…a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch ein Zollorgan entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Wie bereits das Zollamt X. in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung dargestellt hat, hat der Beschwerdeführer (Bf.) durch…
…erklärt wird, im Rahmen des Geltungsbereiches des § 2 Abs. 1 und 2 leg cit als Rechtsbehelf der ersten Stufe die Berufung wegen der Behauptung einer Rechtsverletzung durch Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt durch Zollorgane zu. Nach § 2 Abs. 1 ZollR-DG gelten das im § 1…
…Ziffer 2 ZollR-DG, wie auch gegenständlich vorliegend, ein Monat ab jenem Zeitpunkt betrage, in dem der Berufungswerber von der Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt Kenntnis erlange. Die dem gegenständlichen Verfahren zu Grunde liegende Amtshandlung habe am 19. Jänner 2006 stattgefunden. Bereits aus dem Schriftverkehr…
…anzutreten, keinen vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpfbaren Verwaltungsakt dar, weil sie weder Bescheidcharakter hat (VwGH 18.9.1980, 2310/80) noch die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls oder Zwangsgewalt iSd Art. 131a B-VG darstellt (VwGH 21.11.1990, 90/13/0203). Auch der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt…
…im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung den Fall nach eigener Anschauung zu beurteilen und kann eine angefochtene Entscheidung nach jeder Richtung abändern oder aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Wird einer Berufung gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt ganz oder teilweise stattgegeben…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…ist derjenige berechtigt, an den der angefochtene Bescheid ergangen ist oder der behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein sowie bei einem Bescheid eines Spruchsenates oder eines Spruchsenatsvorsitzenden auch der Amtsbeauftragte. Dabei entscheidet gemäß § 62 Abs…
…1 FinStrG ist gegen die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, über welche gemäß § 62 Abs. 4 FinStrG der Vorsitzende (hier: der Sachbearbeiter) desjenigen Berufungssenates, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates zu entscheiden hätte…
…1 FinStrG ist gegen die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, über welche gemäß § 62 Abs. 4 FinStrG der Vorsitzende (hier: der Sachbearbeiter) desjenigen Berufungssenates, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates zu entscheiden hätte…
…1 FinStrG ist gegen die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, über welche gemäß § 62 Abs. 4 FinStrG der Vorsitzende (hier: der Sachbearbeiter) desjenigen Berufungssenates, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates zu entscheiden hätte…
…1 FinStrG ist gegen die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, über welche gemäß § 62 Abs. 4 FinStrG der Vorsitzende (hier: der Sachbearbeiter) desjenigen Berufungssenates, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates zu entscheiden hätte…
…1 FinStrG ist gegen die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, über welche gemäß § 62 Abs. 4 FinStrG der Vorsitzende (hier: der Sachbearbeiter) desjenigen Berufungssenates, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates zu entscheiden hätte…
…die Beschwerde. Abs. 2: Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat. "Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt mit deren Kenntnis, sofern der Beschwerdeführer aber durch den Verwaltungsakt behindert war, von seinem Beschwerderecht Gebrauch…
…Horst Ender, über eine am 1. Juli 2011 eingebrachte Beschwerde des genannten Verdächtigen gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht…
…whft. A , gegen die behauptete Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich von Amtshandlungen des Landeskriminalamtes für Vorarlberg bzw. der Steuerfahndung Team West - Feldkirch am 12. Oktober 2010 an der Anschrift A , zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Begründung Den vorgelegten Unterlagen…
…Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, wenn die angekündigte Sanktion ["Androhung"] auf das Zuwiderhandeln gegen den behördlichen Auftrag in der Erlassung eines Bescheides über die Verhängung einer Zwangsstrafe besteht). Hätte im gegenständlichen Fall die Auskunftsperson D auf die ihr gestellten Fragen nicht geantwortet oder hätte die…
…über die Beschwerde des Bestraften vom 10. Dezember 2009 wegen Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Vorführung vom 12. November 2009 zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Dem vorgelegten Finanzstrafakt des Finanzamtes Innsbruck zu…
…gemäß Abs.1, sind sie im Sinne des Abs.7 beschwerdeberechtigt. Wurde in das Hausrecht eines Betroffenen ohne bescheidmäßige Grundlage eingegriffen oder behauptet eine Person zumindest, durch die Ausübung einer derartigen unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein, ist sie…
…1080 Wien, Alserstraße 21, vom 3. April 2001 wegen behaupteter Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt anlässlich einer Durchsuchung einer Wohnung in E am 20. März 2001 durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz, dieses vertreten durch Oberrat Mag. Christian…
…einer behaupteten derartigen unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, über welches gemäß § 62 Abs. 1 und 4 FinStrG der Vorsitzende desjenigen Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zu befinden hat, der über Rechtsmittel gegen Erkenntnisse oder sonstige Bescheide des Spruchsenates…