…Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln i.S. des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 vor. Der Vollständigkeit halber sei hier nur erwähnt, dass sich der Wohnsitz des Bw., der vom Arbeitsort in einer Richtung laut Michelin-Routenplaner 77 km entfernt ist, nicht außerhalb der…
…verwiesen, dass die Auskunft hinsichtlich der Toilette vom Wasserwerk stamme. Auf die übrigen Argumente der Bw. sei im Rahmen der Stellungnahme der Betriebsprüfung nicht eingegangen worden. Hinsichtlich der Eigennutzung werde darauf hingewiesen, die Bemerkung, dass der Gesellschafter Franz Böhm außerhalb der Öffnungszeiten großteils schlafe, habe…
…mit den Männern statt in ein angemietetes Zimmer in ihre Wohnung zu gehen. Die Prostituierten könnten jederzeit ihrer Tätigkeit außerhalb der Öffnungszeiten nachgehen. Alle Prostituierten hätten ein Visum zur selbständigen Tätigkeit ohne feste Niederlassung gehabt. Eine Beschäftung als Dienstnehmerinnen komme daher nicht in Betracht. Die…
…steuerlichen Dienstverhältnisses iSd § 47 EStG. Zum Berufungspunkt B/2.4. - Öffnungszeiten des Bordellbetriebes Dort wird lediglich ausgeführt, dass sich die Lokalöffnungszeiten (gemeint Gastlokal bzw. Barbereich im Erdgeschoss) ohnehin mit den Ausübungszeiten der Prostitution (gemeint in den Zimmern des 1. Stockes) gedeckt haben, und dass sich…
…da der Bw. der 2010 wiederholt gestellten Aufforderung, Aufzeichnungen über Beginn und Ende seiner Arbeitszeiten in den Jahren 2008 und 2009 vorzulegen, nicht nachkam. Die Nichtvorlage der Aufzeichnungen wurde mit der Unvorhersehbarkeit von Warenübernahmen außerhalb der Öffnungszeiten der Warenannahmestelle begründet. Streitpunktbezogen war folgende Rechtslage anzuwenden…
…des Prüfers, der Abgabenbehörde sei bekannt, dass die Schutzhütte fallweise auch im Winter bzw. Frühjahr außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten bewirtschaftet werde (der Vorprüfer hatte eine entsprechende Feststellung gemacht) und zudem der Pachtvertrag ausdrücklich ein Offenhalten des Hüttenbetriebes in der Osterzeit und zu Pfingsten vorsehe, wogegen…
…| 14:00 - 15:30 Uhr | Do | 8:00 - 12:00 Uhr | | Fr | 8:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Außerhalb der unmittelbaren Öffnungszeiten seien natürlich weitere mit der Tätigkeit als Hauptkassiererin verbundene Arbeiten zu erledigen…
…sei damit für die Dauer der Benützung der Kunde selbst gewesen. Zu 2. Niemand habe die Prostituierten daran gehindert, Anbahnungen auch außerhalb des Geschäftslokales vorzunehmen und Kunden dann ins Separee mitzunehmen, was auch wiederholt geschehen sei. Zu 3. Da die Öffnungszeiten des Lokals praktisch die…
…einer Person, deren berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem ihrer persönlichen Bindungen liegen und die daher veranlasst ist, sich abwechselnd an verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft aufzuhalten, der Ort ihrer persönlichen Bindungen, sofern sie regelmäßig dorthin zurückkehrt. Gemäß § 79…
…oder zu Arbeitsende bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar lang. Die Öffnungszeiten ihres Arbeitgebers hätten in den streitverfangenen Jahren von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 19 Uhr betragen, am Samstag von 8 bis 18 Uhr. Sie sei verpflichtet, an der Morgenbesprechung ab 7 Uhr…
…ff]. Uneinigkeit besteht im konkreten Fall ob die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist oder nicht, sowie die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Diesbezüglich wesentliche Fakten sind: - Wohnort: E 2, xxxx O - Arbeitsstätte: V 17, 4030 Linz - Öffnungszeiten der Bank: Mo-Mi: 8.30 - 16…
…Außerhalb der Saison waren/sind sowohl das Hotel als auch das Gasthaus geschlossen. Das Gasthaus wurde vor der Verpachtung und wird nach der Verpachtung- bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise wenn 25 Gäste für Mittag angekündigt waren - nur als Abendbetrieb geführt. Die Öffnungszeiten waren im Regelfall…
…jenen der Ehegattin des Bw. nutzen (Tochter). Beide Kinder seien im Lauf des Jahres 2009 in eigene Wohnungen gezogen. Zu den Reisekosten wurde erläutert, dass die vorliegenden Taxirechnungen im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen stünden wenn aufgrund des Zeitdruckes die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich sei…
…die im § 26 EStG 1988 genannten Arbeitgeberleistungen bereits dem Grunde nach nicht den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sein, weil es sich jedenfalls um außerhalb des Einkommensteuergesetzes angesiedelte Zuflüsse handeln würde, hätte es der Gesetzgeber unterlassen können, diesen Paragrafen in das Einkommensteuergesetz aufzunehmen. Bereits daraus…
…Nr. 305, zeitlich noch zumutbar ist. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992…
…überwiegend wenigstens mehr als 20 km. Es stand dem Bw. also für diese Zeiträume ein Pendlerpauschale zu. Da allerdings die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Fahrten nach St. Andrä-Wördern zumutbar ist, war lediglich die Pauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit b EStG…
…Der Bw. möge auch Telefonnummer und Öffnungszeiten der Zweitordination mitteilen. Der Bw. brachte im Schreiben an das FA vom 24. September 2003 dazu vor, es gebe ein stilles Übereinkommen zwischen Ärztekammer und Gebietskrankenkasse betreffend Behandlung von Kassenpatienten in der Zweitordination zwischen Juni 2000 und Juni…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 18. September 2009 eröffnete die X-GmbH (= Berufungswerberin, Bw) in XY das Poker-Cardcasino "X", worin ab diesem Zeitpunkt täglich in den Öffnungszeiten von 17.00 Uhr bis 6.00 Uhr…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 18. September 2009 eröffnete die X-GmbH (= Berufungswerberin, Bw) in A das Poker-Cardcasino "XY", worin ab diesem Zeitpunkt täglich in den Öffnungszeiten von 17.00 Uhr bis 6.00 Uhr…
…12.2005, Zl. 2004/14/0012). Die Anforderungen an den Umfang der unternehmerischen Handlungen, die zur Begründung einer Betriebsstätte erforderlich sind, sind umso geringer, je mehr sich die eigentliche unternehmerische Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Einrichtung vollzieht (vgl. VwGH 12.12.1995, Zl. 94/14…