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UFSW RV/3395-W/10Bürgerliche Kleidung und Brille einer Orchesterviolinistin nicht abzugsfähig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2011

…0061, aus wie folgt: Dass beruflich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, wenn es sich dabei nicht um typische Berufskleidung mit einem eine private Nutzung praktisch ausschließenden Uniformcharakter, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die privat benützt werden kann, auch dann steuerlich nicht berücksichtigt werden können, wenn…

UFSW RV/0416-W/03Nichtabzugsfähigkeit bürgerlicher Kleidung; Pendlerpauschale bei 2 Dienstverhältnissen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2003

…sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht von den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass Aufwändungen für bürgerliche Kleidung nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen (vgl. VwGH v. 26…

UFSW RV/0663-W/05Erlöszuschätzung, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2011Teil 1/2

…die Provisionseinnahmen lt. Tz. 15 b) GS sen. zuzurechnen, da die Provisionsgutschriften ihm zugeflossen sind. Einzelne behauptete Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit den Familienmitgliedern GS jun., CS, SS, MS konnten nicht anerkannt werden, da der Vertragspartner von der Firma V GmbH der Abgabepflichtige ist. Es wurden…

UFSI RV/0254-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…

UFSI RV/0253-I/09Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine "Gesellschaft" iSd § 1 Z 2 NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2009

…die Sozialversicherung verwiesen worden, welche sie als "Neue Selbständige" in das Konzept des NeuFöG aufgenommen habe. Auch ohne Gesellschaftsvertrag sei aufgrund der Kooperation eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht entstanden. Die beiden Partner hafteten zur ungeteilten Hand und seien Inhaber des Unternehmens. Das erworbene Grundstück sei…

UFSG RV/0097-G/09Familienbeihilfe für EU-Bürger mit geringfügiger Beschäftigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2009

…Am 21. August 2007 brachte die Berufungswerberin das Rechtsmittel der Berufung ein und führte zusammenfassend aus, dass sie am 2. April 2007 bei der Landesregierung eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger beantragt habe, da der Ehegatte eine selbständige Beschäftigung in Österreich ausübe. Am 23. November 2007…

UFSW RV/2373-W/13Gesellschaft nach bürgerlichen Recht und Angehörigenjudikatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2013

…gemäß § 188 BAO ab 2007 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine vom Finanzamt nicht anerkannte Gesellschaft nach bürgerlichem Recht der Brüder Mag. Bw2 und…

UFSW RV/2372-W/13Gesellschaft nach bürgerlichem Recht und Angehörigenjudikatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2013

…und seinem Bruder Mag. Bruder vereinbarten Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in steuerlich rechtlicher Hinsicht als nicht fremdüblich nicht anerkannt. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung (BP) über die Jahre 2007 bis 2009 wurden folgende Feststellungen getroffen: "Steuerliche Feststellungen Tz. 1 Einkünfte Adr.Eig.Wohn. Die Eigentumswohnungen…

UFSW RV/2004-W/09Zahlungen eines Gesellschafters als Bürge für eine Kapitalgesellschaft dienen primär der Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und haben daher keinen Werbungskostencharakter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009Teil 1/2

…und F. A., der Bw.) als Annehmer bzw. Bürgen, zur ungeteilten Hand aufgetragen, an die klagende Partei die eingeklagte Wechselsumme von S 10.000.000 samt 11,5 % Zinsen seit 2. Mai 1986 sowie 1,3 % Provision und die einschließlich der Entscheidungsgebühr bestimmten Kosten dieses…

UFSW RV/2004-W/09Zahlungen eines Gesellschafters als Bürge für eine Kapitalgesellschaft dienen primär der Sicherung des Fortbestands des Unternehmens und haben daher keinen Werbungskostencharakter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2009Teil 2/2

Mit dem Schreiben zum Ergänzungsersuchen vom 11. Juni 2008 stellte der steuerliche Vertreter klar, dass der Bw. in seiner Funktion als geschäftsführender Gesellschafter der in Rede stehenden GmbH Bürgschaften für die Außenstände der Gesellschaft übernommen hatte, die durch den Konkurs der Gesellschaft schlagend geworden waren…

UFSG RV/0330-G/09Werbungskosten bei einem Bürgermeister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013Teil 1/2

…im Internet angegebenen Öffnungszeiten erfolgten Fahrten zur Bezirkshauptmannschaft G wird eingewendet, dass die Bezirkshauptmannschaft für Gemeindevertreter die Möglichkeit individueller Terminvereinbarungen anbieten würde. Der Berufungswerber biete den Bürgern seiner Gemeinde an, Reisepassangelegenheiten für sie zu erledigen. Dafür vereinbare er mit den zuständigen Mitarbeitern in der Bezirkshauptmannschaft…

UFSG RV/0330-G/09Werbungskosten bei einem Bürgermeister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013Teil 2/2

…Marktgemeinde B hat über Anfrage des Finanzamtes bekannt gegeben, dass nur für den Bürgermeister ein Konto zur Abrechnung von Repräsentationsaufwendungen bestehen würde und für das Jahr 2006 die Höhe der Ausgaben mit € 962,70 bekannt gegeben. Die Ausgaben würden unter Vorlage der entsprechenden Originalbelege…

UFSK RV/0143-K/11Werbungskosten eines Bürgermeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2011

…teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bürgermeister der GemeindeY…

UFSL RV/0576-L/08Aufwendungen eines Bürgermeisters für die Ausbildung zum Mediator
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2011

…Anforderungsprofile" für die Teilnahme an diesem Seminar notwendig? 8. Anwendung des Erlernten bei Ihrer beruflichen Tätigkeit als Bürgermeister: a) Bitte legen Sie eine genaue Beschreibung der Bereiche ihrer beruflichen Tätigkeit vor, in denen die erlernten Seminarinhalte konkret zur Anwendung gelangten bzw. gelangen. b) Geben Sie…

UFSI RV/0431-I/08Nachweis der Werbungskosten eines Bürgermeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2011

…seien 660 € als glaubhaft gemacht anerkannt worden. Höhere Kosten könnten ohne Vorlage von Belegen nicht berücksichtigt werden. An Telefonkosten seien 48 € und an Internetkosten 9 € monatlich als durch den Beruf als Bürgermeister veranlasst anerkannt worden. Telefonrechnungen und Aufzeichnungen über beruflich geführte Gespräche…

UFSG RV/0768-G/10Abfindungszahlungen an Bürgermeister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…Pendlerpauschale war auch für Dienstnehmer berücksichtigt worden, für die vom Arbeitgeber arbeitsplatznahe Unterkünfte zur Verfügung gestellt wurden. Die vom Arbeitgeber berücksichtigten Pauschbeträge wurden nachversteuert. 2.) Einmalige Zuwendungen an Bürgermeister, die weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf einen Ruhebezug haben, wurden nach dem Lohnsteuertarif nachversteuert.…

UFSW RV/0828-W/10Familienbeihilfe für EU-Bürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…beim Verwaltungsgerichtshof zu Zl. 2007/13/0101 anhängigen Verfahrens auszusetzen, da der Ausgang dieses Verfahrens hinsichtlich der Frage, ob der Besitz einer gültigen Gewerbeberechtigung als Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe an EU-Bürger, für die das Ausländerbeschäftigungsgesetz(AuslBG) gelte, ausreiche, oder ob auf die…

UFSF RV/0178-F/08Unternehmereigenschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2010

…Berufungswerber im Innenverhältnis am Gewinn beteiligt sei. Der Berufungswerber habe diese Aussage aber nicht nachweisen können. Die Betriebsprüfung sei daher der Auffassung, dass in diesem Fall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliege, der nach § 2 UStG 1994 Unternehmereigenschaft zukomme. Denn es träten beide Gesellschafter nach außen…

UFSW RV/2767-W/08Familienbeihilfenanspruch einer EU-Bürgerin aus Bulgarien ist zu bejahen, wenn sich Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland befindet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…die Bw. noch aus, da sie sich seit 2002 in Österreich aufhalte, habe sie als EU-Bürgerin das Recht auf Daueraufenthalt in Österreich und sei somit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Mitte Mai 2007 reichte die Bw. eine Bestätigung ihres Arbeitgebers, dass sie seit 28. April 2008…

UFSL FSRV/0026-L/08Beschwerde eines Bürgermeisters gegen eine Verfahrenseinleitung wegen (angeblich) versuchter Abgabenhinterziehung durch unrechtmäßige Geltendmachung von Werbungskosten; tatsächlich größtenteils aber keine Verletzung einer Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.11.2008

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen JM, Bürgermeister und Verbandsobmann, geb. 19XX, whft. in S, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm. § 13 des Finanzstrafgesetzes…