…nicht fällig gewesen, weil die Abgabenschuld durch eine Berufung des damaligen steuerlichen Vertreters bekämpft und eine Aussetzung der Einhebung beantragt und bewilligt worden wäre. Dementsprechend könne aus diesem Grund bereits per definitionem kein schuldhaftes Verhalten des Geschäftsführers vorliegen. Weiters bringe der Bw. einen Bericht des…
Hinsichtlich der Lohnsteuer 11/01 wertete das Finanzamt die Berufung jedoch zu Recht als wenig erfolgversprechend. Da die Überweisungsbelege tatsächlich keine Verrechnungsweisungen enthielten, lag keine Entrichtung der Lohnsteuer 11/01 vor. Aus dem auf eine unzutreffende Verrechnung der Überweisungen gerichtete Vorbringen war für das Haftungsverfahren…
…Unterscheidung keine sachliche Rechtfertigung gebe - sei für den gegenständlichen Fall abzuleiten, dass für die Firma S-GmbH bis Mai 2005 (=bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der beantragten Aussetzung der Einhebung) jedenfalls keine Verpflichtung zur Entrichtung dieser strittigen Abgabenschuldigkeiten bestanden habe und demgemäß aber in der…
…vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebrachter Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Festsetzung eines Säumniszuschlages entgegenstünde. Wenn eine Umsatzsteuernachforderung aus einem Jahresbescheid schon lange vor ihrer bescheidmäßigen Nachforderung fällig geworden ist (§ 21 UStG), somit die Zustellung der Umsatzsteuerbescheide…
…dass im Falle eines unerledigten Antrages auf Zahlungserleichterungen bereits ab Antragstellung der Aussetzung der Einhebung keine Stundungszinsen mehr anfallen, weil gemäß § 212a Abs. 9 lit. a BAO iVm § 230 Abs. 6 BAO schon der Antrag einbringungshemmende Wirkung entfaltet und die Aussetzungszinsenpflicht auslöst. Dies ist nur…
…die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung keine Säumnis gegeben sei. Die Aussetzung der Einhebung kann zwar auch bewilligt werden, wenn der darauf abzielende Antrag erst nach Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wurde. Diesfalls bedeutet die Aussetzung aber lediglich…
…der Veranlagung keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Ob auf Grund eines nach Eintritt der Fälligkeit der Abgabenschuld gestellten Antrages des Abgabepflichtigen in weiterer Folge eine Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO bewilligt wurde (oder wird), ist für die Verpflichtung zur Entrichtung…
…BAO), durften gegenüber der T-GmbH keine Einhebungsmaßnahmen gesetzt werden. Die Aussetzung der Einhebung dient der faktischen Effizienz von Berufungen. Das berechtigte Interesse der Primärschuldnerin, nicht einseitig mit den Folgen einer potenziell rechtswidrigen Abgabenvorschreibung bis zur Erledigung der betreffenden Rechtsmittel belastet zu werden, vermag aber…
…weil der Abgabepflichtige durch Entrichtung der ausgesetzten Beträge das Entstehen von Zinsansprüchen verhindern kann (z.B. VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138). Schließlich ist auch die Bestimmung zur Aussetzung der Einhebung in § 212a Abs.1 BAO, hier gegenständlich betreffend die Aussetzung der Aussetzungszinsen, keine…
…Entgegen der Ansicht der Bw. hat die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 keinen Einfluss auf die Fälligkeit oder Vollstreckbarkeit der zunächst bescheidmäßig festgesetzten Umsatzsteuer 2002. Richtigerweise wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung für die Umsatzsteuer 2002 zur Hemmung der Einbringung im…
…Frist eingebrachter Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Festsetzung eines Säumniszuschlages entgegenstünde (VwGH 20.4.1995, 92/13/0115). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages entsteht nicht erst mit seiner bescheidmäßigen Geltendmachung, sondern bereits mit Ablauf des für die Entrichtung der betreffenden Abgaben maßgebenden Fälligkeitstages…
…der Veranlagung keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Ob auf Grund eines nach Eintritt der Fälligkeit der Abgabenschuld gestellten Antrages des Abgabepflichtigen in weiterer Folge eine Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO bewilligt wurde (oder wird), ist für die Verpflichtung zur Entrichtung…
…der Aussetzung der Einhebung vom 15. Juli 2008 gemäß § 212a Abs. 7 BAO auf den 22. August 2008 hinausgeschoben worden. Mit Bescheid vom 9. September 2008 wäre die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages erfolgt. Da innerhalb der weiteren drei Monate bis 22. November 2008 keine Entrichtung…
…mehr berührten, kann selbst ein innerhalb der Nachfristen gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingebrachter Antrag auf Aussetzung der Einhebung keine Auswirkung auf die mit Ablauf der Fälligkeitstage bereits entstandenen Säumniszuschlagsansprüche bewirken (VwGH 20.4.1995, 92/13/0115). Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die…
…somit keine Änderung in der Bemessungsgrundlage ergäbe, blieben die Säumniszuschläge unverändert. Mit Eingabe vom 2.2.2010 wurden die Entscheidung über die Berufung gegen den Bescheid vom 9.4.2009 betreffend Säumniszuschläge durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt, und die Aussetzung der Einhebung der Säumniszuschläge…
…Betrag von € 94,89 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) worden waren. Die verspätete Bekanntgabe dieser Beträge sei als Selbstanzeige zu werten, der jedoch mangels gleichzeitiger Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten keine strafbefreiende Wirkung zukomme. Da der Verdacht der vorsätzlichen Handlungsweise bestanden habe…
…sei infolge der Erledigung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1998 der Ablauf der Aussetzung der Einhebung der ausgesetzten Abgabenschuld verfügt worden. Zahlungstermin für die aus der Einkommensteuerfestsetzung 1998 resultierende Abgabenschuld sei der 30. August 2002 gewesen. Nachdem zu diesem Termin noch keine Entrichtung erfolgt sei…
…Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuldigkeiten beantragt worden und somit kein Säumniszuschlag angefallen sei. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 28. März 2011 abgewiesen und dies damit begründet, dass ein zweiter Säumniszuschlag zu entrichten sei, wenn die Abgaben nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt der…
…nicht mehr berührten, kann selbst ein innerhalb der Nachfristen gemäß § 210 Abs. 4 BAO eingebrachter Antrag auf Aussetzung der Einhebung keine Auswirkung auf die mit Ablauf der Fälligkeitstage bereits entstandenen Säumniszuschlagsansprüche bewirken (VwGH 20.4.1995, 92/13/0115). Mangels Vorliegen der Voraussetzung des § 217…
…der Haftungspflichtige im Haftungsbescheid aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. Auf Grund dieser Bestimmung werden haftungsgegenständliche Abgaben daher einen Monat nach Zustellung des Haftungsbescheides an den Haftungspflichtigen fällig. Erfolgt bis zum Ablauf des Fälligkeitstages keine Entrichtung…