…Sohn in keinem gemeinsamen Haushalt. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 KBGG haben allein stehende Elternteile Anspruch auf einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 KBGG hat der Elternteil des Kindes eine Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld zu leisten, wenn an den…
…wurde, die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zu leisten. Erhält den Zuschuss also ein allein stehender Elternteil (im Berufungsfall die Kindesmutter), dann trifft die Rückzahlungsverpflichtung den jeweils anderen Elternteil. Laut dem vom Bw nicht bestrittenen Sachverhalt wurden für den Sohn Jv an die Kindesmutter bis zum 31…
…Lebensversicherung für die zweijährige Tochter des Sohnes gedacht gewesen wäre und die Auszahlung an ihn nur erfolgt sei, weil seine Enkelin noch minderjährig gewesen wäre und das (verbliebene) Geld würde auf einem Sparbuch aufliegen - ändern nichts daran, dass für den Berufungswerber die Bereicherung eingetreten ist…
…nicht richtig bzw. aktenwidrig. Es wurden für den Sohn xx keine Auszahlungen geleistet. Der Kindesvater hat keine Familienleistungen erhalten. Für die Feststellung. dass der Familienvater Leistungen für xxx erhalten habe, fehlt es an jeglicher Grundlage. Die Feststellung ist aber insofern von Bedeutung, als gemäß Verordnung…
…Gemäß Spruchpunkt III. treten frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden, wenn ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden ist. Da der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen hat, dass § 18 Abs…
…Mitteilung gemäß § 16 KBGG erstattet hat, nicht vor. Vielmehr ist die Rückzahlungsverpflichtung für den Fall des Vorliegens der im KBGG normierten Voraussetzungen - Auszahlung an den anderen Elternteil, Überschreitung der Einkommensgrenzen - unbedingt formuliert (VwGH 17.2.2010, 2009/17/0250). Der Bescheid vom 20. September 2010…
…Gesetz eine derartige Verknüpfung nicht vorsieht. Die Rückzahlungsverpflichtung ist in § 18 Abs. 1 KBGG für den Fall des Vorliegens der dort normierten Voraussetzungen - Auszahlung an den anderen Elternteil, Überschreitung der Einkommensgrenzen - unbedingt formuliert. Auch im Sozialhilferecht machen jene landesgesetzlichen Ersatzregelungen, nach denen gegebenenfalls nahe Angehörige…
…Gesetz eine derartige Verknüpfung nicht vorsieht. Die Rückzahlungsverpflichtung ist in § 18 Abs. 1 KBGG für den Fall des Vorliegens der dort normierten Voraussetzungen - Auszahlung an den anderen Elternteil, Überschreitung der Einkommensgrenzen - unbedingt formuliert. Auch im Sozialhilferecht machen jene landesgesetzlichen Ersatzregelungen, nach denen gegebenenfalls nahe Angehörige…
…sie habe während der Auszahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld im Jahr 2003 vom Bw. keine Unterhaltszahlungen für ihren Sohn J erhalten. Der Bw. habe aber gelegentlich Beiträge zu den laufenden Betriebskosten des Haushaltes geleistet. Sie könne sich an die Zahlungen nicht mehr im Einzelnen erinnern…
…einer Auflage alleine ausgelöst. Entgegen dem Vorbringen des Bw kommt es jedoch nicht auf die tatsächliche Leistung des Entfertigungsbetrages an, sondern ist bereits durch den Erwerb einer klagbaren Forderung auf Auszahlung - unabhängig von der tatsächlichen Entrichtung - des Betrages die Steuerschuld entstanden. Ausgeführt gelten Zuwendungen nach…
…mit 12. Juli 2001 beantragte sie wieder selbst die Gewährung von Familienbeihilfe ab Juli 2001 und gab als Grund den Zuzug des Sohnes an. Letzteres Schreiben wurde vom Finanzamt am 18. Juli 2001 entgegengenommen und die Familienbeihilfe ab August an sie zur Auszahlung gebracht, ohne…
…ihrem Sohn unter den o.a. angeführten Bedingungen. Mit Beendigung des Dienstverhältnisses erhielt der Sohn der Bw. eine Abfertigung, die die Bw. als Betriebsausgabe geltend machte und die von der Betriebsprüfung nicht anerkannt wurde. Berufungsgegenständlich ist die Frage der Fremdüblichkeit der Auszahlung einer Abfertigung an…
…bekämpft die Rückforderung von Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbeträgen (KAB) für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001 für seinen Sohn S*** (geboren am 01.10.1984). Die nunmehr rückgeforderte Auszahlung der FB und KAB an den Bw erfolgte mit Kenntnis der Kindesmutter H***…
…so fällt es an die Kasse. In Artikel 16 werden die Auszahlungsbestimmungen betreffend Beginn und Ende der Renten bzw Kapitalabfindung erläutert. Nach dem nunmehr vorliegenden vollständigen Sachverhalt hält der Unabhängige Finanzsenat folgendes fest: Die Bw hat aufgrund des Todes ihres Sohnes laut den Bestimmungen des…
…siehe ZMR. Bemerkenswert ist, dass mein Sohn sodann seinen Hauptwohnsitz in Wien erst NACH Kenntnis über den Antrag auf Auszahlung der Familienbeihilfe an mich als Geldunterhaltleistenden auf einen Nebenwohnsitz umgemeldet hat. Da er jedoch von zumindest Oktober 2008 bis Juli 2009 seinen Hauptwohnsitz dort hatte…
…angesparten Kapitals handeln und ist dessen Auszahlung jedenfalls nicht mit den bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen an die Kinder bzw Ehegattin des Sohnes auszubezahlenden Renten (vgl Artikel 11 - 14) gleichzuhalten. Es handelt sich auch nicht um die Übertragung der Einkunftsquelle des Erblassers an den Bw…
…als nicht erwiesen an, dass der vorgelegten, nicht unterfertigten Urkunde vom 6.Februar 2001, beinhaltend lediglich die Kurzfassung eines Kreditvertrages, ein real umgesetztes Kreditverhältnis mit der (C-Bank) zu Grunde gelegen ist, zumal auch keine Unterlagen über die Auszahlung der Valuta, den Zinsendienst oder die…
…Vertragsstaaten dienen solle. Wenn die Vertragstaaten das Kassenstaatsprinzip - wie hier - nicht allein an die Auszahlung der Bezüge aus öffentlichen Kassen bzw. umfassend an den Umstand einer Dienstleistung für die öffentliche Hand unter der Einschränkung der Erwerbsklausel anknüpften, sondern darüber hinaus an ein zusätzliches, auf die…
…Sein Sohn habe für ihn an den Wochenenden, wo er sich immer zu Hause aufgehalten habe, büromäßige Arbeiten wie z.B. Manuskripte für Briefe, Fahrberichte, Spesenabrechnungen, Monatsberichte, und Chauffeurdienste verrichtet. Teilweise seien für die Berichte nur Schlagworte von seinem Sohn aufgezeichnet worden und habe dieser…
…hat. Der Sohn hat überdies an den Bw. auch keinerlei Rechnungen gelegt, sondern - dem Berufungsvorbringen zufolge - nur Belege betreffend erfolgte Auszahlungen von Geldbeträgen unterfertigt. Der Fremdüblichkeit abträglich ist in diesem Zusammenhang im Übrigen auch die Aussage des Bw. selbst, wonach auf den gegenständlichen Fall die…