…wirtschaftliche Durchleuchtungen von Unternehmen betätigt. Die im Rahmen von Auftragsabwicklungen erforderlichen Expertisen zu Finanzierungsfragen seien vereinbarungsgemäß an das Einzelunternehmen ausgelagert worden, das diese Tätigkeiten auch selbständig verrechnet habe. Im Jahr 1996 habe der Bw. die persönliche gewerberechtliche Befähigung als Unternehmensberater erlangt. Allein aus Haftungsgründen sei…
…führte weiters selbst an, dass die Gründung der Bw. und die Übertragung der Tätigkeiten des Einzelunternehmens auf die Bw. aus Haftungsgründen erfolgt sei. Eine betriebliche Notwendigkeit oder Veranlassung der Übersiedelung nach xy wurde damit aber nicht begründet. Danach ist jedenfalls eine betriebliche Veranlassung der Sanierung…
…durch die Auslagerung von Arbeiten für österreichische Kunden in die Betriebsstätte in Liechtenstein der Gesamtgewinn gestiegen ist. Die Gewinnsteigerung könne durch eine Steigerung der verrechenbaren Leistungen oder durch Kostenreduktion erreicht werden. Dieses Angebot wurde vom Berufungswerber angenommen. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die Gewinne aus den…
…Ein- und Auslagerung von Paletten betrafen. Dies stünde in ursächlichem und räumlichem Zusammenhang mit ihrer Champignonzucht: In einem Arbeitsgang reinige sie die Flächen sowohl von Verunreinigungen aus der Champignonzucht als auch aus dem Kunststoffrecycling, weshalb die Reinigung ein Ausfluss der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit sei…
…Ein- und Auslagerung von Paletten der Firma Z betreffen. Unter Verweis auf die Niederschrift vom 7. März 2006 wurde darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Champignonzucht der Bw. standen: Im selben Arbeitsgang reinigte sie die Flächen sowohl von Verunreinigungen aus der…
…nicht ökonomische Vorgehensweise. Der Gesetzgeber beschreibt in § 31 Abs. 4 AlkStG das Austauschverfahren als Aufnahme von Abfindungsalkohol mit gleichzeitiger Auslagerung einer gleichen Menge von Alkohol aus einem Lager in einem Zug - um Zug - Verfahren vor, wenn er in der Bestimmung anordnet, dass es zulässig ist…
…vergeben, wenn er dadurch Kosten spart. Eine Auslagerung von Arbeiten ohne wirtschaftlichen Nutzen für den Unternehmer macht keinen Sinn und hält einem Fremdvergleich daher nicht Stand. Die gänzliche Zurechnung der Kostenersparnis an die liechtensteinische Einrichtung scheidet daher aus, weil dann für den Stammsitz in X…
…für diese keine Tätigkeiten aus, er sei weder mittel - noch unmittelbar Aktionär, er beziehe keine Dividenden noch sonstige Entschädigungen, noch habe er sie je bezogen. Weiters habe er keine "verdeckte Gewinnausschüttungen" bezogen, noch ist oder war er weder mittelbar noch unmittelbar Begünstigter von sonstigen Vermögensvorteilen…
…kurz vereinbarte jährliche Pauschale werde von Zeit zu Zeit angepasst, womit die Möglichkeit bestehe, bei steigendem Volumen eine Steigerung der Verwaltungsgebühr zu verhandeln. Aus dieser Gebührenvereinbarung könne für die Einstufung der Tätigkeit nichts gewonnen werden. Die ursprüngliche Auskunft des Steuerberaters aus dem Jahr 1999 habe…
…Bw. darüber hinaus die steuerliche Berücksichtigung nachstehender Aufwendungen als Werbungskosten: a) Prämienleistungen betreffend DAS Berufsrechtsschutz von € 55,-: Diesbezüglich führte der Bw. ins Treffen, dass dieser nach Beendigung seiner aktiven beruflichen Tätigkeit die Berufsrechtsschutzversicherung zur Sicherung seiner Pensionseinkünfte aus Gründen der Vorsicht aufrecht erhalten habe…
…der Y-KG erfolgt ist. Aus den bisherigen Ausführungen ist für den vorliegenden Sachverhalt klar ersichtlich, dass hier aufgrund der eindeutigen Interessenslage auch weder ein Missbrauchsfall iSd § 22 BAO noch eine Auslagerung von Infrastrukturinvestitionen von der öffentlichen Hand hin zu einer vorsteuerabzugsberechtigten "Vorfinanzierungsgesellschaft" vorliegt (vgl…
…dass der potentiell Haftende als Geschäftsführer bestellt war. Nach der Judikatur ist der Umfang der Verpflichtungen eines Geschäftsführers bei einer Ressortverteilung unter mehreren handelsrechtlichen Geschäftsführern anders zu sehen als bei einer Auslagerung von steuerlichen Agenden auf externe Dritte. Im zweiten Fall bleibt der Geschäftsführer trotz…
…und Zustellung an mögliche Kunden müssten von einer Dienstnehmerin (hier von der Gattin) erbracht werden. Wäre also nicht die Gattin beschäftigt, dann müsste der Bw. - so der Steuerberater weiter - eine fremde Arbeitskraft einstellen, da diese Tätigkeiten aus zeitlichen Gründen nicht von ihm erbracht werden könnten. …
…und Zustellung an mögliche Kunden müssten von einer Dienstnehmerin (hier von der Gattin) erbracht werden. Wäre also nicht die Gattin beschäftigt, dann müsste der Bw. - so der Steuerberater weiter - eine fremde Arbeitskraft einstellen, da diese Tätigkeiten aus zeitlichen Gründen nicht von ihm erbracht werden könnten. …
…Einzelrechtsnachfolger. Das Patentgesetz verpflichte den Patentinhaber - wohl aus volkswirtschaftlichen Gründen -, bei Nichtfortführung den Erfindern eine unentgeltliche Überlassung des Patents einzuräumen. Die Gesellschafter der GesbR hätten dieses Patent unentgeltlich übernommen und die Verwertung übernommen. Die GesbR sei ursprünglich zur Bündelung von gewerblichen Tätigkeiten (Planungsleistungen) gegründet worden…
…unternehmerischen Tätigkeit, deren langjährige Ausübung auch bei teilweiser Auslagerung der mit den abgabenrechtlichen Verpflichtungen verbundenen laufenden Tätigkeiten schon aus kalkulatorischen und betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus eine Grundkenntnis der im Zuge der Unternehmensführung zu beachtenden Abgabenvorschriften erfordert bzw. bei dermaßen langandauernder Tätigkeit auch mit sich bringt, von…
…Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aus dem Gesetzestext ist die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten dann gegeben, wenn die Umschulungsmaßnahmen einerseits derart umfassend sind, dass sie den Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist…
…diese entsprechend ein. Wie viele von den polnischen Arbeitern auf den einzelnen Baustellen benötigt werden, wird zwischen GF, zuständigem Techniker und Herrn W festgelegt. Auch wenn Herr W nicht auf der Baustelle anwesend ist, üben die polnischen Arbeiter ihre Tätigkeit weiter aus. Um zur Baustelle…
…seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Sonderklassegelder) stehen im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis. Es handelt sich also um Tätigkeiten, für die die Arbeitskraft des Bw. höchstpersönlich geschuldet wird und die nicht auf Dritte ausgelagert werden kann. Schon deshalb ist die Inanspruchnahme von Dienstnehmern zur Auslagerung dieser…
…deren Richtigkeit letztlich sogar von der Bf in deren Stellungnahme (Pkt.2.4) eingeräumt wurde), um ein absolut ungültiges Dokument handelt, welches als Ursprungsnachweis iSd Art.23, 24 Zollkodex gänzlich ungeeignet einzustufen ist. Der in diesem Zusammenhang vorgebrachte Einwand, sowohl aus dem Schreiben der bulgarischen…