…4 Abs. 1 VbVG eine Verbandsgeldbuße iHv. 800,00 € verhängt und die zu tragenden (pauschalen) Verfahrenskosten gemäß §§ 185 (ergänze: Abs. 1 lit. a) iVm. 56 Abs. 5 FinStrG mit 80,00 € bestimmt. In der Entscheidungsbegründung verwies die Erstbehörde im Wesentlichen darauf, dass die…
…Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Gleiches gilt gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG auch für die Ausmessung der Verbandsgeldbuße. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die Geldstrafe bzw. die Verbandsgeldbuße auszumessen ist, beträgt daher hinsichtlich…
…wovon aber in Anbetracht der gewichtigen Milderungsgründe eine Verringerung auf € 12.000,00 vorzunehmen ist. Die derzeitige schlechte Finanzlage des Unternehmens rechtfertigt nochmals einen Abschlag um die Hälfte, sodass sich eine Verbandsgeldbuße in spruchgemäßer Höhe von € 6.000,00 (das sind lediglich 11…
…Geldstrafe auszusprechen ist, die nach der Summe dieser Strafdrohungen zu berechnen ist. Gleiches gilt gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG auch für die Ausmessung der Verbandsgeldbuße. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die Geldstrafe bzw. die Verbandsgeldbuße auszumessen ist, beträgt daher €…
…dass trotz der nunmehr festzustellenden offenkundigen völligen Mittellosigkeit des belangten Verbandes eine Verfahrenseinstellung im Sinne des § 56 Abs. 5 Z. 4 FinStrG aus verfahrensökonomischen Gründen jetzt am Ende eines durchgeführten Verfahrens nicht mehr in Betracht kommt. Bei der Ausmessung der (uneinbringlichen) Verbandsgeldbuße ist ebenfalls auf…
…FinStrG auch für die Ausmessung der Verbandsgeldbuße. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen beträgt daher bis zu € 56.000,00 + € 21.400,00 = € 77.400,00 X 2, sohin € 154.800,00, wobei hinsichtlich der Verkürzungen von Vorauszahlungen…
…Angesichts der somit zu erwartenden Höhe der Verbandsgeldbuße erscheine eine Sanktionierung des belangten Verbandes für den Spruchsenat verzichtbar. Auch generalpräventive Aspekte sprächen nicht gegen diese Vorgangsweise. Besondere öffentliche Interessen seien nicht ersichtlich. Den vorgelegten Unterlagen in Verbindung mit den Abfragen der diesbezüglichen Abgabenkonten ist hinsichtlich…
…bei der Ausmessung einer Geldstrafe zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bestraften ergeben, müssten im Bescheid festgestellt sein. Vorliegendenfalls würden jegliche Feststellungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des zweitbeschuldigten Verbandes fehlen, weshalb das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit belastet sei. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße…
…Ausmessung der Verbandsgeldbuße fehlt hingegen der mildernde Aspekt des nicht vorliegenden eigenen Vorteiles, sodass sich vorderhand ein Wert von € 100.000,00 ergibt. Auch dem belangten Verband ist eine geständige Verantwortung, wenngleich von geringerer Intensität, zuzuordnen. An Vorkehrungen zur Vermeidung zukünftiger Säumigkeiten bei der…
…Reduzierung der Geldstrafe aufgrund des gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG bestehenden Verböserungsverbotes auch eine Verringerung der Ersatzfreiheitsstrafe gebietet (vgl. VwGH vom 26. Juli 2005, 2003/14/0086), auf ein Ausmaß von zehn Tagen zu verringern. Wie bereits oben ausgeführt, kann für die Ausmessung der Verbandsgeldbuße…
…erachtete der Erstsenat als mildernd das Geständnis und die [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Beschuldigten, als erschwerend keinen Umstand. Hinsichtlich der Ausmessung der Verbandsgeldbuße fehlen im Bescheid an die X GmbH Erwägungen zu den Strafzumessungsgründen. Gegen diese schriftlichen Bescheide haben sowohl der Beschuldigte als auch der belangte…
…Zudem erweise sich die verhängte Verbandsgeldbuße jedenfalls als zu hoch. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (VwGH 15.5.1986, 84/16/0209 - ÖStZB 1987, 206). Ist somit der erstinstanzliche Schuldspruch jeweils bezogen auf den Beschuldigten und den belangten Verband…
…vormals R-KEG der Verantwortlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) für die genannten Finanzvergehen ihres Geschäftsführers schuldig gesprochen und über sie gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 28a Abs. 2 FinStrG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 3.000,00 verhängt worden. Überdies…
…80 % des Strafrahmens, vorzunehmen ist. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei in Anbetracht der möglichen Höchststrafe von drei Monaten mit lediglich sechs Wochen das Auslangen zu finden ist. Von der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe ist abzusehen, weil es nach Einschätzung des…
…gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt, einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer eingebracht werden. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe, die Verbandsgeldbuße und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und …
…geeignet wäre, für andere Finanzstraftäter in der Lage der Bw. eine für ähnliche Finanzstraftaten abschreckende Wirkung zu entfalten. Die obigen Ausführungen zu den Milderungs- und Erschwerungsgründen gelten auch für die Ausmessung der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe, wobei…
…FinStrG neu eingeführte Verbandsgeldbuße gegen belangte Verbände) des den Finanzstraftäter beschäftigenden Unternehmens kann mit Sanktionen gegen diesen Täter nicht begegnet werden. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der eher schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz…
…die Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des…
…bei der Fa. D-GmbH als mildernd das Geständnis und bisherigen ordentlichen Lebenswandel, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Die mit jeweils € 18.000,00 verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße, bei deren Ausmessung auf die Bestimmung des § 23 FinStrG Bedacht genommen worden sei, erachte der Spruchsenat…
…Bl. 106 verso) sowie gegenüber dem belangten Verband, der R GmbH, gemäß § 28 a Abs. 2 FinStrG [ergänze: iVm § 49 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG] eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 250,00 (obgenannter Finanzstrafakt betreffend die R GmbH, Bl. 59…