…der jeweiligen Ausbildung, Qualifikation und auch Weiterbildungsbereitschaft jedes Beamten. Auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Besuches eines D-Kurses sei die B-Matura heutzutage unerlässlich. Bei gleicher Beurteilung mehrerer Bewerber zum Absolvieren eines Kurses für D entscheide immer die bessere Ausbildung bzw. Qualifikation der…
…Matura entscheiden. Wem es hingegen um einen schnelleren Zugang zum Studium geht, findet in der Berufsreifeprüfung eine (deutlich kürzere und kostengünstigere) Alternative... Die Berufsreifeprüfung (BRP) verleiht volle Studienberechtigung für: Universitäten Hochschulen, Fachhochschulen Akademien Kollegs Im öffentlichen Dienst wird die Berufsreifeprüfung wie die Beamten-Aufstiegsprüfung ("B…
…10:00 Uhr bis 14:30 Uhr tür die Betreuung meiner drei Kinder zuständig und beschäftigt. Nachdem meine jüngste Tochter V im Mai 2010 im Bundesgymnasium Bl-straße in B die Matura absolviert hatte, habe ich das Beschäftigungsverhältnis noch im selben Monat aufgelöst. ad.2.:…
…von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen (z.B. HAK-Matura eines Buchhalters) sowie von Sprachkursen (z.B. Italienischkurs eines Export-Disponenten mit Aufgabenbereich Export nach Italien). ...Nach wie vor nicht abzugsfähig sind Bildungsmaßnahmen, die allgemeinbildenden Charakter haben (z.B. AHS-Matura) sowie Aufwendungen für Ausbildungen…
…und Kinderabsetzbetrag betreffend den Sohn B hinsichtlich des Zeitraumes von Oktober 2007 bis Jänner 2008 in Höhe von insgesamt € 838,70. Gegen diesen Bescheid wurde Berufung eingebracht mit folgendem Vorbringen: Die Berufungswerberin habe im Hinblick auf die Matura ihres Sohnes B dem Informationsdienst (mit…
…Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) haben Personen für Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, Anspruch auf Familienbeihilfe. Laut VwGH-Erkenntnis vom 17.9.1990, 89/14/0070 ist der Besuch einer Maturaschule alleine nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu…
…des § 2 Abs. 1 lit. b bis f FLAG nicht erfüllt seien. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Berufung und legte zum Beweis, dass ihre Tochter im Streitzeitraum Mai 2004 bis September 2007 Schülerin der Maturaschule X. gewesen sei, eine Bestätigung der Schule vor…
…über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG ausgegangen werden. Die Bw. brachte am 6…
…50 zurückzuzahlen. In der Bescheidbegründung wurde unter Anführung der Bestimmung des § 2 Abs 1 lit. b FLAG weiters ausgeführt, dass der Besuch einer Maturaschule laut der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes allein nicht ausreichend sei, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu müsse das ernstliche und zielstrebige…
…b FLAG, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. dazu VwGH 21.10.1999, 97/15/0111). Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich…
…war. Die Abmeldung von der Maturaschule erfolgte mit 31. August 2012. Unbestritten ist weiters, dass sie im Streitzeitraum zu drei Prüfungen angetreten ist, von denen sie zwei positiv absolviert hat. Gesetzliche Bestimmungen und rechtliche Würdigung: Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 haben Personen…
…Schuljahr 2009/2010 (Operation im April 2010) und 2010/2011 (mit 139 entschuldigten Fehlstunden) die achte Klasse des Gymnasiums nicht positiv abschloss, in weiterer Folge das negative Ergebnis der achten Klasse beim ersten Maturatermin nicht ausbesserte und dann ab Herbst 2011 zum 2. Reifeprüfungstermin antrat…
…möglich gewesen, sich auf den Maturatermin im Oktober vorzubereiten. Im März 2011 erfolgte sodann der Antritt zur Wiederholungsprüfung und wäre diese auch erfolgreich abgelegt worden. Nach § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 in der für den streitgegenständlichen Zeitraum gültigen Fassung haben Personen, die im…
…des Bw. im März 2007 vom Schulunterricht am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium C abgemeldet. Von der Schulleitung der Maturaschule wurde bestätigt, dass A B für den Zeitraum März 2007 bis Juni 2009 in einen Kurs zur Vorbereitung auf die Externistenmatura eingeschrieben war. Seit 24. April 2008…
…lit. b FLAG 1967 ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Im Fall des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich das ernstliche und zielstrebige, nach…
…Abs. 11it b FLAG sprechen zu können. Das Ablegen der vorgesehenen Prüfungen ist somit wesentlicher Bestandteil der Berufsausbildung (VwGH 26.06.2002, 98/13/0042). Im vorliegenden Berufungsfall ist F im Juni 2010 zum Maturahaupttermin angetreten und hat die Prüfung in einem Gegenstand nicht bestanden…
…b des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) 1967 haben Personen für ihre volljährigen Kinder, die das 24. bzw. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet werden, Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Ablegung der Matura ist grundsätzlich eine Berufsausbildung. Ihr Sohn ist nach dem Nebentermin…
…1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. In der Berufungsschrift wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Tochter der Berufungswerberin den Schulbesuch des Oberstufenrealgymnasiums im Juni 2008 "abgebrochen" hat. Da sie mit dem Besuch der Maturaschule erst im September 2008 begonnen hat, befand sie sich in den Monaten Juli…
…dann gegeben wäre, wenn sich der Schüler ernsthaft um den Ausbildungserfolg bemühe und zu den entsprechenden Prüfungen auch antrete. Der Sohn des Berufungswerbers sei zum erstmöglichen Nebentermin der Matura nicht angetreten, weshalb ab Juli 2008 kein Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbeträge) mehr bestehe. Durch die…
…20.11.1996, 94/15/0130 und 26.6.2002, 98/13/0042). Der Inskription in der X Maturaschule als reiner Formalakt ist für sich allein noch nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen und somit den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu begründen (z.B. VwGH 22…