…In der gegen den Bescheid über die Festsetzung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach dem GSBG vom 3. Mai 2005 erhobenen Berufung vom 31. Mai 2005 wandte sich die Bw. gegen die festgesetzten Nachzahlungen. Es wurden umfangreiche Vorbringen zur Auslegung des maßgeblichen Inhaltes des GSBG erstattet…
…dadurch zu einer Gesamtnachforderung an Beihilfe nach GSBG iHv EUR 84.056,35. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild: [Grafik] Berufung vom 15.07.2009 gegen die 4 Bescheide über die Festsetzung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 01-12/2008…
…und Ausgleichszahlungen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz gemäß § 201 BAO für den Zeitraum 01-12/2003 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerberin (in der Folge kurz: Bw.) wurden mit den angefochtenen Bescheiden auf der Grundlage der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung Rückzahlungen im Zusammenhang mit Beihilfen…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22.Jänner 2004 über die Festsetzung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz setzte das Finanzamt Salzburg-Stadt Nachzahlungen für das Kalenderjahr 2000 in Höhe von …
…Ausgleichszahlungen und der Beiträge gemäß § 9 GSBG 1996 wird das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betraut." Weiters wurde dem § 6 GSBG-VO ein Abs. 3 angefügt, der wie folgt lautet: "§ 5 tritt mit 1. November 2003 in Kraft. Beihilfen- und Ausgleichszahlungserklärungen, die nach…
…mit Einführung der Beihilfe nach dem GSBG die Kostensteigerung im Gesundheits- und Sozialbereich abzufedern, um eine Beitragserhöhung zu vermeiden. Die Einführung der Beihilfe hätte nicht erfolgen müssen, wenn die nichtabzugsfähigen Vorsteuern keinen Mehraufwand für Vorleistungen bei Unternehmern im Gesundheits- und Sozialbereich darstellten. Folglich seien die…
…gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Abs. 3: Die Ausgleichszahlung wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der…
…österreichischen Rechtsvorschriften auch in den betreffenden Monaten Februar und März 2011, für die mir die Ausgleichszahlung nicht gewährt wurde. Im Februar 2011 hatte ich keinen Klienten. Bis 14. Jänner 2011 war ich in O. bei W. tätig. Nachdem mein Klient Mitte Jänner 2011 ins Altersheim…
…dem Beginn einer neuerlichen pflegerischen Tätigkeit von weniger als vier Monaten, ohne dass von der Bw in Österreich oder in einem anderen Staat eine andere Erwerbstätigkeit entfaltet wird, und ohne dass das angemeldete Gewerbe als ruhend gemeldet wird, die Bw somit durchgängig nach dem GSVG…
…und ohne dass das angemeldete Gewerbe als ruhend gemeldet wird, die Bw somit durchgängig nach dem GSVG pflichtversichert blieb, eine der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit gleichgestellten Situation iSd Art 1 lit b) der VO gesehen werden. Auch deshalb unterlag die Bw im Streitzeitraum nach Art…
…Anschluß an die Krankenversicherung oder Anspruchsberechtigung in der Krankenversicherung nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, mit Ausnahme des GSVG und des BSVG, wenn der Antrag binnen sechs Wochen nach dem Ende der Versicherung oder Anspruchsberechtigung gestellt wird, 2. sonst mit dem der Antragstellung folgenden Tag…
…2010 kein Anspruch auf Ausgleichszahlung in Österreich." Die Bw erhob gegen den Abweisungsbescheid vom 8. Juni 2011 mit folgender Begründung Berufung: "...Ich habe in den betreffenden Monaten August, September und Oktober 2010 die gewerbliche Tätigkeit nicht ausüben können, denn nach dem mein Kunde A.M…
…Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person (§ 5 Abs. 5) Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. (3) Die Ausgleichszahlung wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der gleichartigen ausländischen Beihilfe und der Familienbeihilfe, die nach…
…1 und § 5 Abs 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Nach…
…1 und § 5 Abs. 5 vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung erhalten, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe, auf die sie oder eine andere Person Anspruch haben, geringer ist als die Familienbeihilfe, die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. Nach…
…Setzung ergänzender Ermittlungsschritte offensichtlich bekannt und damit rechtlich beurteilbar war. Bereits im Jahr 2005 wurden im Rahmen einer vom Steuerpflichtigen selbst angeregten Betriebsprüfung (für die Jahre 2002-2004) die von der Bw. betriebenen Einrichtungen (Krankenanstalten) hinsichtlich der Prüfungsgegenstände Umsatzsteuer, Beihilfen- und Ausgleichszahlungen und Energieabgabenvergütung überprüft…
…für die hier in Frage stehenden, primär aus EU-Mitteln gewährten Förderungen: Prämien, Ausgleichszahlungen und Beihilfen stellen grundsätzlich steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Die land- und forstwirtschaftliche Teilpauschalierung iSd. VO BGBl. II 1997/430 ist durch eine Pauschalierung der Ausgabenseite gekennzeichnet. Bestimmte Betriebseinnahmen könnten daher nur dann…
…Sind mehrere anspruchsberechtigte Kinder vorhanden, ist die Ausgleichszahlung durch die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder zu teilen. ... § 5 (1) Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen ( § 33 Abs…
…Beihilfen zur Rationalisierung nach dem Bergbauförderungsgesetz sowie auf Absiedlungsbeihilfen; sowie Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG-Komm., § 3 Tz. 6.5 mit Hinweis auf Presseförderungen; Schweinberger in Trauner/Wakounig, Handbuch der Land- und Forstwirtschaft, Rz 6/91 zur Rsp des VwGH betr. AMA-Ausgleichszahlungen). Im gegenständlichen…
…Nach dem Eisenbahngesetz ist also auch eine Finanzierung durch Fremdkapital oder durch eine Erhöhung des Grund- bzw. Stammkapitals möglich. Das Eisenbahngesetz verbietet es auch nicht, dass höhere Fremdkapitalzinsen durch höhere Fahrpreise finanziert werden. Zum Einwand der Berufungswerberin, wonach bei Eisenbahnbetrieben eindeutig und offenkundig der Schuldendienst…