…Abgabenbelastung ist aber auch nicht als unbillig nach Lage der Sache zu bewerten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt dann vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt (z.B. VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022)…
…verschiedene, grundsätzlich vom Vorsteuerausschluss betroffene Fahrzeuge von den einschränkenden Regelungen ausgenommen. Die konkrete Bezeichnung der ausgenommenen Fahrzeuge bzw. die engen Voraussetzungen an eine im Zusammenhang mit diesen Kraftfahrzeugen vorgenommene Betätigung ("ausschließlich", "zu mindestens 80 %") zeigen, dass das Gesetz die Ausnahme vom Ausschluss vom Vorsteuerabzug nur…
…Regelung gilt für Konkurse, die nach dem 31.12.2005 eröffnet wurden (§ 124b Z 130 idF. AbgÄG 2005). Sie stellt eine Ausnahme vom im ersten Satz des § 19 Abs. 1 EStG 1988 bestimmten Grundsatz, dass Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen sind, in dem sie dem…
…Steuerpflichtigen trifft. Die in § 20 Abs. 1 Z 3 EStG vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen ist daher von dem der Partei obliegenden Nachweis des Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens der beruflichen oder betrieblichen Veranlassung abhängig (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). …
…Abgabenbelastung ist aber auch nicht als unbillig nach Lage der Sache zu bewerten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt dann vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt (z.B. VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022)…
…Abgabenbelastung ist aber auch nicht als unbillig nach Lage der Sache zu bewerten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt dann vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt (z.B. VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022)…
…Abgabenbelastung ist aber auch nicht als unbillig nach Lage der Sache zu bewerten. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt dann vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ereignis eintritt (z.B. VwGH 28.4.2004, 2001/14/0022)…
… 20 Abs. 1 Z 3 EStG vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen ist daher von dem der Partei obliegenden Nachweis des Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens der beruflichen oder betrieblichen Veranlassung abhängig (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). Wie bereits im Rahmen…
…Steuerpflichtigen trifft. Die in § 20 Abs. 1 Z 3 EStG vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen ist daher von dem der Partei obliegenden Nachweis des Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens der beruflichen oder betrieblichen Veranlassung abhängig (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). …
…Steuerpflichtigen trifft. Die in § 20 Abs. 1 Z 3 EStG vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen ist daher von dem der Partei obliegenden Nachweis des Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens der beruflichen oder betrieblichen Veranlassung abhängig (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). …
…Steuerpflichtigen trifft. Die in § 20 Abs. 1 Z 3 EStG vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen ist daher von dem der Partei obliegenden Nachweis des Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens der beruflichen oder betrieblichen Veranlassung abhängig (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). …
…Steuerpflichtigen trifft. Die in § 20 Abs. 1 Z 3 EStG vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen ist daher von dem der Partei obliegenden Nachweis des Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens der beruflichen oder betrieblichen Veranlassung abhängig (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). …
…Zusammenhang mit Versandverfahren seien Handlungen und/oder Unterlassungen wie im Gegenstand geradezu typisch für Zollschuldentstehungen nach Art. 203 ZK. Die Vorschreibung der dadurch entstandenen Eingangsabgaben und Nebenansprüche sei die vom Gesetzgeber beabsichtigte allgemeine Auswirkung dieser Norm, durch die alle Wirtschaftsbeteiligten, die die gleiche Tätigkeit ausüben…
…seiner Entscheidung vom 11. November 1999, Rechtssache C-48/98, festgestellt, dass ein Vergleich aller Sprachfassungen der ZK-DVO ergibt, dass die Verwendung der Ausdrücke, die den Grad der Fahrlässigkeit näher bestimmen, keinem schlüssigem Schema folgt. Daraus ist zu schließen, dass der Gesetzgeber mit der…
…Rechtfertigungsgründe für eine Ausnahme vom unionsrechtlichen Grundsatz der Niederlassungsfreiheit vor (siehe Steiner/Vock, a.a.O., Rz 732ff zu § 9): - Dem Argument, dass es gar nicht erforderlich gewesen wäre, ausländische Körperschaften überhaupt als Gruppenmitglieder zuzulassen, sei entgegen zu halten, dass der Gesetzgeber diese Entscheidung nun…
…den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom…
…die zu einer ungewöhnlich harten Auswirkung des Stichtagsprinzipes führen. Alle Anzeichen würden dafür sprechen, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der gegenständlichen Umstände eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip zugelassen hätte. Ein Pflichtteilsberechtigter, dessen Anspruch aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen in Sachwerten abgegolten wird und er ohne sein Verschulden erst…
…daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon, ob und wann die Abgaben bescheidmäßig festgesetzt wurden. Eine Ausnahme vom Gleichheitsgrundsatz bestehe für Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer. Reichten die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht aus, habe er die Lohnsteuer…
…Juli und August 2007 ausbezahlt zu haben, sei von einer schuldhaften Pflichtverletzung auszugehen. Zum haftungsgegenständlichen Dienstgeberbeitrag sei zunächst festzustellen, dass hier keine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgebot bestehe. Allerdings hafte der Vertreter für nicht entrichtete Abgaben des Primärschuldners auch dann, wenn die zur Verfügung gestandenen Mittel zur…
…unter der Annahme, dass die Steuerbefreiung nicht zum Tragen käme (vgl. nochmals VwGH 20.7.1999, 94/13/0024). Es ist also nach dem Gesetz stets eine Kontrollrechnung durchzuführen, um eine höhere Steuerlast zu vermeiden. Da der Bw im Streitjahr für den Zeitraum vom 27…