… 2 Abs. 1 lit. c Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 ausgesprochen, dass bei einer amtsärztlichen Untersuchung durch das Bundesamt für Soziales der Behinderungsgrad beim Sohn zwar mit 50% festgestellt worden sei, jedoch keine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliege. Im dagegen erhobenen als Vorlageantrag…
…eingestellt. Am 27. Mai 2008 brachte die Bw. einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe nebst Erhöhungsbetrag ein. Auf Grund des vom Bundessozialamt Burgenland erstellten Gutachtens vom 5. August 2008 (Behinderungsgrad 50 % rückwirkend ab 1. Februar 1992, voraussichtliche Erwerbsunfähigkeit), bezieht die Bw. seit Mai 2003 die…
…C. Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2003-12-11 Leitender Arzt: D." Das Finanzamt wies die Berufung mittels Berufungsvorentscheidung ab; Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bestünde nur dann, wenn der Behinderungsgrad 50% erreiche, sofern es sich nicht um ein Kind handle, das voraussichtlich dauernd außerstande sei…
…Sachverständigengutachten betreffend den Sohn und die Tochter der Bw. Es wurde gebeten, im Falle, dass bei der Tochter der Behinderungsgrad 50 % beträgt, mitzuteilen, wann dieser Behinderungsgrad eingetreten sei. Das daraufhin am 22. Jänner 2003 von Dr. E.K. erstellte Lungenfachärztliche Sachverständigengutachten, betreffend den Sohn K…
…1996 bestanden haben. Es bestehe ein depressives Syndrom und sei mit dem gleichen Grad der Behinderung zu bewerten. Gesamt ergebe sich ein Behinderungsgrad von 50%, weil das führende Leiden (Asthma bronchiale) durch das zweite Leiden (neurotischen Depression) um zwei Stufen erhöht werde. Das erstellte Kalkül…
…2005 in ständiger Behandlung; relevante vorgelegte Befunde: fachärztliches Gutachten vom 11.9.2005; Behinderungsgrad 50 %; voraussichtlich dauernd außerstande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen; rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Behinderungsgrades ab 1.9.2005; von August 1977 bis Anfang März 1978 ca. 1,5 Jahre…
…dem unabhängigen Finanzsenat vorliegenden zwei Sachverständigengutachten vom 16.5.2003 und vom 2.9.2003 kommen die beiden untersuchenden Ärzte zu einem leicht divergierenden Ergebnis (erstes Gutachten: Behinderungsgrad 50, zweites Gutachten: Behinderungsgrad 60 v.H.). Beide Ärzte kommen in ihren Gutachten jedoch übereinstimmend zum Resultat…
…Feststehender Sachverhalt Der Bw. bezog von Oktober 2008 bis März 2012 auf Grund seiner Erkrankung erhöhte Familienbeihilfe (Gutachten vom 22. März 2011: Behinderungsgrad 50 %, Bescheinigung einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit). Der Bw. wurde im Zuge des Antrages auf Weitergewährung der erhöhten Familienbeihilfe (ab April 2012) zwei…
…körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung bestehe. Als nicht nur vorübergehend gelte ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung müsse mindestens 50% betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handle, das voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich…
…spricht. Auch das Gutachten vom 22. November 2010, welches einen Gesamtgrad der Behinderung von 50 v.H. voraussichtlich weniger als drei Jahre, jedoch mit rückwirkender Anerkennung der Einschätzung des Behinderungsgrades ab 1. Dezember 2007 - somit länger als drei Jahre anhaltend - feststellt, weist in diese Richtung…
…und lediglich bei einer gegebenen Blasenschwäche mit gelegentlicher oder leichter Inkontinenz und imperativem Harndrang ein Behinderungsgrad von 10 bis 40% anzunehmen sei. Im gegenständlichen Fall sei jedoch nach Ansicht der Bw. davon auszugehen, dass für "enuresis nocturna" eine Erwerbsminderung zumindest in Höhe von 50% gem…
…Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe der Grad der Behinderung zumindest 50% betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, welches voraussichtlich dauernd außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Nachweis des Behinderungsgrades oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu…
…FLAG darauf, dass für die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages der Grad der Behinderung eines Kindes zumindest 50% betragen müsse, sofern dieses nicht voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Lt. neuerlichem Gutachten des BSA betrage der Behinderungsgrad bei der Tochter der Bw. 30…
…Behinderung mindestens 50% betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, welches voraussichtlich dauernd außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Auf Grund der gegebenen Aktenlage - insbesondere unter Berücksichtigung der vom BSA erfolgten obigen Stellungnahmen - liegt beim Sohn der Bw. ein Behinderungsgrad von…
…unter die Richtsatzposition 020203 einreihte, nahm die für das zweite Gutachten zuständige Fachärztin eine Einreihung unter die Richtsatzposition 020202 der oben genannten Einschätzungsverordnung vor. Der Behinderungsgrad wurde im ersten Gutachten mit 50% und im zweiten Gutachten mit 40% festgesetzt, allerdings sowohl im ersten als auch…
…im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung am 4. April 2012 des ärztlichen Sachverständigen (C Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde) des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, bei der ein Behinderungsgrad von 50 % ab 1. März 2012 diagnostiziert wurde (bestätigt am 5. April 2012 durch den leitenden BSA…
…Abs. 5 FLAG u.a., dass als erheblich behindert ein Kind dann gelte, wenn sein Behinderungsgrad zumindest 50% betrage, soweit dieses ohnedies voraussichtlich nicht dauernd außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Übrigen dürfe es sich bei der Behinderung um keine "vorübergehende" handeln…
…L. wurde bei Erstantrag auf erhöhte Familienbeihilfe am 11 .9.2009 untersucht. Es wurde ein GdB von 50 % festgestellt bei Hyperaktivität und Brillenversorgung mit Sehschwäche. Rückwirkende Anerkennung des Behinderungsgrades ab 7/2009. Neuerliche kinderfachärztliche Untersuchung am 11.2.2010 bei Antrag auf weiter rückwirkende Anerkennung…
…Oktober 2004 bis April 2008) vorliegenden Befund der AKH Kinderklinik in ihr Untersuchungsergebnis mit ein und setzten - wie bereits erwähnt - den Behinderungsgrad von 50 % rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Erstvorstellung in der AKH Kinderklinik fest. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sind somit die beiden vorliegenden…
…die eine Beurteilung mit einem Behinderungsgrad von 50 v.H. rechtfertigt. Als relevanter Befund ist die neurologisch psychiatrische Erstuntersuchung vom 10.6.2003 anzusehen und die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung von 50 % ist ab Juni 2003 möglich. Eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit…