Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der DI. A. B. GmbH, 0000 Wien, A-Gasse 32, vertreten durch Dr. Emmerich W., emerit. Rechtsanwalt, 00000 K., B-Str. 12, vom 8. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten…
der A-Gasse war zu ersehen, dass das Mietobjekt teils privat, teils für Bürozwecke genutzt wurde. Die im Flur befindliche Tür teilt die Wohnung in zwei Sphären, von denen die eine das einzige Badezimmer der Wohnung samt zwei Privaträumen umfasst. Wurde das in Rede stehende…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch kein Bereicherungsvorsatz für die Verwirklichung des Tatbildes erforderlich, wobei festzuhalten ist, dass dem Bf. im angefochtenen Bescheid keine persönliche Bereicherung vorgeworfen wurde. Das Beschwerdevorbringen vermag somit den Vorsatzverdacht nicht zu entkräften. Es bestehen damit nach Ansicht der Beschwerdebehörde…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…
…1168/77; 25.1.1995, 89/16/0149). Mangels Vorliegen eines entsprechenden Bereicherungsvorsatzes sei eine Besteuerung des konkreten Sachverhaltes unter diesem Aspekt betrachtet nicht zulässig, weshalb beantragt wurde, die Versicherungssumme aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Im Vorhalteverfahren durch das Finanzamt führte die Bw aus, dass es…
…Geld entnehme, liege regelmäßig ein Bereicherungsvorsatz iSd allgemeinen Strafrechtes im Hinblick auf die Vermehrung des eigenen Vermögens vor. Dass eine Dienstnehmerin im Zeitpunkt der unrechtmäßigen Entnahme zugleich auch an die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung denke und damit mit einem auf die Abgabenverkürzung gerichteten Vorsatz handle, sei…
…Kassa nehmen zu können. Nach dem Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 13. Dezember 2006 zu GZ. XY hat die Bw. durch die wiederkehrende Zueignung von jedenfalls € 47.383,36 mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz die Fa. E.K. geschädigt, um sich eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen…
…233 StGB dar: Eine derartige Veruntreuung im Sinne des zitierten Tatbestandes begeht, wer vorsätzlich ein ihm anvertrautes Gut im Wert von mehr als € 50.000,00 sich oder einem Dritten mit Bereicherungsvorsatz zueignet. Das geschädigte Rechtsgut ist das Eigentum desjenigen (hier: der X GmbH…
…der Bw. sei kein Vorsatz im herkömmlichen Sinn dahingehend vorzuwerfen, dass sie bewusst Abgaben zu ihrem eigenen Vorteil hinterzogen hätte, kann der Berufung deswegen nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine Bereicherungsvorsatz nicht Tatbestandvoraussetzung einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist. Diese ist…
…Teil A des Urteiles des Landesgerichtes N. vom 13. Dezember 2006 hat die Bw. durch die wiederkehrende Zueignung von jedenfalls € 47.383,36 mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz die Firma K. geschädigt, um sich eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, wobei sich die einzelnen Daten der Zueignungshandlungen…
…in: NZ 1985, 81). Mangels Vorliegens eines entsprechenden Bereicherungsvorsatzes sei eine Besteuerung des konkreten Sachverhaltes auch unter diesem Aspekt betrachtet nicht zulässig und werde nochmals beantragt, dass die erhaltene Versicherungssumme aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden werde. Mit Schreiben vom 30. Jänner 2003 wurde durch die Berufungswerberin…
…in: NZ 1985, 81). Mangels Vorliegens eines entsprechenden Bereicherungsvorsatzes sei eine Besteuerung des konkreten Sachverhaltes auch unter diesem Aspekt betrachtet nicht zulässig und werde nochmals beantragt, dass die erhaltene Versicherungssumme aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden werde. Beigelegt wurden zwei Original-Bankbelege. Zum Einen ein Einzahlungsbeleg über…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X.X., Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 7. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. September 2003 betreffend Schenkungssteuersteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 6…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AK, Pensionistin, geb. 19XX, whft. in S, vertreten durch die Steuerberatung Mondsee-Treuhand Widlroither GmbH, in 5310 Mondsee, Alfred Jäger-Weg…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…
Dass den angefochtenen Wiederaufnahmebescheiden eine "neue Tatsache" im Sinn des § 303 BAO zugrunde gelegen war, war anhand der beim Finanzamt am 26. März 2008 eingebrachten Selbstanzeige und der dazu gehörigen Beilagen nicht zu bezweifeln, hatte die Abgabenbehörde doch erstmals mit dieser Anzeige Kenntnis davon erlangt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…