…Festsetzung vom Amts wegen nicht innerhalb eines Jahres (Abs. 2 Z 1 leg. cit.) ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages erfolgt. Die Vorschrift hat insoweit den Zweck, einen "Gleichklang mit der bei einem durch Bescheid abgeschlossenen Verfahren geltenden Rechtslage" herbeizuführen (vgl. nochmals VwGH 30.01.2014…
…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden." Im konkreten Fall…
…einer Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages und kann die Abgabenfestsetzung daher nicht auf § 201 Abs. 2 Z 1 BAO gestützt werden. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO könnte nur dann eine Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid darstellen, wenn die Voraussetzungen des …
…spätestens) an diesem Tag der selbst berechnete Betrag dem Finanzamt bekannt gegeben wurde. Die Erlassung des angefochtenen Bescheides am 12. Dezember 2006 erfolgte somit nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages und kann die Abgabenfestsetzung daher nicht auf § 201 Abs…
…erfolgen. Die Verpflichtung zur Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages besteht in der Einreichung einer entsprechenden Erklärung (§ 23a Abs. 2 ErbStG) Gemäß § 23a ErbStG sind Rechtsanwälte und Notare befugt, für gewisse - im Gesetz angeführte - Rechtsvorgänge die Steuer selbst zu berechnen, wenn die Selbstberechnung innerhalb der Anmeldefrist des …
…erkennbar, dass die Festsetzung in den Fällen des § 201 Abs. 3 Z 1 BAO nicht im Ermessen der Behörde liegt, wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht wurde. Wie aus dem Abgabenkonto der Bw. eindeutig…
…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben…
…bekannt, mit welchem Betrag die Schenkungssteuer vom Parteienvertreter selbstberechnet wurde. Erst durch die Übersendung der Anmeldung iSd § 23a Abs. 2 ErbStG als Sammelerklärung an das Finanzamt, dem sämtliche Selbstberechnungsbescheinigungen eines Kalendermonats angeschlossen wurden, erfolgte sodann die Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages an die Abgabenbehörde. Für…
…FA die Erklärung dort übermittelt wurde. In der Entscheidung VwGH 27.1.2009, 2006/13/0096 wird folgendes ausgeführt: "Für das Streitjahr 2003 erfolgte die Bekanntgabe des von der Beschwerdeführerin selbstberechneten Betrages an Kapitalertragsteuer mit einer am 28. Februar 2003 beim Finanzamt eingelangten "Kapitalertragsteuer-Anmeldung"…
…wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 und 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Der Dienstgeberbeitrag und…
…als rechtswidrig, weil die Abgabenfestsetzungen nicht innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe der selbstberechneten Beträge (laut Auskunft der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung - DB2) erfolgt sind und in den Bescheidbegründungen - zwar mit Verweis auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung - lediglich die "Feststellung als Liebhaberei gemäß §…
…zur Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages kann darin bestehen, dass eine entsprechende "Erklärung" (zB nach § 11 NoVAG 1991, § 13 Abs. 1 GrEStG 1987, § 23a Abs. 2 ErbStG, § 8 Abs. 3 VersStG) einzureichen ist. Ist keine Erklärungspflicht - wie bei der Wechselgebühr - vorgesehen, so hat die Bekanntgabe idR…
…Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist, 3. wenn kein selbstberechneter Betrag bekannt gegeben wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen…
…1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. (4) Innerhalb…
…selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. (2) Die Festsetzung kann erfolgen, 1. von Amts wegen innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages, 2. wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe…
…führte das Finanzamt aus, dass nach § 201 Abs 2 Z 2 BAO eine Festsetzung erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr nach Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht werde. Dem Antrag könne daher, rückgerechnet ab dem Datum der Antragstellung, nur für die Monate…
…qualifizierte diesen Antrag des Bf. als Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Normverbrauchsabgabe gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) und wies ihn ab. Begründend wurde ausgeführt, dass eine Festsetzung nur erfolgen könne, wenn der Antrag auf Festsetzung binnen eines Jahres ab der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages (das…
…der Antrag auf Festsetzung spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages eingebracht ist (Z.2) oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs.4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden (Z.3). Mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 18…
…5. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist, 2. wenn…
…201 Abs. 3 Z 1 BAO) aber innerhalb der Frist von einem Jahr (§ 201 Abs. 2 Z 2 BAO) ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages (21. April 2009) eingebracht wurde, wurde inhaltlich eine Unrichtigkeit der Höhe der selbstbemessenen Gebühr mit dem Vorbringen behauptet, von den…