…denn es sei auf wahren Regelungsinhalt abzustellen. Die Vereinbarung habe mangels Streit bzw. Ungewissheit keine Bereinigungswirkung. Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liege daher kein Vergleich vor. Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld oder die einseitige Anerkennung einer Forderung des anderen ohne beiderseitiges Nachgeben…
…samt Aufteilung des Verkaufserlöses sowie Zahlungen für Bausparverträge der Kinder, vereinbart. Das Finanzamt habe den Vertrag als Vergleich beurteilt, dessen Wesen durch ein beiderseitiges Nachgeben der Parteien sowie eine Bereinigungswirkung gekennzeichnet sei. Gegenständlich seien aber unstrittige Rechtsverhältnisse bloß deklarativ festgehalten worden, weshalb ein Ehepakt gem. …
…der o.a. rechtswirksame und vollstreckbare Vergleich zugrunde. Der Vergleich gehört gemäß § 1380 ABGB zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen und wird nach ebendenselben Grundsätzen beurteilt. Aus der dem Vergleich inhärenten Bereinigungswirkung folgt, dass er einen neuen Rechtsgrund schafft, weshalb ihm konstitutive Wirkung zukommt, soweit er…
…die auf eine allfällige Uneinigkeit der Vertragsparteien oder zumindest eine Ungewissheit über die Sach- oder Rechtslage dergestalt schließen lassen, dass sie in ihrer Gesamtheit der Bereinigungswirkung eines Vergleichs bedurft hätten. Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liegt aber kein Vergleich vor (vgl. VwGH vom 19…
…zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet". Grundlage eines Vergleichs ist sohin das Bestehen eines strittigen oder zweifelhaften Rechts. Durch Abschluss des Vergleichs soll im Sinne einer Bereinigungswirkung Streit beendet und Zweifel beseitigt werden (Kajaba in Kletecka/Schauer, ABGB-ON104 § 1380 Rz 5). Ein…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorliegende Entscheidung folgt der angeführten höchstgerichtlichen Judikatur. Zu der Rechtsfrage, ob ein zivilgerichtlicher Vergleich eine Bereinigungswirkung auch im Fall des § 24 Abs. 2…
…TP 20): 1. Streit oder Ungewissheit über die Rechtslage 2. Beidseitiges Nachgeben 3. Bereinigungswirkung Streit oder Ungewissheit über die Rechtslage liegt vor, wenn die Parteien uneins sind, ob oder in welchem Umfang ein Recht entstanden ist oder noch besteht, wobei die Differenzen gegenwärtige wie zukünftige…
…zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet". Grundlage eines Vergleichs sei sohin das Bestehen eines strittigen oder zweifelhaften Rechts. Durch Abschluss des Vergleichs sollten im Sinne einer Bereinigungswirkung der Streit beendet und Zweifel beseitigt werden (Kajaba in Kletecka/Schauer, ABGB-ON1.04 § 1380, Rz…
…den Kommanditisten auf Ausgleich des negativen Kapitalkontos für sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche erlöscht seien. Nach ständiger OGH-Judikatur habe ein Vergleichsabschluss Bereinigungswirkung hinsichtlich aller Einwendungen und wechselseitigen Ansprüche, an welche die Parteien gedacht haben oder gedacht haben können. Neue Ansprüche nach dem…
…wurde festgehalten, dass beide über die in dieser Vereinbarung festgelegte Unterhaltszahlung hinaus wechselseitig auf weitere, allfällig bereits bestehende oder auch zukünftig entstehende gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichten (Punkt III.). Eine Bereinigungswirkung liege hier jedenfalls vor. Eine Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion der Vereinbarung sei zu bejahen. Da in den §§…
…Anerkenntnis den Streit oder die Unsicherheit über den Bestand einer Forderung bzw schneidet verzichtbare Einwendungen aus dem alten Rechtsverhältnis ab und hat damit eine Bereinigungswirkung. - Da das konstitutive Anerkenntnis aufgrund seines Vertragscharakters nach der Rsp des OGH gegenüber dem Berechtigten oder seinem Vertreter abgegeben werden…
…Stelle des unklaren Rechts ein klares festsetzen. Dabei gilt für alle Tatbestandsmerkmale eine subjektive Sichtweise. 5 Vergleiche sind nicht abstrakt, ihre Causa liegt in der von den Parteien beabsichtigten Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund…
…nämlich die "Bereinigungsfunktion" erforderlich. Das zur Erfüllung dieser Funktion einer Rechtssache innewohnende strenge Potential sei eine Voraussetzung für das Vorliegen des Eintrittes einer Bereinigungswirkung. Eben genau diese denknotwendige Voraussetzung sei durch die neugeschaffene zivilrechtliche Rechtssicherheit, nämlich die Möglichkeit einer verbindlichen - das Ermessen des Richters grundsätzlich…
…seiner rechtskräftigen Verurteilung für den Verkürzungsbetrag nach § 11 BAO Haftender die durch den erfüllten Sanierungsplan bewirkte teilweise Befreiung der Z-GmbH von den Abgabenverbindlichkeiten nicht für sich in Anspruch nehmen. Da die Bereinigungswirkung des bestätigten Sanierungsplanes (§ 156 Abs. 1 IO) zu keiner Haftungsfreistellung des Y…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…schafft einen neuen Rechtsgrund und wirkt, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweicht, konstitutiv (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 111). Vergleiche haben Bereinigungswirkung, da durch sie Streit beendet bzw. Zweifel beseitigt werden sollen. Sie begründen einen neuen Verpflichtungsgrund, wirken rechtsgestaltend und haben auch dann…
…zu verzichten(Abs. 4 des Vergleiches).Der Vergleich gehört nämlich gemäß § 1380 ABGB zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen und wird nach ebendenselben Grundsätzen beurteilt. Aus der dem Vergleich inhärenten Bereinigungswirkung folgt, dass er einen neuen Rechtsgrund schafft, weshalb ihm konstitutive Wirkung zukommt, soweit er von…
…sollte. Dieser einvernehmlich als bestehend angesehene Zahlungsanspruch aber wäre die in Ziffer 1 insgesamt vereinbarte Abschlagszahlung, wodurch die Bereinigungswirkung der Vergleichsvereinbarung auch sämtliche auf dieses Schuldverhältnis zurückgreifenden weiteren steuerlichen Auswirkungen - so auch diejenige des angefochtenen Bescheides - umfassen würde. Da im Übrigen die verfügte Abschreibung gemäß …