…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden." Im konkreten Fall…
…einer Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages und kann die Abgabenfestsetzung daher nicht auf § 201 Abs. 2 Z 1 BAO gestützt werden. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO könnte nur dann eine Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid darstellen, wenn die Voraussetzungen des …
…spätestens) an diesem Tag der selbst berechnete Betrag dem Finanzamt bekannt gegeben wurde. Die Erlassung des angefochtenen Bescheides am 12. Dezember 2006 erfolgte somit nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages und kann die Abgabenfestsetzung daher nicht auf § 201 Abs…
…erfolgen. Die Verpflichtung zur Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages besteht in der Einreichung einer entsprechenden Erklärung (§ 23a Abs. 2 ErbStG) Gemäß § 23a ErbStG sind Rechtsanwälte und Notare befugt, für gewisse - im Gesetz angeführte - Rechtsvorgänge die Steuer selbst zu berechnen, wenn die Selbstberechnung innerhalb der Anmeldefrist des …
…erkennbar, dass die Festsetzung in den Fällen des § 201 Abs. 3 Z 1 BAO nicht im Ermessen der Behörde liegt, wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wurde. Wie aus dem Abgabenkonto der Bw. eindeutig…
…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben…
…bekannt, mit welchem Betrag die Schenkungssteuer vom Parteienvertreter selbstberechnet wurde. Erst durch die Übersendung der Anmeldung iSd § 23a Abs. 2 ErbStG als Sammelerklärung an das Finanzamt, dem sämtliche Selbstberechnungsbescheinigungen eines Kalendermonats angeschlossen wurden, erfolgte sodann die Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages an die Abgabenbehörde. Für…
…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 und 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Der Dienstgeberbeitrag und…
…1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. (4) Innerhalb…
…201 Abs. 3 Z 1 BAO) aber innerhalb der Frist von einem Jahr (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO) ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages (21. April 2009) eingebracht wurde, wurde inhaltlich eine Unrichtigkeit der Höhe der selbstbemessenen Gebühr mit dem Vorbringen behauptet, von den…
…Juni 2013 wies das FA den Antrag des BW zurück, da die Eingabe nicht fristgerecht erfolgt sei. Eine Festsetzung gemäß § 201 BAO könne nur erfolgen, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht werde. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid erhob…
…Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 9.4.2013, RV/0232-K/11. Das Finanzamt wies den Antrag als verspätet zurück und führte aus, dass eine bescheidmäßige NoVA-Festsetzung nur dann erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages…
…habe, dass es bei der Berechnung der NoVA zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung bei der Einfuhr des PKW aus Deutschland gekommen sei. Das Finanzamt wies den Antrag als nicht fristgerecht zurück, weil er nicht spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht worden sei (…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Voraussetzung für die Festsetzung ist daher, dass entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages noch nicht bekannt waren und dass diese…
…1 iVm Abs. 2 BAO könne auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen eine Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen. Dies müsse jedoch gemäß § 201 Abs. 2 Z 2 BAO vom Antragsteller binnen eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages beantragt werden. Gemäß § 11…
…keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Abs. 2 Die Festsetzung kann erfolgen, ..... 2. wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist. ....." Vom Berufungswerber wurde ein…
…104,86 €. Weiters ist die Voraussetzung des § 201 Abs 2 Z 1 BAO idF BGBl I 2002/97 (AbgRmRefG) erfüllt, dass die Festsetzung innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages (im ggstdl Fall im April 2005) von Amts wegen erfolgen kann. Es handelt…
…und zu entrichten, ohne vorherige abgabenbehördliche Tätigkeiten (zB bescheidmäßige Festsetzungen) abwarten zu dürfen (Ritz, BAO3, § 201 Tz 1). Die Verpflichtung zur Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages kann darin bestehen, dass, wie dies etwa gemäß § 11 NoVAG der Fall ist, eine entsprechende "Erklärung" einzureichen ist (vgl. Ritz…
…1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 und 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Gemäß § 41…
…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 und 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Der Dienstgeberbeitrag und…