…der angeführten Adresse in London gegründeten Firmen Scheinfirmen seien. So auch die C-Management-Ltd., welche für die Bw. die Markstudien erstellt habe. Von beiden Geschäftsführern der Bw. hätten auch keine Personen namhaft gemacht werden können, mit denen sie über Gegenstand und Inhalt der Marktstudie…
…hiedurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Verletzung der Auskunftspflicht im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 FinStrG, 2. Variante, begangen, weshalb über ihn gemäß § 48b Abs. 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 300,00 (in Worten: Euro dreihundert) und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß …
…sich nachfolgend angeführte Sachverhalte bzw. Feststellungen. - Die Ausübung der Prostitution ist legal nur in einem Bordell möglich. - Für den Betrieb eines Bordelles ist eine behördliche Bewilligung erforderlich, die nur an natürliche Personen erteilt wird. Hr. KM, der Geschäftsführer der GmbH, besitzt von der Bundespolizeidirektion die…
…der Bp sei es unwahrscheinlich, dass ein Unternehmen mit Sitz in Jersey Service- oder Marketingleistungen in Ungarn für ein österreichisches Unternehmen vorgenommen habe. Es handle sich um eine Täuschung der Finanzverwaltung durch ein Scheingeschäft. Laut Aussage des Geschäftsführers der Bw. seien Anbahnungsleistungen von leitenden Angestellten…
…des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO der Einkommensteuer, der Einkommensteuer und Anspruchzinsen je für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: 1. Die Berufung betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Anspruchzinsen wird als unbegründet abgewiesen. Diese angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. 2. Die Berufung betreffend…
…wies darauf hin, dass als Abwickler und Liquidatoren laut Firmenbuchauszug ausschließlich A und G rechtsverbindliche Erklärungen abgeben könnten und daher Aussagen des im August 2000 abberufenen inländischen Vertreters für das Unternehmen E unmaßgeblich wären. Maßgeblich wären lediglich die Aussagen der Geschäftsführer, die die Aktivitäten des…
…ermittelter Sachverhalt hervor: In einer Stellungnahme des Finanzamtes für Körperschaften vom 24.1.1995 werde festgehalten, dass die Firma G Bau GmbH per 31.12.1992 stillgelegt worden sei und keinerlei betriebliche Tätigkeit mehr ausgeübt habe. Der Geschäftsführer befände sich unbekannten Aufenthaltes im Ausland. Aus…
…durch die K-GmbH nicht erbracht worden sei, da der Geschäftsführer nicht polizeilich gemeldet gewesen sei, widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Eine Meldung zum Nachweis der faktischen Anwesenheit einer Person sei jedoch kein Beweis für den Aufenthalt einer Person an einem Ort, sondern habe allenfalls Indizcharakter…
…beschriebenen Auskunftspflicht überhaupt wussten. Insofern kann das erwähnte Urteil auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden. Es darf in diesem Zusammenhang aber auch nicht übersehen werden, dass der Bw. trotz der von ihm vertretenen Rechtsansicht betreffend das Vorliegen einer intransparenten Stiftung dennoch Schenkungssteuer (für die…
…sich nachfolgend angeführte Sachverhalte bzw. Feststellungen. - Die Ausübung der Prostitution ist legal nur in einem Bordell möglich. - Für den Betrieb eines Bordelles ist eine behördliche Bewilligung erforderlich, die nur an natürliche Personen erteilt wird. Hr. KM, der Geschäftsführer der GmbH, besitzt von der Bundespolizeidirektion die…
…als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Gegenständlichem Bescheid wird folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Mit Bescheid vom 20. November 2003 wurde der Berufungswerber als ehemaliger Geschäftsführer der Firma O-GmbH für bei dieser insolvent gewordenen Gesellschaft aushaftende Abgabenschuldigkeiten im Gesamtbetrag von 27.386,82 € gemäß §…
…laufend unentgeltlich Fahrten für das Unternehmen aus. Der gesamte Zahlungsverkehr hinsichtlich des Fahrzeuges und sämtliche Verfügungen über das Fahrzeug wären am deutschen Sitz des Unternehmens erfolgt, weshalb kein dauernder Standort im Inland gegeben sei. Die kurzfristigen Verwendungen des Fahrzeuges durch die Geschäftsführerin oder deren Familienangehörigen…
…wobei als Geschäftsführer vom Jahre 1980 an bis jetzt Ing. Norbert K. fungiert. Im Zuge der in dieser Niederschrift angesprochenen Betriebsprüfung bezüglich der K. Bau Ges.m.b.H. wurde der für die Jahre 1991 bis 1993 geltend gemachte Aufwand für Zinszahlungen an die G…
…Bw und dessen Familienangehörigen für dienstliche und private Zwecke ausschließlich die genannten Firmenfahrzeuge der Firma dtGmbH mit Sitz in dtAnschrift1 in Österreich verwenden würden. Der Bw sei Gesellschafter der genannten Firma und wäre bis zu seiner Pensionierung im Jahre 2008 als Geschäftsführer im Unternehmen tätig…
… 9 iVm § 80 BAO für die bei der Primärschuldnerin aushaftende Umsatzsteuer 2004 in Höhe von 461.500,00 € in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf die Geschäftsführerfunktion der Bw. und die sich daraus ergebende Pflicht zur Entrichtung der Abgaben hingewiesen sowie auf…
…das 55.000,- € teure Fahrzeug von Bauarbeitern der deutschen Unternehmen für betriebliche Fahrten genutzt würde. Im Akt des Finanzamtes findet sich auch eine Niederschrift vom 24. April 2007, die mit JCals Geschäftsführer der GmbH aufgenommen wurde und in der sich auch Aussagen bezüglich des…
…Möglicherweise 2-3 mal in der Woche zu Hause stehen." "Firmenfahrzeug Kennzeichen D 4" In Kopie wurden noch die Zulassungsbescheinigung für die deutsche GesmbH sowie ein Internetausdruck, aus dem sich ergibt, dass der Bw neben einer weiteren Person Gesellschafter und Geschäftsführer der deutschen GesmbH sei…
…2011, 2009/16/0212ergibt, ist allerdings dann, wenn über ein Fahrzeug sowohl uneingeschränkt privat als auch betrieblich für mehrere verschiedene Unternehmen verfügt wird, davon auszugehen, dass der Standort des Fahrzeuges am Hauptwohnsitz des Geschäftsführers ist, weil dann offensichtlich davon auszugehen ist, dass an diesem Ort…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (§ 115 Abs.1 BAO), kommt - unter Inanspruchnahme der Mitwirkungs- und Auskunftspflichten der Abgabepflichtigen - in erster Linie der Abgabenbehörde erster Instanz zu. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Sachverhaltsermittlungen war der Aufhebung der Vorrang…
…die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind ( § 115 Abs. 1 BAO ), kommt - unter Inanspruchnahme der Mitwirkungs- und Auskunftspflichten der Abgabepflichtigen - in erster Linie der Abgabenbehörde erster Instanz zu. Im Hinblick auf den Umfang der vorzunehmenden Sachverhaltsermittlungen war der Aufhebung der Vorrang…