Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 2. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 15. Februar 2012, SVNR, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Tochter des Berufungswerbers…
… 18 Anm 160). Wie o.a. wurden Beiträge aus Anlass des Rückkaufes von Schul- und Ausbildungszeiten im Jahr 2005 (teilweise) rückerstattet. Damit ist ein Ereignis eingetreten, das im Sinne des § 295a BAO abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Es geht dabei nicht um eine Änderung…
…dass die zugestandene Studienzeit im 3. Abschnitt aller Voraussicht nach deutlich unterschritten wird und die Gesamtstudienzeit nicht mehr als 13 Semester betragen wird. Ob die seit Oktober 2006 vorenthaltenen Beträge sofort nachbezahlt oder erst in einer Art "Endabrechnung" nach dem Ende der Ausbildungszeit überwiesen werden…
…beginnend mit dem Wintersemester 2003/2004, von 5 Jahren. Die vorgesehene Ausbildungszeit sei um nicht mehr als 1 Ausbildungsjahr überschritten worden, sodass von einer Berufsausbildung im Sinne des Studienförderungsgesetzes auszugehen sei. Das Finanzamt wies die Berufung als unbegründet ab. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten sei…
…ist an Hand des Berufsbildes bzw. des Inhaltes der Ausbildungsmaßnahmen zu diesen Berufen zu beurteilen. Ein Indiz für eine artverwandte Tätigkeit liegt in der wechselseitigen Anrechnung von Ausbildungszeiten. Ein Zusammenhang mit der ausgeübten oder artverwandten Tätigkeit ist jedenfalls anzunehmen, wenn die erworbenen Kenntnisse im Rahmen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn H.S. in XY., vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt, 8850 Murau, Schwarzenbergsiedlung 114, vom 10. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 2. Mai 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnort, Straße, vertreten durch Mag. Robert Lanznaster, Wirtschaftstreuhänder, 6020 Innsbruck, Defreggerstraße 22a, vom 10. September 2009 gegen die Bescheide des FA vom 26. August 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Der Berufung wird…
…b FLAG 1967. Dieser besagt unter anderem, dass die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten werden darf. Ich fasse Ihre Begründung daher so auf, dass sich mein Sohn M im…
…3 StudFG genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 StudFG angeführten Regelungen…
…welches ein wichtiger Teil ihrer Ausbildung sei, aber durch dieses außerordentliche Schuljahr verkürze sich nicht ihre Ausbildungszeit. Damit lägen die Voraussetzungen für die Anerkennung der Familienbeihilfe im Zeitraum Oktober 2007 bis August 2008 nicht vor. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte der Antragsteller (=Berufungswerber) vor…
…die überwiegende Zeit seiner Tochter in Anspruch nehme. Die Lernzeiten und der Besuch begleitender Veranstaltungen sowie die Fahrten zur Universität und zurück müßten ebenfalls zur Ausbildungszeit gerechnet werden. In seiner abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt zunächst fest, LM habe ihr Dolmetschstudium Spanisch-Russisch Ende April…
…nichtselbständig tätig. Im Einzugsbereich ihres Arbeitsortes (ca. 7 km entfernt in B.) hatte sie - schon seit der Ausbildungszeit (2003) - von ihrem nunmehrigen Arbeitgeber eine Garconniere gemietet. Die monatliche Miete belief sich auf ca. 200 €. Im Mai 2006 bezog die Berufungswerberin zusammen mit ihrem Lebensgefährten…
…Eine solche Ausbildung könne in Österreich nur im Rahmen eines Universitätsstudiums erlangt werden, wobei dies eine wesentlich längere Ausbildungszeit in Anspruch nehme. Nach zwei Jahren praxisbezogener Ausbildung im Betrieb müsse eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung (mit Teilprüfungen in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten) abgelegt werden. Das Finanzamt…
…305, genannte Einrichtung besuchen, eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen sei, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (zB bei…
…eine Ausbildungsbestätigung vorzulegen. Am 7.2.2007 brachte die Bw einen Antrag auf Weitergewährung der Familienbeihilfe bis April 2008 ein. Mit Bescheid vom 8.3.2007 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom Oktober 2006 bis Februar 2007 im Betrag…
…im Schulungszentrum Fohnsdorf stehe. Dem Antrag angeschlossen hat er eine "Ausbildungsbestätigung" dieser Einrichtung, wonach er "die Ausbildung Schweißen individuell besucht". Diese Ausbildung dauere vom 2. November 2004 bis voraussichtlich 25. März 2005 und die Ausbildungszeit betrage 38 Stunden pro Woche. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid…
…volljährige Kinder "... wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten." Die Studienrichtung Wirtschaft und Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien ist in 2 Abschnitte gegliedert, wobei der Studienplan diese Teilung…
…dass sie im Streitjahr 18.029,44 € für den Nachkauf von Versicherungszeiten (Beitragsentrichtung für Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten) aufgewendet habe. Von diesem Betrag habe sie 5.000 € aus ihren Ersparnissen verwendet und den restlichen Betrag (13.029,44 €) von ihrem Sohn als…
…steuerpflichtige Berufungswerber (Bw.) bezog im Streitjahr 2000 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er machte für das Jahr 2000 Aufwendungen für die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin in Höhe von S 633.024,00 als Sonderausgaben gemäß § 18 EStG geltend…