…es sich weder um ein Unternehmen, das üblicherweise Bauleistungen erbringt noch wurde sie mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt, da es sich bei den prüfungsgegenständlichen Geschäften um eine Bauträgertätigkeit handelt. Hinsichtlich beider Kaufverträge (DR und DV) ist die I. Bauherr und liefert den Liegenschaftseigentümern noch…
…an Dritte im Wirtschaftsleben herangetreten ist, sondern mit Privatpersonen einen Kaufvertrag nach dem Bauträgervertragsrecht abgeschlossen hat und es sich bei diesen Personen weder um Dritte im Wirtschaftsleben sondern um Zweite im privaten Vertragsverhältnis gehandelt hat. Zusammengefasst mangelt es der I.......... daher auch an der Unternehmereigenschaft…
…Unabhängigen Finanzsenat als Rechtsmittelbehörde liegen, betreffend des Erwerbes der Liegenschaft EZ, GbL. und des darauf von der I.............. als Bauträger errichteten Objektes, folgende Unterlagen vor: a) Kaufvertrag vom 27. Juli 2006 b) Vereinbarung zum Kaufvertrag vom 29.Juni 2006 bzw. 2. Juli 2006 (Anlage IV…
…wiederum unter Verweis auf die Lehre - dass dies freilich nur dann gilt, wenn Generalunternehmer oder Bauträger diese Leistungen im eigenen Namen erbringen (wenn auch allenfalls auf fremde Rechnung). Nun hat die I................. den beiden Käuferinnen aber aktenkundig nur jeweils eine Bauparzelle mit einer Baubewilligung als…
…mit keiner Leistung an Dritte im Wirtschaftsleben herangetreten ist, sondern mit Privatpersonen einen Kaufvertrag nach dem Bauträgervertragsrecht abgeschlossen hat und es sich bei diesen Personen weder um Dritte im Wirtschaftsleben sondern um Zweite im privaten Vertragsverhältnis gehandelt hat", wie MW der Ansicht ist. Die Beweiswürdigung…
…Die I...................... als Bauträgerin und Verkäuferin der von den von ihr beauftragten Subunternehmern errichteten Einfamilienhäuser hat eine spezifische Herstellungspflicht gegenüber den Erwerbern übernommen, wiesich dies nach Ansicht des Referenten bereits aus den Punkten II und VI des Vortrages mit Dr.R sowie den Kaufverträgen mit…
…wie MW in seiner ersten Ergänzung vom 23.11.2009 - "Nun hat es sich bei den Käufern zwar um keine Unternehmer, sondern um Vertragspartner nach dem Bauträgervertragsgesetz gehandelt" - selbst ausführt und daher war die Berufungswerberin als Unternehmerin auch keiner anderen natürlichen Person, die Unternehmen ist…
…Kaufpreis für das mit gesondertem Vertrag erworbene Grundstück Nr. 589/4 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art…
…Kaufpreis für das mit gesondertem Vertrag erworbene Grundstück Nr. 589/4 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art…
…Kaufpreis für das mit gesondertem Vertrag erworbene Grundstück Nr. 68/6 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art…
…der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde der 30. März 2003 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
…der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde der 31. Mai 2001 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie aller Art, sowie Entsorgung des Vertragsgegenstandes (Kanal…
…Vertrag erworbene Grundstück Nr. 68/5 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde März 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie…
…Vertrag erworbene Grundstück Nr. 68/5 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde März 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie…
…Vertrag erworbene Grundstück Nr. 68/8 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde September 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie…
…Vertrag erworbene Grundstück Nr. 68/8 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde September 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie…
…Vertrag erworbene Grundstück Nr. 468/4 ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen des gesonderten Kaufvertrages fällig. Als spätester Übergabetermin wurde September 2002 vereinbart. Mit tatsächlicher Übergabe tritt der Vertragspartner in die allenfalls vom Bauträger abgeschlossenen Verträge zur Versorgung des Vertragsgegenstandes mit Telefon, Wasser und Energie…
…kam zu Tage, dass die Bw. und ihr Mann bereits am 17. Mai 2001 mit dieser Firma einen Bauträgervertrag abgeschlossen hatten, worin als Bauort bereits das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen war. Das Finanzamt erließ am 16. April 2003 einen Wiederaufnahme- und Grunderwerbsteuerbescheid, worin es…
…kam zu Tage, dass der Bw. und seine Frau bereits am 17. Mai 2001 mit dieser Firma einen Bauträgervertrag abgeschlossen hatten, worin als Bauort bereits das später förmlich erworbene Grundstück ausgewiesen war. Das Finanzamt erließ am 16. April 2003 einen Wiederaufnahme- und Grunderwerbsteuerbescheid, worin es…
…es sich weder um ein Unternehmen, das üblicherweise Bauleistungen erbringt noch wurde sie mit der Erbringung einer Bauleistung beauftragt, da es sich bei den prüfungsgegenständlichen Geschäften um eine Bauträgertätigkeit handelt. Hinsichtlich beider Kaufverträge (R und V) ist die I.. Bauherr und liefert den Liegenschaftseigentümern noch…