…2009 unter Hinweis auf seine aktenkundigen gesundheitlichen Probleme eingelangt und sei diese beantragte Frist nicht abgelehnt und mit Abgabe der Erklärung 2008 am 18. Dezember 2008 auch eingehalten worden. Diesbezüglich sei ihm jedenfalls ein Verbotsirrtum zuzurechnen. Sollte die in der Begründung des angefochtenen Bescheides getroffene…
…Einlassungen des Beschuldigten vor dem Berufungssenat: Wichtig ist ihm der Kontakt mit seinen Mitmenschen, wichtig sind ihm seine Arbeitnehmer, weniger wichtig die Abgabenbehörde in Zusammenhang mit den lästigen Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Beschäftigung mit letzteren schiebt er auf, was ihm - dem ansich pflichtbewussten Staatsbürger - nachvollziehbar ein schlechtes…
…Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) selbst zu berechnen war. Die Voranmeldung galt als Steuererklärung. Der Unternehmer hatte eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu…
…weshalb über ihn unter Bedachtnahme auf die Strafverfügung vom 16. April 2009 zu StrNr. 061/2009/00074-001 gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 18.400,00 (in Worten: Euro achtzehntausendvierhundert) und…
…5 FinStrG und 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen des § 23 Abs. 3 FinStrG, wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 11.200,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit…
… 49 Abs. 2 FinStrG, unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 23 Abs. 3 FinStrG, wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe…
…eine Geisteskrankheit oder andere schwere seelische Störung hervorgerufene Ausnahmezustand muss dabei so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen im Tatzeitpunkt völlig zerstört war. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen und der aus der Aktenlage des Gerichtsverfahrens ersichtlichen medizinischen Befunde und Gutachten sowie des…
…Der durch eine Geisteskrankheit oder andere schwere seelische Störung hervorgerufene Ausnahmezustand muss dabei so intensiv und ausgeprägt sein, dass das Persönlichkeitsbild des Betroffenen im Tatzeitpunkt völlig zerstört war. Auf Grund der vorgelegten Unterlagen und der aus der Aktenlage der Vorverfahren ersichtlichen medizinischen Befunde und Gutachten…
…sei, sodass ein absolut fehlerfreies Verhalten nicht mehr zumutbar und nicht mehr zu erwarten gewesen sei. Unter Einbeziehung aller objektiven und subjektiven Umstände und unter Bedachtnahme auf den schwer beeinträchtigten seelischen Zustand des Bf könne ihm für die vorgeworfenen Verfehlungen keine Schuld zugewiesen werden. Das…
…einer Geisteskrankheit, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Aus dem psychiatrischen Gutachten vom 13. März 2012, das sich auf die persönliche psychiatrische Exploration des…
…Ausspruch einer Ersatzsatzfreiheitsstrafe von insoweit etwa 7 Wochen (also 49 Tage) zutreffend gewesen, wovon die mittels Strafverfügung bereits verhängten 12 Tage abzuziehen gewesen wären. Bedenkt man aber die Verringerung der Geldstrafe (von ursprünglich € 30.000,00 + € 1.600,00 infolge des Verböserungsverbotes auf…
…€ 9.000,-- (ab 1.1.2008). Unter Bedachtnahme auf die in den Jahren 2003 (Antrag ab 03/2003) bis 2007 unter dem ASVG-Richtsatz liegenden Einkünften des Bw., ist der Bw. als nicht selbsterhaltungsfähig anzusehen. Er hatte somit gegenüber seinem Vater einen aufrechten Unterhaltsanspruch…
…empfangen worden sind oder nicht und ob die Rückgabe eine Härte bedeutet, diese rückzuerstatten hat. Die Rückerstattungspflicht besteht daher auch dann, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich auf einer Fehlleistung der Behörde beruht. Unter Bedachtnahme auf diese Ausführungen sind auch die Vorbringen des Sachwalters der Bw…
… durch die Eingrenzung des Fachgebietes auf Freiheit, Verantwortung und Wille zum Sinn im Titel der Veranstaltung, geht dieser Ausbildungsbereich über Basiswissen hinaus und ist einem Seminar der zweiten Ausbildungsstufe zuzuordnen. Keine Zweifel bestehen darin, dass der Ausbildungsbereich "Persönlichkeits- und Interaktionstheorie" zur zweiten Ausbildungsstufe gehört: Persönlichkeits…
…Unter Beachtung des Verböserungsverbotes ist zumal aufgrund der nunmehrigen Bedachtnahme auf den Gesundheitszustand des Beschuldigten sowohl als Milderungsgrund für die angelasteten Finanzstraftaten als auch als äußerst bedeutsamer Aspekt im Rahmen der zu beachtenden persönlichen Umstände betreffend den Beschuldigten - eine Berücksichtigung einer Erkrankung des B bei…
…ausgeführt, die Beschuldigte habe sich dem Strafverfahren weitgehend entzogen und sich auf gesundheitliche Probleme ausgeredet, die ihr eine Teilnahme an der Verhandlung verunmöglichen würden. Der Spruchsenat habe den Gesundheitszustand der Beschuldigten durch Gutachten überprüfen lassen. Aus diesem Gutachten des Institutes für gerichtliche Medizin vom 22…
…Unter Bedachtnahme auf die oben geschilderten bzw. vom Beschuldigten dargelegten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist eine Geldstrafe von rund 30 % des Strafrahmens tat- und schuldangemessen, weshalb gerundet eine solche von € 15.000,-- von ihm zu fordern ist. Die gleichen Argumente sind grundsätzlich auch auf…
…Oktober 2007 ein Finanzstrafverfahren für den Zeitraum 12/06 - 08/07 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitet wurde. Bei der mündlichen Verhandlung vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz verzichtete der Verteidiger auf die Einvernahme des nicht erschienen Bw und verwies nach Erörterung der Sach…
…ausschließen oder aufheben. Im gegenständlichen Fall habe der Verdächtige eine unvollständige Einkommensteuererklärung im Hinblick auf den genannten Veräußerungsgewinn aus dem Jahr 2009 lediglich deswegen abgegeben, da er bereits seit einigen Jahren an der Erkrankung N. leide. Festzuhalten sei, dass das Verschulden des Beschwerdeführers geringfügig sei…
…festzusetzen. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Eine Nachreichung von ärztlichen Bestätigungen oder Gutachten bzw. Befunden - wie vom Beschuldigten angekündigt - ist nicht erfolgt. Anlässlich der Vorladung zur Berufungsverhandlung, zu welcher dem Beschuldigten ausdrücklich sein persönliches Erscheinen aufgetragen worden war, wurde B unter Bezug auf…