…denn es sei auf wahren Regelungsinhalt abzustellen. Die Vereinbarung habe mangels Streit bzw. Ungewissheit keine Bereinigungswirkung. Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liege daher kein Vergleich vor. Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld oder die einseitige Anerkennung einer Forderung des anderen ohne beiderseitiges Nachgeben…
…samt Aufteilung des Verkaufserlöses sowie Zahlungen für Bausparverträge der Kinder, vereinbart. Das Finanzamt habe den Vertrag als Vergleich beurteilt, dessen Wesen durch ein beiderseitiges Nachgeben der Parteien sowie eine Bereinigungswirkung gekennzeichnet sei. Gegenständlich seien aber unstrittige Rechtsverhältnisse bloß deklarativ festgehalten worden, weshalb ein Ehepakt gem. …
…der o.a. rechtswirksame und vollstreckbare Vergleich zugrunde. Der Vergleich gehört gemäß § 1380 ABGB zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen und wird nach ebendenselben Grundsätzen beurteilt. Aus der dem Vergleich inhärenten Bereinigungswirkung folgt, dass er einen neuen Rechtsgrund schafft, weshalb ihm konstitutive Wirkung zukommt, soweit er…
…die auf eine allfällige Uneinigkeit der Vertragsparteien oder zumindest eine Ungewissheit über die Sach- oder Rechtslage dergestalt schließen lassen, dass sie in ihrer Gesamtheit der Bereinigungswirkung eines Vergleichs bedurft hätten. Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liegt aber kein Vergleich vor (vgl. VwGH vom 19…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…zu verzichten(Abs. 4 des Vergleiches).Der Vergleich gehört nämlich gemäß § 1380 ABGB zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen und wird nach ebendenselben Grundsätzen beurteilt. Aus der dem Vergleich inhärenten Bereinigungswirkung folgt, dass er einen neuen Rechtsgrund schafft, weshalb ihm konstitutive Wirkung zukommt, soweit er von…
…sollte. Dieser einvernehmlich als bestehend angesehene Zahlungsanspruch aber wäre die in Ziffer 1 insgesamt vereinbarte Abschlagszahlung, wodurch die Bereinigungswirkung der Vergleichsvereinbarung auch sämtliche auf dieses Schuldverhältnis zurückgreifenden weiteren steuerlichen Auswirkungen - so auch diejenige des angefochtenen Bescheides - umfassen würde. Da im Übrigen die verfügte Abschreibung gemäß …
…für bereits abgebauten und/oder in Zukunft abzubauenden Schotter begehrt werden. Von der Bereinigungswirkung nicht erfasst sei die im Konkursverfahren angemeldete Konkursforderung im Zusammenhang mit den behaupteten Erwerb des Schottermaterials auf Grund des Vertrages vom 15. Februar 2000. Wie dem Schreiben des Bw an die…
…dass mit der gegenständlichen Zahlung sämtliche Ansprüche des Konzerns, gleich von welchem Rechtsträger aus dem Konzern um den Verlagstitel "X Zeitung" es sich seinerzeit gehandelt haben möge, erledigt seien. Unter die Bereinigungswirkung falle diese zurückliegende Forderung inkl. sämtlichen Nebenansprüchen, nicht davon erfasst wäre z.B…
…Rechtsgebühren § 33 TP 20 GebG RN 3). Der Vergleich schaffe einen neuen Rechtsgrund und wirke, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweiche "konstitutiv". Einwendungen gegen die bisherigen Forderungen könnten gegen die festgestellte Verbindlichkeit nicht mehr erhoben werden ('Bereinigungswirkung) (Koziol/ Weiser, Bürgerliches Recht, Band II…
…stützt, sei darauf hingewiesen, dass der Verwaltungsgerichtshof in diesen Beschwerdefällen ausgesprochen hat, dass den nach § 67 Abs. 10 ASVG Haftungspflichtigen die Bereinigungswirkung des Zwangsausgleichs beim Primärschuldner im Sinne des § 156 Abs. 1 KO nicht zugute kommt, sondern die schadenersatzrechtliche Delikthaftung für die nach § 164 Abs…
…mit dem Vergleich auch alle nicht voraussehbaren Schäden abgegolten werden sollten, ist er darauf zu verweisen, dass dies einem Vergleich und der ihm zukommenden Bereinigungswirkung immanent ist. Das Wesen eines Vergleiches besteht ja gerade darin, dass die Parteien an die Stelle einer streitigen oder zweifelhaften…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat (Wien) 12 über die Berufung der Mag.A.B., vertreten durch StB-KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY betreffend einen Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2001 gemäß § 299 BAO, Einkommensteuer für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XY über die Berufung der Bw., vertreten durch HFP Steuerberatungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk betreffend Umsatzsteuer 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
7. Folgende Aussagen und Beweismittel sind für die rechtliche Würdigung zusätzlich heranzuziehen: (a) Auftrag der Firma G. an die Fa. H. GmbH zur Errichtung eines Betriebsneubaues vom 19. Februar 1994 (Auszug): Bauvorhaben Betriebsneubau Firma G., Auftrag an die Fa. H. GmbH als Auftragnehmer. Aufgrund der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger und die weiteren Mitglieder HR Dr. Walter Mette, Dr. Wolfgang Seitz und Gerhard Mayrhofer über die Berufung des CR, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 25. November 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Franz Klein, gegen den Bescheid des Finanzamtes Korneuburg betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…