…gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides mit der das wiederaufgenommene Verfahren abschließenden Sachentscheidung zu verbinden. Es ist Aufgabe der Abgabenbehörden, die von ihnen verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des…
…zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen oder nicht (vgl. Ritz, BAO³, § 307 Tz 3 erster Absatz). Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch…
…zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen oder nicht (vgl. Ritz, BAO³, § 307 Tz 3 erster Absatz). Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des mit Berufung angefochtenen Bescheides ist nicht nur in der Berufungsentscheidung, sondern auch…
…sollen. Der Spruch eines Bescheides ist nämlich nur im Zweifel im Sinne des angewendeten Gesetzes auszulegen (vgl. Ritz, BAO4, § 92 Tz 7). Nur für den Fall, dass Zweifel über den Inhalt des Spruches bestehen, wäre zu dessen Deutung auch die Begründung des Bescheides heranzuziehen (vgl…
…werden; d) eine Begründung. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit. a BAO, nach welcher die Berufung die Bezeichnung des Bescheides enthalten muss, gegen den sie sich richtet, ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen…
…gesetzt, wenn der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist enthält oder er zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt. Im Unterschied zum Fehlen der Rechtsmittelbelehrung hat der Gesetzgeber an das Fehlen der Begründung in einem Bescheid von sich aus keine Konsequenzen geknüpft…
…Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen." Der Betriebsprüfungsbericht enthielt unter Tz. 1 die im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung getroffenen Feststellungen. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens wurde im Betriebsprüfungsbericht ausgeführt: "Es wurden keine Feststellungen getroffen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…kommt eine Haftung bereits dem Grunde nach nicht mehr in Frage. Diese Tatsache ist auch im Rechtsmittelverfahren zu berücksichtigen (Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, 3., überarbeitete Ausgabe, § 7 Tz 11). Hinsichtlich der Berufungsausführungen zur Begründung des angefochtenen Bescheides (Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) ist darauf hinzuweisen…
…Rechte des Bescheidadressaten einzugreifen. Da nur der Spruch eines Bescheides der Rechtskraft fähig ist, kann auch nur der Spruch (Teil des Spruches) Anfechtungsgegenstand iSd § 250 Abs. 1 lit. b) BAO sein. Aus den genannten Gründen ist eine ausschließlich gegen die Begründung eines Bescheides gerichtete Berufung…
…lit a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nur der Spruch eines Bescheides ist rechtskraftfähig; nur er ist somit mit Berufung anfechtbar. Daher ist eine ausschließlich gegen die Begründung eines Bescheides gerichtete Berufung als unzulässig zurückzuweisen…
…bedingen. Mit Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2007 vom 23. November 2010 wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2007 gem. § 303 Abs. 4 BAO wieder aufgenommen. Anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Erklärungsangaben seien die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid…
…den Bescheid "im Sinne des Punktes 2 der Beilage zur Körperschaftsteuererklärung abzuändern". Darin wurde die Anrechnung tschechischer und slowakischer Quellensteuer mit folgender Begründung geltend gemacht: Für die Einkünfte aus der Tätigkeit für tschechische und slowakische Unternehmungen sei eine Quellensteuer von S 188.041,00 angefallen…
…Aufhebungsgründe) enthalten sein. Die Begründung hat weiters die Gründe für die Ermessensübung darzustellen (VwGH 29.9.1993, 92/13/0102). Ein Aufhebungsgrund im Sinne des § 299 Abs. 1 BAO ist ein Sachverhalt, der bewirkt, dass der Spruch eines Bescheides rechtswidrig ergangen ist. Dieser Sachverhalt ist…
…beantragte die Aufhebung des Aufhebungsbescheides. Zur Begründung führte er unter Hinweis auf Literatur (Ritz, BAO, Zorn in SWK) und Rechtsprechung Folgendes aus: Die Aufhebung eines Bescheides nach § 299 Abs. 1 BAO setze voraus, dass sich der Spruch des Bescheides über die Einkommensteuer 2010 vom 18…
…Mit Bescheid vom 12. März 2010 wurde der Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 vom 13. März 2008 gemäß § 299 BAO idgF aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, der Einkommensteuerbescheidspruch habe sich als nicht richtig erwiesen und die aus seiner Begründung sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit habe eine nicht bloß geringfügige…
…Finanzsenates - keine ausreichende Begründung für das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Dieser Begründungsmangel ist im Berufungsverfahren nicht sanierbar, denn im Rechtsmittelverfahren dürfen nur jene Aufhebungsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes…
…Bescheidbegründung von Aufhebungsbescheiden müssen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 2.7.1998, 98/16/0105) die Aufhebungsgründe enthalten sein. Nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO haben Bescheide ua. eine Begründung zu enthalten, sofern sie von Amts wegen oder aufgrund eines…
…anderen einzunehmen. Damit bietet es einen wichtigen Beitrag zur Burn-out Prophylaxe, besonders für Menschen, die in helfenden Berufen tätig sind."). Mit der Berufungsvorentscheidung datiert vom 7. August 2009 wurden die Berufung gegen die Bescheide vom 2. Juni 2009 mit der Begründung abgewiesen, dass Die…
…des § 299 und des § 302 BAO gezogenen Grenzen der Gesetzgeber die Rechtsrichtigkeit eines Bescheides höher wertet als dessen Rechtsbeständigkeit und infolge der Situation, dass im gegenständlichen Berufungsfall besondere Umstände für das Überwiegen des Prinzips der Rechtssicherheit vor dem der Rechtsrichtigkeit nicht gegeben sind, ist der…
…ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Dieser Begründungsmangel ist im Berufungsverfahren nicht sanierbar, denn im Berufungsverfahren darf nur jene Aufhebungsgrund "nur jene "Sache" berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des…