…sei hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschensgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stelle der Ausgleich (Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Es wäre auch sachlich nicht zu rechtfertigen, dass es zur Haftungsfreistellung auf den grundsätzlich nicht vorhersehbaren…
…auch dem Haftungspflichtigen zugute komme, sei hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschensgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stelle der Ausgleich (Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Es wäre auch sachlich nicht zu rechtfertigen, dass es zur Haftungsfreistellung…
…ein Anteil von 62,5 % generell betroffen sei. Die Wirkungen des Ausgleiches kommen dem Bw. insoweit als theoretischen Haftungspflichtigen im Sinne des § 9 zugute, als der Zwangsausgleich bereits rechtskräftig geworden und das Konkursverfahren aufgehoben sei. Während der Dauer des Konkursverfahrens sei die Haftung des Bw…
…dem Haftungspflichtigen zu Gute komme, sei hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschensgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stelle der Ausgleich (Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Es wäre auch sachlich nicht zu rechtfertigen, dass es zur Haftungsfreistellung…
…Schuld auch dem Haftungspflichtigen zugutekomme, sei hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschensgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stelle der Ausgleich (Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Es wäre auch sachlich nicht zu rechtfertigen, dass es zur Haftungsfreistellung…
…auch dem Haftungspflichtigen zugute komme, sei hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschensgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stelle der Ausgleich (Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Es wäre auch sachlich nicht zu rechtfertigen, dass es zur Haftungsfreistellung…
…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände sei nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entscheiden. Nachdem die Abgabenbehörde im anhängigen Insolvenzverfahren nicht gewillt sei, einem Ausgleich/Zwangsausgleich zuzustimmen, sei die Haftung geltend zu machen. Die anlässlich der Außenprüfung festgestellte massive Abgabenhinterziehung schließe jede Art von Unbilligkeit aus…
…des § 23a Abs. 2 KStG nur gerichtlicher Ausgleich und Zwangsausgleich erfasst (vgl. Quantschnigg/ Renner/ Schellmann/ Stöger, Die Körperschaftsteuer - KStG 1988, § 23a Tz 16). Für den konkret vorliegenden Fall eines außergerichtlichen Ausgleichs gewährt das Gesetz keine steuerlichen Begünstigungen. Die in den Einkommensteuerrichtlinien, Tz 7268, den Abgabenbehörden…
…festgestellt hätte, dass nach § 9 BAO haftende Vertreter einer Gesellschaft die durch den Ausgleich oder Zwangsausgleich bewirkte Befreiung von den Abgabenschulden nicht für sich in Anspruch nehmen könnten. Die Haftung sei nur insoweit akzessorisch, als sie das Bestehen des Abgabenanspruches zur Zeit der Verwirklichung der…
…Nichtfestsetzung des Abgabenanspruchs in Höhe des Schuldennachlasses vorsehe. Als rechtliche Begründung für die Versagung der Anerkennung des beantragten Sanierungsgewinnes führte der Prüfer ins Treffen: Die Anwendung des § 36 EStG 1988 setze ein gerichtliches Entschuldungsverfahren in Form eines Ausgleichs oder Zwangsausgleichs voraus, sodass die Begünstigung des …
…Bestimmungen. Letztendlich erlauben wir uns auf die Änderung des EStG 1988 ab 2006 hinzuweisen, wonach in Hinkunft jede in einem gerichtlichen Ausgleich, einem Zwangsausgleich oder sogar Privatkonkurs erfolgende Entschuldung zu einem begünstigten Sanierungsgewinn führt, selbst wenn der Betrieb eingestellt werden sollte. Wir beantragen daher, die…
…da die Erhebung der vollen Steuer auf den Sanierungsgewinn vielfach nicht durchsetzbar war, für den gerichtlichen Ausgleich und den Zwangsausgleich eine ermäßigte Besteuerung in der - vereinfacht dargestellten - Form vor, dass eine Festsetzung der Einkommensteuer auf den im Schuldwegfall bestehenden Gewinn nur in Höhe der Quote…
…Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 zu den Einkünften. Sind im Einkommen Sanierungsgewinne enthalten, die durch Erfüllung der Ausgleichsquote nach Abschluss eines gerichtlichen Ausgleichs im Sinne der Ausgleichsordnung oder eines Zwangsausgleiches (§§ 140ff Konkursordnung) entstanden sind, so gilt § 36 Abs. 2…
…mehr als "älteste verbuchte Abgabenschuldigkeit" zur Verrechnung gemäß § 214 Abs. 1 BAO zur Verfügung. Abgesehen davon, dass im Falle einer Beendigung des Insolvenzverfahrens ohne Ausgleich oder Zwangsausgleich (nunmehr Sanierungsplan) somit bei Konkurs- bzw. Insolvenzaufhebung nach Schlussverteilung gemäß § 139 KO (IO) die Bestimmung des § 156 Abs…
…Streitjahr (2003) machte der Bw auf Grund eines Schuldnachlasses der *bank AG unter Kennzahl 386 "Gewinne aus einem Schuldnachlass auf Grund eines gerichtlichen Ausgleiches, eines Zwangsausgleiches oder aus anderen Gründen" einen "Sanierungsgewinn" geltend. Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid verweigerte das Finanzamt die Berücksichtigung dieses Schuldnachlasses als Sanierungsgewinn…
…180, für Sanierungsgewinne ab 1998 unter Berufung auf § 206 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO) in Fällen des gerichtlichen Ausgleiches und in Zwangsausgleichsfällen angeordnet, dass von der Festsetzung von aus Sanierungsgewinnen entstehender Einkommensteuer insoweit Abstand zu nehmen ist, als sie (dem Prozentsatz nach) die Ausgleichsquote übersteigt…
…Schuldennachlasses in die Lage versetzt worden wäre, weiter zu existieren. Mit Schreiben vom 26.2.2009 wurde der Berufungswerberin von der erkennenden Behörde vorgehalten, dass im berufungsgegenständlichen Fall weder ein gerichtlicher Ausgleich noch ein Zwangsausgleich vorliege. Dazu komme noch, dass seitens des Hauptgläubigers nämlich der…
…Insbesondere wird um Nachweis der Sanierungsbedürftigkeit, der Sanierungsabsicht und der Sanierungsfähigkeit unter Vorlage eines Sanierungsplanes ersucht. Weiters ist der Nachlass der aushaftenden Verbindlichkeiten durch den Hauptschuldner entsprechend zu belegen. Da offensichtlich ein Sanierungsfall außerhalb eines gerichtlichen Ausgleiches oder Zwangsausgleiches vorliegt, ist darauf Bedacht zu nehmen…
…Ausdruck bringe, dass vor der Insolvenzeröffnung entstandene Abgabenforderungen und Abgabengutschriften auch dann in voller Höhe aufgerechnet werden können, wenn das Verfahren mittels Zwangsausgleich, Ausgleich oder Entschuldung im Privatkonkurs endete und die entsprechenden Quoten bereits entrichtet wurden. Die Aufrechnungslage sei rückwirkend vor der Konkurseröffnung eingetreten, da…
…Gewinne ergibt. Bis zur Einkommensteuerveranlagung 2005 normierte § 36 EStG zwar eine grundsätzliche Steuerpflicht, sah aber für den gerichtlichen Ausgleich und den Zwangsausgleich eine ermäßigte Besteuerung vor. Nach der Rechtsprechung mussten die Maßnahmen aber geeignet sein, einen Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig…