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UFSF RV/0401-F/11Mehrkindzuschlag wurde ohne Verzichtserklärung an den Kindesvater ausbezahlt, Wiederaufnahmegrund;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2011

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSW RV/2008-W/13Über den Mehrkindzuschlag wird mit einem gesonderten, vom Einkommensteuerbescheid unabhängigen Bescheid abgespro­chen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2013

…Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Grundsätzlich erfolgt die Beantragung auf dem Formular für die Einkommensteuer- bzw. Arbeitnehmerveranlagung (Formular E1 oder L1). Über den Mehrkindzuschlag wird in…

UFSK RV/0397-K/12Nichtanerkennung von Aufwendungen (Kilometergeldern) für Fahrten mit dem eigenen PKW zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…einen Antrag auf Zuerkennung des Mehrkindzuschlages für 2012. Als Begründung führte der Bw. aus, dass er die Beantragung des Alleinverdienerabsetzbetrages und des Mehrkindzuschlages in der Antragstellung vom 26.02.2012 vergessen habe. Dem Antrag des Bw. auf Festsetzung des Mehrkindzuschlages für 2012 in Höhe von…

UFSL RV/0509-L/08Wenn selbst im Falle der Veräußerung von Vermögenswerten die Existenzgefährdung (infolge durch einen Konkurs ausgelöste höhere betriebliche Restschuld des Partners) unausweichlich gewesen wäre, sind die zwangsläufig angefallenen Kinderbetreuungskosten (Kindergarten) für 1 Kind bei einem Mehrpersonenhaushalt (5 Kinder und 2 Erwachsene) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Die Notwendigkeit der Berufstätigkeit beider Elternteile ist im gegebenen Fall evident.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2011

…Folgenden kurz Bwin. genannt) folgende Ansicht (Berufung v.09.11.2007): Sie teilen mit, dass der Beantragung der Anerkennung von 50% der Kindergartenkosten als außergewöhnliche Belastung nicht entsprochen werden könne, weil es sich bei der Antragstellerin um keine alleinstehende Person mit Kind handle, welche einer…

UFSG RV/0192-G/12Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…November 2008 betreffend Familienbeihilfe (Mehrkindzuschlag) 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass dem Antrag des Berufungswerbers auf Auszahlung des Mehrkindzuschlages in der Höhe von insgesamt € 218,40 stattgegeben wird. Entscheidungsgründe Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…

UFSW RV/3324-W/11Mehrkindzuschlag bei sechs Kindern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2011

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSI RV/0336-I/11Mehrkindzuschlag - Bedeutung der Wortfolge "auf Grund der Verhältnisse des Jahres ..." für den Anspruchszeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…hat er mit dem in Rede stehenden Antrag vom 19. Mai 2011 unzweifelhaft die Auszahlung des Mehrkindzuschlages für das Jahr 2011 begehrt. Hätte er den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2010 beantragen wollen, wäre nach dem oben Gesagten jedenfalls das (Familien-)Einkommen des Jahres 2009 anzuführen…

UFSF RV/0131-F/11Der Mehrkindzuschlag wird für das Jahr der Antragstellung auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres zuerkannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2011

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSW RV/0489-W/09Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSS RV/0428-S/11Anspruch auf Mehrkindzuschlag und Verzichtserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2011

…Einkommen..... § 9b Familienlastenausgleichsgesetz Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; ........Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages § 40 des Einkommensteuergesetzes 1988…

UFSL RV/0435-L/10Kein Mehrkindzuschlag bei Überschreitung des zu versteuernden Einkommens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2011

…die als Werbungskosten beantragt würden. Der Mehrkindzuschlag würde nunmehr neuerlich beantragt, da die Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2008 ursprünglich nicht im aufgelisteten Ausmaß anerkannt wurden. Das Finanzamt anerkannte in einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2008 einen Teil der beantragten Werbungskosten und wies…

UFSW RV/0825-W/10Festsetzung des Mehrkindzuschlages, nachdem über Berufung des Gatten der Berufungswerberin betreffend Familienbeihilfe für die Tochter aus erster Ehe stattgebend entschieden wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2010

…der Gatte der Bw bezog für seine Tochter in eben diesen Monaten Jänner und Februar 2008 ebenfalls die Familienbeihilfe. Da das gemeinsame Einkommen auch die höchstzulässige Einkommenshöhe nicht überschritt, steht der Mehrkindzuschlag antragsgemäß zu. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 31. März 2010

UFSF RV/0019-F/11Mehrkindzuschlag; Verhältnisse des Vorjahres ausschlaggebend; Exgatte lebte mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit der Bw; zu versteuerndes Einkommen war daher höher als Grenzbetrag;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…war daher aufgrund vorstehender Ausführungen davon auszugehen, dass der Exgatte der Bw im Kalenderjahr 2007 mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit ihr gelebt hat. Nachdem - wie bereits bescheidmäßig ausgesprochen - betreffend den Antrag auf Mehrkindzuschlag vom 6. Oktober 2008 die Verhältnisse des Jahres 2007…

UFSL RV/0401-L/12Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSW RV/0031-W/08Abhängigkeit des Anspruches auf Mehrkindzuschlag vom Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…März 2007 betreffend den Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber stellte im Zusammenhang mit seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2005 den Antrag auf Auszahlung des Mehrkindzuschlages. Mit Bescheid vom…

UFSW RV/1551-W/11Familienbeihilfenanspruch als Voraussetzung für den Anspruch auf Gewährung des Mehrkindzuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSW RV/0969-W/12Der Antrag auf Mehrkindzuschlag in der Einkommensteuererklärung 2010 bezieht sich auf das Jahr 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2012

…€ 55.000,00 nicht übersteigen. Im Berufungsfall ist aus den Daten der elektronisch beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung 2010 zu entnehmen, dass der Bw. den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 beantragt hat. Seinem anderslautendem Vorbringen, dass sich der Antrag auf das Jahr 2010 bezogen habe…

UFSW RV/0024-W/12Anspruchszeitraum für den Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…Mehrkindzuschlag für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend gewährt. Die im ersten Satz des § 9a Abs. 1 FLAG 1967 getroffene Anordnung des Gesetzgebers, dass der Anspruch auf Mehrkindzuschlag…

UFSF RV/0333-F/12Mehrkindzuschlag, Voraussetzung Familienbeihilfenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …

UFSW RV/0293-W/04Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt zu beantragen; er wird höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Die Auszahlung erfolgt im Wege der Veranlagung. Unterbleibt eine Veranlagung, ist in Bezug auf die Auszahlung des Mehrkindzuschlages …