…dem nunmehr von der Erstbehörde nach den Grundsätzen der §§ 115 ff FinStrG durchzuführenden Untersuchungsverfahren vorbehalten, in dessen Verlauf dem Beschuldigten entsprechend dem FinStrG die Möglichkeit einzuräumen ist, zu den wider ihn erhobenen Tatvorwürfen (erneut) Stellung zu beziehen und, insbesondere auch durch die Stellung von Beweisanträgen …
…Fa. N. GmbH die Einrichtungsaufträge erhalte, ist Nachstehendes entgegenzuhalten: Da dem Bw. auf Grund der obigen Ausführungen die von den Bauherrn Dr. Stefan Y. und Waltraud und Kunibert X. vereinnahmten Gesamtpreise für die Verschaffung der Verfügungsmacht an den fertigen Bauwerken jedenfalls als Generalunternehmer zuzurechnen sind…
…sei. Sie habe den Rohbau selber aufstellen oder bei jeder anderen beliebigen Baufirma in Auftrag geben können. Um den Ausführungen Objektivität zu verleihen (insbesondere Punkt 5), werde a) ein Lokalaugenschein an Ort und Stelle und b) die Ladung und Befragung von Herrn R (Fa. C)…
…sei. Er habe den Rohbau selber aufstellen oder bei jeder anderen beliebigen Baufirma in Auftrag geben können. Um den Ausführungen Objektivität zu verleihen (insbesondere Punkt 5), werde a) ein Lokalaugenschein an Ort und Stelle und b) die Ladung und Befragung von Herrn R (Fa. C)…
…habe es auch zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass er durch den Kauf von insgesamt 9.145,20 Stangen Schmuggelzigaretten von unbekannten Tätern zur Ausführung ihrer strafbaren Handlungen beigetragen habe. Diese unbekannten Täter hätten in mehreren Angriffen dadurch in Monopolrechte eingegriffen…
…deren Ausführung unerlässlich sind (EuGH 26. September 1996, Rs C-327/94, "Dudda"). Diese müssen somit den aufgezählten Haupttätigkeiten so ähnlich sein, dass sie vom leistenden Unternehmer nahezu ausschließlich durch persönliches Tätigwerden erbracht werden können. Gegenständlich erfolgte im überwiegenden Ausmaß ein Zukauf der Leistungen von…
…deren Ausführung unerlässlich sind (EuGH 26. September 1996, Rs C-327/94, "Dudda"). Diese müssen somit den aufgezählten Haupttätigkeiten so ähnlich sein, dass sie vom leistenden Unternehmer nahezu ausschließlich durch persönliches Tätigwerden erbracht werden können. Gegenständlich erfolgte im überwiegenden Ausmaß ein Zukauf der Leistungen von…
…Sicherheitszuschläge in nicht unerheblichem Ausmaß angesetzt werden müssen. "Hinsichtlich der Betriebsprüfung vom 29.10.2002" hätte festgestellt werden können, dass die zu führenden Bücher aufgrund formeller und materieller Mängel nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 131 Bundesabgabenordnung (BAO) gewesen wären. Die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen hätten daher gemäß …
…Feststellung der Finanzbehörde, das Vorliegen von Rechnungen gemäß § 11 Abs. 14 UStG sei unbestritten, unrichtig sei und eine Aktenwidrigkeit darstelle. In ihrer Berufung vom 1. März 2004 seien sämtliche Bescheide als unrichtig angefochten und ein entsprechend detailliertes Vorbringen mit Beweisanträgen erstattet worden. Ergänzend seien weitere…
…Die Teilverkabelung erfolgte schließlich laut diesem Anbot der Kelag, das so auch hinsichtlich der Kosten zur Ausführung gelangte, ab der Trafostation G., die sich auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück befindet, bis Stützpunkt 10. Von den ca. 245 m Erdkabel wurden in den zu bewertenden Grundstücksteil…
…Begründung keinerlei diesbezügliche Ausführungen tätigt. Auch aus den Dienstverträgen geht nämlich eindeutig hervor, dass freie Dienstverhältnisse vorliegen und wird nochmals darauf verwiesen, dass in der Praxis diese Dienstverträge umgesetzt wurden und diese tatsächlich so "gelebt" wurden. Nicht unerheblich ist es, dass von Seiten der Berufungswerberin…
…die in diesem Akt enthaltenen Sachverhaltsdarstellungen in den Protokollen des Masseverwalters nicht in Zweifel gezogen wurden und diese auch nicht mit den Ausführungen der Bw. in Widerspruch stehen, war von der beantragten Einvernahme des Masseverwalters Abstand zu nehmen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…dargetan hätte, dass er die Abgabenforderungen bei der Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt hätte. Der Ausführung des Bw., dass die Umsatzsteuernachforderung für das Jahr 2000 erst aus Anlass von Abstimmungsarbeiten für die Bilanzerstellung zum Vorschein gekommen wäre und ihn daher kein Verschulden treffe, könne…
…dem sachverhaltsbezogenen Vorbringen der Bw. in diesem Punkt zu folgen ist. Die von der Bw. mit den Beweisanträgen unter Beweis zu stellenden Tatsachen werden daher entweder als richtig angesehen (nämlich, dass der Bauauftrag bereits im März 2002 erteilt wurde) bzw. sind unerheblich für die grunderwerbsteuerliche…
…den Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 5. April 2004 aufzuheben. Weiters beantragte die BW unter Hinweis auf die Ausführungen zum Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld vom 20. Dezember 2001, der Berufung vom 5. März 2003 und dem darin dargelegten Sachverhalt samt Beweisanträgen…
…das Finanzvergehen, sondern auch jeder, der zu seiner Ausführung beiträgt. Für die Annahme von dolus eventualis (bedingter Vorsatz) als Untergrenze des Vorsatzes muss der Täter die Verwirklichung des Unrechtes zwar nicht anstreben aber jedoch für möglich halten und gewillt sein, diesen Erfolg hinzunehmen (vgl. Fellner…
…10. November 2011 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung führt die Amtsvertreterin nach Hinweis auf die bisherigen schriftlichen Ausführungen des Finanzamtes ergänzend aus, dass bisher unmissverständlich und klar herausgekommen sei, dass sehr große Ungereimtheiten im Rechenwerk der Bw. durchaus Anlass zur Schätzung gegeben hätten. Zu den Beweisanträgen bzw…
…mit dem Vorbringen der G.GesmbH und des Bf. nicht auseinander gesetzt und sei den von ihm gestellten seiner Entlastung dienenden Beweisanträgen nicht nachgekommen. In den Finanz- und Finanzstrafakten finde sich kein Hinweis auf ein vorsätzlich strafbares Fehlverhalten des Bf., daher bestehe kein genügender Grund…
…zu entnehmen. Dieses Tatbestandsmerkmal als allgemeine Billigkeitsklausel ist aber durch die langjährige Entscheidungspraxis des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission bei den sog. rem-Fällen1 deutlich geworden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Ausführungen von Huchatz in Witte (Kommentar zum Zollkodex, 4. Auflage, Rz…
…zu entnehmen. Dieses Tatbestandsmerkmal als allgemeine Billigkeitsklausel ist aber durch die langjährige Entscheidungspraxis des EuGH und die Entscheidungspraxis der Kommission bei den sog. rem-Fällen1 deutlich geworden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Ausführungen von Huchatz in Witte (Kommentar zum Zollkodex, 4. Auflage, Rz…