…Jänner 2013, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Die Beschwerdeführerin gehe davon aus, dass an eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen keine geringeren rechtlichen Voraussetzungen geknüpft sein können, als im gerichtlichen Strafverfahren aufgrund von vorsätzlich begangenen Straftaten oder Vergehen (§…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
…erteilen könne, weil sie die Auffassung vertrete, dass die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 Z 1 BWG zur Aufhebung des Bankgeheimnisses im gegenständlichen Fall nicht eindeutig vorliegen würden. Dazu wurde im Wesentlichen ausgeführt, es würden Bedenken bestehen, ob es sich bei dem in Deutschland anhängigen…
…Nebenkosten bzw. zur Kapitaltilgung unerlässlich. Eine exakte Nachweisführung ermöglichen entsprechende Bankunterlagen. Aufgrund der in Österreich geltenden Auskunftsbeschränkungen des Kreditwesengesetzes ("Bankgeheimnis"), durch welche auch den behördlichen Ermittlungen im Abgabenverfahren Schranken gesetzt sind, obliegt die Nachweisführung in diesem Bereich in besonderem Maße dem Abgabepflichtigen (vgl. VwGH 16…
…weil sie die Auffassung vertrete, dass die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 Z 1 BWG zur Aufhebung des Bankgeheimnisses im gegenständlichen Fall nicht eindeutig vorliegen würden. Dazu wurde im Wesentlichen ausgeführt, es würden Bedenken bestehen, ob es sich bei dem in Deutschland anhängigen Verfahren um…
…habe noch kein mit Bescheid eingeleitetes Finanzstrafverfahren gegen den Beschwerdeführer existiert. Erst mit Zustellung des Einleitungsbescheides sei das Finanzstrafverfahren eingeleitet und könne das Bankgeheimnis nach dem Bankwesengesetz durchbrochen werden. Der Beschwerdeführer sei daher in seinen verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten verletzt worden. Zur Entscheidung wurde erwogen: Aufgrund…
…ein Karteninhaber an allfälligen Finanzvergehen des Verdächtigen beteiligt gewesen sei, nicht ersichtlich mache und somit nicht sichergestellt sei, dass die Durchbrechung des Bankgeheimnisses nicht zu bloßen Erkundungsbeweisen missbraucht werde, sei die Weigerung berechtigterweise erfolgt und die Festsetzung einer Zwangsstrafe daher rechtswidrig. Es werde daher beantragt…
Bf. aber in A. und nicht an den jeweiligen Wohnorten (C. oder B.) ihres Ehegatten. Zum Einen hält sich die Bf. primär zu Urlaubszwecken im Gemeinschaftsgebiet auf, was nicht für die Führung eines gemeinsamen Haushalts mit ihrem Ehegatten spricht, zum Anderen bestehen außer zu ihrem…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
…Konten und Depots der y-Bank zeichnungsberechtigt sei. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses müsse für die Aufklärung des Finanzvergehens erforderlich sein und es müsse ein konkreter sachlicher Zusammenhang einer bestimmten Bankverbindung mit dem Tatverdacht gegen einen Beschuldigten bestehen. Für die Einsicht in die Konten und Depots…
Die körperliche Anwesenheit der Bf. in C. ist auf 3 bis 4 Aufenthalte zu jeweils 3 bis 10 Tagen in den Wintermonaten beschränkt. Dies ergibt sich aus der Aussage des Zeugen N.N. und der Zeugin S.W., deren Angaben aufgrund der gespeicherten Daten der…
…einer Gewährung der begehrten Einsichtnahmen die Bestimmung des § 38 Abs. 1 BWG entgegenstünde. So sei der von der Judikatur und Lehre für den Fall einer gerechtfertigten Durchbrechung des Bankgeheimnisses gemäß § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG geforderte unmittelbare Zusammenhang zwischen den offen zu legenden Umständen…
…Finanzstrafbehörden (§ 38 Abs.2 Z 1 BWG). Im Ersuchen um Auskunft wird erläuternd ausgeführt, eine Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses bestehe nicht, da das Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen ergangen ist. Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren steht unstrittig fest, dass zum Zeitpunkt…