steht auch der…
…eigene Beurteilung erfahren können. Dass Zinsen und andere Kapitaleinkünfte eines privaten Anlegers keinen umsatzsteuerlichen Tatbestand erfüllen und den besonderen Vorschriften der §§ 27 bzw. 98 Abs 1 Z 5 unterliegen, sei nur angemerkt. Gemäß § 2 Abs 5 Z 2 UStG 1994 gilt eine als Liebhaberei iSd…
…mit qualifizierten Nutzungsrechten. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach Maßgabe des § 2 Abs 4 ausgeschlossen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der Z 1 und 2 ist für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen. ... …
… 295a BAO ergangenen Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1998 bis 2001 mit vorliegender Berufungsentscheidung abzusprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. übte im Zeitraum 1998 bis zur Einstellung durch Verkauf im Jahr 2005 eine mit Verlusten verbundene Vermietungstätigkeit betreffend eine Eigentumswohnung in [Steiermark] aus…
…2000. Insofern teilt der UFS die Beurteilung der Erstbehörde nicht. Dies bedeutet nun aber noch nicht, dass die vom Bw. gesetzten Maßnahmen zur neuerlichen Vermietung der Räumlichkeiten auch für eine Einkünfteerzielung im Sinne der Liebhabereiverordnung sprechen. Nach der Aktenlage ist das Mietobjekt des Bw. unzweifelhaft…
…gewählten Art der Bewirtschaftung innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren - konkret ab dem Jahr 2015 - ein Gesamtgewinn erzielbar. Das Finanzamt ist daher bei seiner Beurteilung der Vermietung Wohnung Tür 10 in Wohnung zu Unrecht von Liebhaberei im Sinne der LVO ausgegangen. Den Berufungen gegen die…
…September 2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Ein Lokalaugenschein in Anwesenheit des steuerlichen Vertreters habe ergeben, dass das gegenständliche Areal mit drei Gebäuden vermietet werde. Das Hauptgebäude stehe seit 0003 vollkommen leer. Aufgrund einer Beschau sei die Nutzung des Kellers sowie des Erd- und…
…Satz BAO an ihre Stelle (VwGH vom 4.6.2008, 2004/13/0124). Die vom steuerlichen Vertreter der Bw. erhobene Berufung gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für Jänner bis September, November und Dezember 2006 und Jänner bis März 2007 gilt daher als auch gegen die Umsatzsteuerjahresbescheide für…
… 2 Abs. 4 LVO absehbaren Zeitraumes. Daher kann eine rechtliche Beurteilung dieser strittigen Feststellung der BP mangels Auswirkungen im konkreten Berufungsfall unterbleiben. Entsprechend der dargestellten Rechtslage ist die Vermietungstätigkeit des Bw. als Liebhaberei anzusehen, weshalb die Nichtanerkennung des vom Bw. im Jahr 2006 geltend gemachten…
… 2 Abs. 4 LVO absehbaren Zeitraumes führt. Daher kann eine rechtliche Beurteilung dieser strittigen Feststellungen der BP mangels Auswirkungen im konkreten Berufungsfall unterbleiben. Entsprechend der dargestellten Rechtslage ist die Vermietungstätigkeit der Bw. als Liebhaberei anzusehen, weshalb die Nichtanerkennung des von der Bw. geltend gemachten Vorsteuerabzuges…