…16. November 2011 gab das Betriebsstättenfinanzamt der ÖBB in Wien seine Rechtsansicht bekannt, dass die Befreiungsbestimmung nicht für ehemalige Arbeitnehmer anzuwenden sei und überdies nur mehr die ÖBB-Personenbeförderungs-AG und die ÖBB-Traktion AG als Beförderungsunternehmen gelten, nicht aber die ÖBB-Infrastruktur AG, der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des M.K., B., vertreten durch Dr. Wolfgang Schimek, Rechtsanwalt, 3300 Amstetten, Graben 42, vom 23. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 22. Mai 2006, Zl. 500/14004/2005, betreffend Zollschuld entschieden: Der Beschwerde…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Rechtsanwälte Mairhofer Gradl, gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 20. Februar 2002, GZ. 400/90370/42/99, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Beschwerde wird dem Grunde nach stattgegeben. Gleichzeitig wird festgestellt, dass der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Rechtsanwälte Mairhofer Gradl, gegen den Bescheid des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 20. Februar 2002, GZ. 400/90370/56/99, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Beschwerde wird dem Grunde nach stattgegeben. Gleichzeitig wird festgestellt, dass der…
…dass seit der Umstrukturierung der ÖBB und der Zerschlagung in einzelne Firmen, die unabhängig voneinander agieren, die ÖBB-Infrastruktur AG nicht mehr als Beförderungsunternehmen anzusehen sei. Beim Pendlerpauschale geht es um vier wichtige Punkte, die auch die Finanzbehörde nicht übersehen dürfe: Es gehe um die…
…vom 9. August 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 als unbegründet ab (Abweisungsbescheid). Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Nicht antragsberechtigt seien demnach zB Beförderungsunternehmen, Beherbergungsunternehmen, Einkaufszentren, Krankenanstalten, Seilbahnunternehmen und Handelsbetriebe, das seien…
…vom 16. August 2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Kalenderjahr 2011 als unbegründet ab (Abweisungsbescheid). Betriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Erbringung von Dienstleistungen liege, hätten keinen Anspruch auf die Vergütung von Energieabgaben. Nicht antragsberechtigt seien demnach zB Beförderungsunternehmen, Beherbergungsunternehmen, Einkaufszentren, Krankenanstalten, Seilbahnunternehmen und Handelsbetriebe, das seien…
…Seite (FLD Linz, Marktgemeinde A) handle es sich um echte nicht steuerbare Zuschüsse und seien aus diesem Grund nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. "Der Betriebsprüfer weist auf das Erkenntnis des VwGH 2322/76 vom 15.3 .1977 hin, wonach Beförderungsunternehmen, die Schülerfreifahrten durchführen, nicht als…
…wäre eine Kalkulation übermittelt worden, welche die Kilometererträge des Steuerpflichtigen bestätigen würden. Diesbzgl. würde ein Schreiben der Fachgruppe für Beförderungsunternehmen vom 13.11.2001 vorgelegt, welches wie folgt lautet: Die Ermittlung der Tageslosungen würde bei alleinfahrenden Taxiunternehmungen branchenüblich durch Kassasturz erfolgen, und vom Bargeldbestand am…
…behördlich angelegte Verschlüsse nur unter ebensolcher Aufsicht abgenommen werden dürfen. Der Sachverhalt, ein ordnungskonformes gemeinschaftliches Versandverfahren durchzuführen, kann für ein umfangreich am Wirtschaftsleben beteiligtes Beförderungsunternehmen, wie es der verfahrensgegenständliche Warenführer ist, nicht als komplex angesehen werden. Im Hinblick auf die Anforderung an die Sorgfalt muss…
…Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die Bedeutung der Bestimmung, dass dem Arbeitnehmer, der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr befördert wird…
…eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dürfen bei den…
…Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die Bedeutung der Bestimmung, dass dem Arbeitnehmer, der im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr befördert wird…
…Bw. seien die Kilometererträge auch in Hinblick auf die Ausführungen des Schreibens der Fachgruppe für Beförderungsunternehmen und damit die Schätzung nicht nachvollziehbar. Ad Schätzung 2001) Zur Schätzung betreffend das Jahr 2001 wird eingewendet, dass unter Verweis auf die Aufzeichnungsmängel betreffend Kassasturz diese dem Grunde nach…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, Inhaber des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung sei das Beförderungsunternehmen; dieses verwende das Beförderungsmittel und bediene sich des Fahrers zum Lenken. Die Zollanmeldung durch andere Form der Willensäußerung werde für Rechnung des Dienstgebers des Fahrzeuglenkers…
…tragen. Über die Berufung hat der Senat erwogen: Im zweitinstanzlichen Verfahren geht es vorrangig um die Beurteilung der Fragen, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988…
…die im Vereinigten Königreich wohnten, beworben und Bestellungen für Zigaretten und Tabak entgegen genommen. Diese Schwestergesellschaft habe die Einfuhr der Waren in das Vereinigte Königreich über ein privates Beförderungsunternehmen im Namen und für Rechnung der Privatpersonen (Käufer) organisiert. Nach Art. 8 der Verbrauchsteuerrichtlinie würden für…
…durch ein in diesem zweiten Staat niedergelassenes Beförderungsunternehmen verbringen lässt, Art. 7 und nicht Art. 8 der Richtlinie anwendbar sei, sodass Verbrauchsteuern auch in diesem Staat erhoben werden. In diesem Urteil hat der Gerichtshof also die Beauftragung eines Beförderungsunternehmens mit dem Transport der verbrauchsteuerpflichtigen Ware…
…dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehöre, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen gemäß § 3 Z 21 EStG 1988 von der Einkommensteuer befreit sei, somit in beiden…
…Der Umstand, dass es sich beim Bw. um ein nicht zugelassenes Beförderungsunternehmen handelt, hat auf die Art der von ihm erbrachten Leistungen keinen Einfluss. Das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung kann für die Beurteilung des fraglichen Umsatzes keine Bedeutung haben. Auch nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl…