…S. 137ff geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken auch nicht unter diesem Aspekt geboten ist. Unstrittig ist, dass im vorliegenden Fall ein Erwerb von Todes wegen durch Vermächtnis erfolgt ist und dass für die Anwendbarkeit der in der Berufung angesprochenen Befreiungen nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG…
…der Berufung angesprochenen Befreiungen bzw. Begünstigungen lediglich jene nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG hinsichtlich eines Teiles des Erwerbes in Höhe von € 508,92 zur Anwendung kommt und dass für die Anwendbarkeit der Begünstigung nach § 8 Abs. 3 ErbStG sowie der Befreiung nach …
…als ein Wert des Nutzungsrechtes festzustellen gewesen wäre. Die Nichtfestsetzung einer allfälligen Grunderwerb- oder Schenkungssteuer im Jahr 1987 sei nicht im Einflussbereich des Bw gelegen gewesen. Der Begründung des Finanzamtes zur Nichtanwendbarkeit der Befreiungsbestimmung des § 15a ErbStG, der eigentliche Betrieb sei bereits im Jahr 1987…
…begründet, während gemäß Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Stadt.X (AUT) als steuerlicher Wohnsitz festgestellt wurde. In einem an das Finanzamt Innsbruck gerichteten Schreiben vom 31. Jänner 2011 führte X unter Verweis auf die Bestimmung des Art. 13…
…werden gemäß Artikel 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Artikel 13 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften nur dann der Besteuerung von Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen, welche die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen…
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun mit seiner Rechtsanschauung zum Ausdruck gebracht, dass die Beschäftigungsbedingungen national anwendbar seien. Um diese Berechtigung für die nationalen Abgabenbehörden abzuleiten, muss der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Beschäftigungsbedingungen, die durch Verordnung des Rates zustande gekommen sind, wie abgeleitetes Gemeinschaftsrecht in…
…welches zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft zwecks Inanspruchnahme einer Befreiung von den Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben ausgestellt wurde. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens setzte das FAG mit dem nunmehr angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid für eine auf den Erwerb des gegenständlichen Liegenschaftsanteiles entfallende Gegenleistung von € 46.616,80 Grunderwerbsteuer…
…Gänze oder zum Teil zu bewilligen. Die Verfahrenshilfe kann auf Grund des § 64 Abs. 1 Z 1 lit. a ZPO die einstweilige Befreiung von der Entrichtung der Gerichtsgebühren und anderer bundesgesetzlich geregelter staatlicher Gebühren, somit auch der Gebühr nach § 17a VfGG umfassen. Nach § 64 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 24. Jänner 2008 durch die Vorsitzende Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder HR Mag. Ilse Rauhofer (§ 270 Abs. 1 Z. 4 BAO), Dkfm. Dr. Peter Bernert und Mag. Marion Ibetsberger über die Berufung der W , Z5.1, Z2…
…und Werkstätte. Gegenstand des Rechtsgeschäftes waren die zwei Liegenschaften EZ 1 mit den Betriebsgebäuden, EZ 2 mit dem Wohn- und Geschäftshaus und das gesamte Betriebsvermögen mit allen Aktiven und Passiven zum Stichtag 1. Juli 2010. Die Befreiungen nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG und §…
…Die GPLA-Prüfung führte laut Bericht gem. § 150 BAO über das Ergebnis der Außenprüfung vom 29.6.2011 zur Nichtanerkennung der bisher in Anspruch genommenen Befreiungen für den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, weil keine Neugründung iSd NeuFöG vorliege. Laut Gewerbeanmeldung (Bezirkshauptmannschaft B) handle es…
…dem steuerlichen Wert des dem Erblasser gehörigen Anteils an der Liegenschaft EZ 1, H. und unter Abzug der Kosten der Regelung des Nachlasses und der Befreiungen nach § 14 und 15 ErbStG 1955, somit ausgehend von einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von € 17.978,72…
… 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (teilweise) Steuerfreiheit zugebilligt worden wäre; ebenso Befreiungen beim Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Anhand der geprüften Unterlagen sei jedoch ersichtlich, dass es sich bei den durchgeführten Tätigkeiten großteils um Reparaturen und/oder Umbaumaßnahmen…
…511/1993 gewähre der OSZE und deren Angestellten die gleichen Vorrechte und Befreiungen wie den Vereinten Nationen und deren Angestellten in Wien. Dementsprechend fände das Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen betreffend den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien auf Angestellte der…
…an der X-Kommanditgesellschaft mit Einbringungsvertrag vom 25. November 2004 in die X-GmbH gemäß Artikel III UmgrStG gegen Gewährung von neuen Anteilen an der X-GmbH, unter Inanspruchnahme sämtlicher Begünstigungen und Befreiungen des UmgrStG, rückwirkend auf der Grundlage der Einbringungsbilanz zum 31. März 2004…
…Jänner 2007 eine Ordination. Für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2007 nahm sie die Befreiung von den Lohnabgaben nach § 1 Z 7 des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) in Anspruch und führte aus diesem Grund den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nicht ab. Anlässlich einer bei der…
… 6 Abs. 1 Z 7 bis 28 UStG 1994 sind dadurch gekennzeichnet, dass sie gemäß § 12 Abs. 3 UStG 1994 zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen ("unechte Befreiungen"). Der Unternehmer, der derart befreite Umsätze ausführt, hat zwar keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, er ist aber…
…mit 16 Jahren Traurigkeitszustände gehabt, 2002 hat er die Matura bestanden, anschließend Grundwehrdienst, den er wegen seiner körperlichen Probleme (Trichterbrustop) mit "Befreiungen" absolvierte. Er habe beim Heer erstmalig Kontakt mit einem NervenFA gehabt, da ihn die Strukturen beim BH sehr belasteten. Nach dem Heer 2…
…ist mit dem Recht der Objektsteuern durchaus vereinbar. Insbesondere die Umsatzsteuer kennt zahlreiche speziell auf Dienstleistungsbetriebe bezogene Regelungen vor allem im Bereich der Befreiungen (etwa für die Leistungen von Banken und Versicherungen) und der Steuersatzbegünstigungen, darunter auch einen ermäßigten Steuersatz für die Leistungen des Beherbergungsgewerbes…
…Neugründung ist der Juli 2007. Unter Punkt 3. ist die Rubrik Nichterhebung der "Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten" angekreuzt und durchgestrichen und wird auch ansonsten keine der dortigen Befreiungen von Abgaben und Gebühren mangels Ankreuzens beansprucht. Auch unter Punkt 4. ist keine der genannten…