…auf die Sache, auch gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer geltend machen kann. Die Frage der Zurechnung ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles zu beurteilen. Nach Rössler/Troll, Kommentar zum dt. Bewertungsrecht, (s. auch Otto Taucher in Hofmeister/ Rechberger/ Zitta, Bauten auf fremden Grund…
…(s. auch Ottto Taucher in Hofmeister/Rechberger/Zitta, Bauten auf fremden Grund, S. 279) sprechen insbesondere für die Anerkennung wirtschaftlichen Eigentums beim Errichter von Gebäuden u.a.: das Recht, Einbauten und Umbauten am Gebäude ohne Genehmigung des Grundeigentümers durchzuführen; das Recht, das Gebäude vor oder…
…Bauten auf fremden Grund, S. 279, in UFS 29.04.2003, RV/1896-L/02; 31. 7. 2007, RV/0316-K/05), was nach dem oben Gesagten zutrifft. Unabhängig davon wird festgestellt, dass sich der Einheitswert des Grundstücks(anteiles) - im Falle der Anerkennung als eine…
…Bauten auf fremden Grund, S. 279, in UFS 29.04.2003, RV/1896-L/02) sprechen insbesondere gegen die Anerkennung wirtschaftlichen Eigentums beim Errichter: a) die Verpflichtung, das Gebäude nach Ablauf der Vertragsdauer mit geringer Entschädigung oder entschädigungslos dem Grundeigentümer zu überlassen. b) das Recht…
…Bauten auf fremden Grund, S. 279, in UFS 29. 04. 2003, RV/1896-L/02) sprechen insbesondere gegen die Anerkennung wirtschaftlichen Eigentums beim Errichter: a) die Verpflichtung, das Gebäude nach Ablauf der Vertragsdauer mit geringer Entschädigung oder entschädigungslos dem Grundeigentümer zu überlassen. b) das Recht…
…Übergang verlangen könne, sei ein redaktioneller Fehler, der üblicherweise bei Bauten auf fremden Grund und Boden bei entsprechender Dauer des Vertrages (50 Jahre) regelmäßig vereinbart werde. Nach Lehre und Rechtsprechung gehe der Wille der Parteien dem objektiven Erklärungswert eines Ausdruckes vor. Der Anwalt Dr. R…
…Taucher in Hofmeister/Rechberger/Zitta, Bauten auf fremden Grund,Rz. 162) im Wesentlichen dem Urteil des BFH vom 8. Februar 1995 BStBl II 1995,334 mit dem Argument, es finde nach dem Erlöschen des Baurechtes keine Änderung der sachenrechtlichen Zuordnung am Grundstück statt, das "Wiedererstarken"…
…festgelegt, mit Ablauf des Einbringungsstichtages geht das Einzelunternehmen mit allen übertragenen Rechten und Pflichten auf die X GmbH über. U.a. werden in Erfüllung dieser Einbringungsverpflichtung die in der Bilanz zum 31.12.2001 als bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund bezeichnete Sacheinlage, bestehend…
…vorgelegten Bilanz zum 31. Dezember 2000 wurden die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grund mit einem Buchwert von 1.307.223,00 S ausgewiesen. Davon entfielen 1.234.807,00 S auf das Betriebs und Geschäftsgebäude, das sind 30,33…
…weil ein fest verbundenes Haus errichtet wurde, so könne von einer fehlenden Belassungsabsicht nur dann ausgegangen werden, wenn ein befristetes Grundnutzungsverhältnis vorliegt. Dazu wurde auf Hofmeister/Rechberger/Zitta, Bauten auf fremden Grund, Seite 87 ff, JBl 1987,179 ua verwiesen. Darüber hinaus wäre der Bw…
…bei Bauten auf fremden Grund und Boden sei der Bauträger zwar nicht Bauherr, vertrete aber die Interessen des Bauherrn als dessen "direkter Stellvertreter" und in voller Projektverantwortung (Kallinger, Immolex 2002, 259). Weiters sei unbestritten, dass der Bauträger kein Eigentum an dem zu bebauenden Grundstück erwerbe…
…auch als Bauten auf fremden Grund iSd Finanzrechtes entgegen zu wirken. Der zitierte Feststellungsbescheid des Finanzamtes XXX in Wien sei dem Bw. schon mangels Parteienstellung niemals zugestellt worden und auch bisher nicht bekannt gewesen. Es handle sich um eine materiell-rechtlich unrichtige, auf Verkennung der…
…3. Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 51 Abs. 2 zu § 2 GrEStG) und Arnold/Arnold (Komm. z. GrEStG 1987 I, Rz 95 Abs. 6 zu § 2 GrEStG I) ein. Taucher hingegen (in Hofmeister/Rechberger/Zitta, Bauten auf fremdem Grund, Rz 162) folgt dem Urteil des BFH…
…Bw. übermittelte für die einzelnen Wirtschaftsjahre Bilanzen, die im Anlagevermögen als Sachanlagen bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund und Boden enthielten. Erläuterungen über die jeweiligen Verhältnisse der einzelnen Grundstücke, wie sie im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung der Wirtschaftsjahre ab 1994/95 zu Tage traten…
…Soll nun mit § 51 Abs. 3 BewG 1955 das (auf fremden Grund errichtete) Gebäude als solches als eigene wirtschaftliche Einheit erfasst werden, dürfen keine identen Eigentumsverhältnisse vorliegen (s. Otto Taucher in Hofmeister/ Rechberger/ Zitta, Bauten auf fremden Grund, S. 279). Regelmäßig ist der zivilrechtliche Eigentümer…
…Bw. übermittelte für die einzelnen Wirtschaftsjahre Bilanzen, die im Anlagevermögen als Sachanlagen bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund und Boden enthielten. Erläuterungen über die jeweiligen Verhältnisse der einzelnen Grundstücke, wie sie im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung der Wirtschaftsjahre ab 1994/95 zu Tage traten…
…angeführt und wurde darauf hingewiesen, dass dies den "Anlagenzugang des Geschäftsjahres" betreffe. Dieser Anlagenzugang war unter Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund bloß mit der Summe von S 105,156.000,00 angegeben. Bei der Abgabenerklärung für das Abgabenjahr 1996, war die Inanspruchnahme eines…
…mit der dazu ausgewiesenen Vorsteuerrückverrechnung nach § 12 Abs.10 UStG 1994 hatte der Bw. mit dem Vermerk Zubauten auf fremden Grund am 16.August 2002 dem zuständigen Finanzamt zur Vorschreibung der GreSt gemeldet. In der Folge war am 22. August 2002 ein erklärungsgemäßer GreSt-Bescheid…
…Der Bauträger ist bei Bauten auf fremden Grundstücken zwar nicht selbst Bauherr, er vertritt aber die Interessen des Bauherren als direkter Stellvertreter. Er handelt in eigenem Namen, ist aber dem Erwerber verpflichtet, für den er baut. Nach dem Dargestellten ist der Bauträger grundsätzlich dem "Initiator…
…Musikinstrumente oder Kleidungsstücke aus Pelz, Seide, Leder. Es sei nur die notwendigste Kleidung vorhanden. Das von ihm benutzte Kraftfahrzeug stehe im Eigentum der Mutter M.. Er besitze keine Tiere oder Bauten auf fremden Grundstücken, insbes. Häuser, Schrebergartenhütten und Kioske. Sonstige, bisher nicht angeführte Sachen seien…