…primär, die von den Bf. vorgelegten (mehrfach geänderten) Prognoserechnungen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine auf Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. Insoweit liegt eine der Revision zugängliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd. Art. 133 Abs. 4…
… 295a BAO rechtfertigt die Beendigung der Vermietungstätigkeit nach dem zitierten VwGH-Erkenntnis aber in keinem Fall (für 2003 und 2004 würde eine derartige Maßnahme zudem daran scheitern, dass die geänderten Erstbescheide erst nach dem Eintritt des "nachträglichen Ereignisses" ergangen sind). Wegen Fehlens einer verfahrensrechtlichen Grundlage…
…Finanzamt die gemäß § 295a BAO geänderten Bescheide damit begründet, dass der nachträglich gefasste Entschluss, die Vermietungstätigkeit vor Erzielen eines positiven Gesamtüberschusses einzustellen, zur Liebhabereibeurteilung führe. Die Behörde hat also, allerdings ohne es explizit anzuführen, den Verkauf der Liegenschaft als rückwirkendes Ereignis beurteilt. Ob der Verkauf…
…wieder in den Rechtsbestand zu erheben, so sind sie auf die vorstehenden Ausführungen zur Beurteilung der Vermietung als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei im geprüften Zeitraum hinzuweisen: Mangels Änderung der Bewirtschaftungsart im Folgejahr 2007 hatte sich die Betätigung nicht in eine Einkunftsquelle (§ 2 Abs 4 L-VO…
…festgestellt. Abschließend war festzustellen, dass eine "Liebhaberei"-Prüfung nicht zu erfolgen hatte, da eine tatsächliche Vermietung von Büroraum und Ferienwohnungen nach der ggstl. Sach- und Beweislage nicht als erwiesen anzusehen war. Es ergeht die Entscheidung: Das Berufungsbegehren - erklärungskonform zu veranlagen - wird abgewiesen. Wien, am 7…
…Finanzamt) des Verfahrens vor einer inhaltlichen Entscheidung zwecks Wahrung des Rechts auf Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) Ermittlungsergebnisse wechselseitig vorhalten müsste. Nach Ansicht der Referentin wäre es durchaus sinnvoll, die offenen Sachverhaltsfragen im Wege einer Betriebsprüfung zu klären. Laut Veranlagungsakt wurde eine solche letztmalig im…
…davon ist die Vermietungstätigkeit der Bf. daher objektiv nicht geeignet, auf Dauer Einnahmenüberschüsse zu erzielen. Somit stellt die Vermietungstätigkeit hinsichtlich der gegenständlichen Wohnungen keine Einkunftsquelle dar und ist in weiterer Folge auch umsatzsteuerlich unbeachtlich. Die Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…der zu lösenden Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO („kleine Vermietung“) umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist, an der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur. Darüber hinaus hing die Entscheidung zur Frage, ob während der aufrechten…
…BFGG und § 282 BAO ist das Finanzamt verpflichtet, im gegenständlichen Fall mit den ihm zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Bundesfinanzgerichtes entsprechenden Rechtszustand herzustellen und die entsprechenden Buchungen am Abgabenkonto vorzunehmen. Nichtzulassung der Revision Eine Revision ist nach Art. 133 B…
…25.7.2014; davon lediglich E 2012 gem. § 200 Abs. 1 BAO vorläufig). Die vorläufige Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2012 erfolgte aufgrund der Annahme einer eventuell vorliegenden Liebhabereitätigkeit bei der Vermietung der Liegenschaft in L, die nur durch Beobachtung der Entwicklung der prognostizierten Gewinne in den…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes uneinheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Beschwerdefall lagen keine…
…zum Ergebnis gelangt ist, dass umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs. 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie) als Umsatzsteuerbefreiung (mit Vorsteuerausschluss) anzusehen ist. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht erfordere die aus…
…Bescheidänderung gem. § 295a BAO: Die Frage, ob Liebhaberei vorliegt (vgl. Pkt. 1 der Begründung zur Berufungsentscheidung), ist von der Beurteilung der Frage zu unterscheiden, ob die sich aus dieser (insgesamt) Beurteilung für die Jahre 2004 bis 2006 ergebenden materiellrechtlichen Auswirkungen im Wege einer Änderung der…
…0219). Der Verkauf eines Mietobjektes im Zusammenhang mit der Beurteilung der Vermietung als Liebhaberei ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO (vgl. VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343; VwGH 26.1.2011, 2005/13/0126). Die gemäß § 295a BAO geänderten Einkommensteuerbescheide 1999 bis…
…Die Revision ist nicht zulässig. Gegenständliches Erkenntnis fußt im Wesentlichen auf der oben zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung einer verlustträchtigen Vermietung einer Eigentumswohnung. Was die Liebhabereibeurteilung betrifft, hängt die gegenständliche Entscheidung von der im Rahmen der Beweiswürdigung vorgenommenen Beurteilung von Tatfragen ab…
…Gewerbebetrieb setzten sich aus einem Verlust in Höhe von € - 7.365,23 als Einzelunternehmer und einer Beteiligung an der t.OG zusammen. Letztere wurde vorerst mit Feststellungsbescheid vom 9. Jänner 2010 festgestellt, worauf das Finanzamt gemäß § 295 Abs. 1 BAO aufgrund der bescheidmäßigen Feststellung…
…Vermietungserlöse als umsatzsteuerpflichtig und somit die Vorsteuer für die Anschaffung der Investorenwohnung. Das Finanzamt Bregenz hat nach Durchführung eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens die Umsatzsteuer für das Jahr 2011 mit 0,00 € festgesetzt, da die Vermietung der Investorenwohnung einkommensteuerrechltich und in der Folge auch umsatzsteuerrechtlich Liebhaberei…
…| Einkommensteuerschuld | | | 558.526,70 | | | | | Kapitalertragsteuer | | | -2.459,00 | | | | 556.067,70 | Abgabenschuld (gerundet gem. § 204 BAO) | 556.068,00 Es war spruchgemäß zu entscheiden. 2 Beilagen: 1…
Erweist sich dieser nachträglich als rechtswidrig und wird er abgeändert oder aufgehoben, so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten…
… 295a BAO insoweit eine Änderung von Bescheiden möglich, als das nachträglich eingetretene Ereignis rückwirkend Auswirkungen auf Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches zeitigt (vgl. VwGH 15.1.2008, 2006/15/0219). Der Verkauf eines Mietobjektes im Zusammenhang mit der Beurteilung der Vermietung als Liebhaberei ist kein…