…Übernahme das Merkmal der (rechtlichen oder sittlichen) Zwangsläufigkeit aufweisen muss (zB. Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen, vgl. VwGH vom 23.5.1996, 95/15/0018). Gegenständliches liegt aber im vorliegenden Fall nicht vor, zumal es sich bei den durch den Bw. für seine Ehegattin übernommenen Aufwendungen unbestrittenermaßen…
…gemachten Aufwendungen iHv insgesamt € 7.121,10, die er für die Ausbildung seiner Ehegattin getätigt hat, bei der Bemessung der Einkommensteuer 2010 weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Es war daher über die Berufung spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 28…
…Den vorgelegten Bestätigungen nach bestehen weder Zahlungsrückstände, noch wurde ein bereits zuerkannter Schuldnachlass der kreditgewährenden Bank ins Treffen geführt. Nicht außer Acht zu lassen war weiters, dass sich das zur Verfügung stehende Einkommen durch die nunmehrige Berufstätigkeit der Ehegattin des Bw. wesentlich erhöht hat. In…
…Ausbildungskosten für die einzelnen Kursmodule 32.520,00 € entstanden. Genau um diesen Betrag seien seine außergewöhnlichen Belastungen höher als die üblichen außergewöhnlichen Belastungen für eine Berufsausbildung an kostenfreien Schulen und Universitäten. Zusätzlich zu den im Erstantrag aufgelisteten Kosten würde auch noch die Berücksichtigung der…
…die Tochter J 18 Jahre alt. Der Berufungsführer verfügte im Jahr 2005 über ein Nettoeinkommen in Höhe von 56.427,14 €, das sind ca 4.700,00 € pro Monat. Die Ehegattin des Berufungsführers verfügte im Jahr 2005 über ein Nettoeinkommen in Höhe von…
…Betrag sei einerseits in Höhe von € 16.022,00 durch seine Ehegattin und andererseits in Höhe von € 18.000,00 durch ihn bezahlt worden. Desweiteren wurde eine Bestätigung, datiert mit 16. Oktober 2003, von der k. Notenbank vorgelegt. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen…
…und der Ausbildungskosten für die noch studierenden Kinder (mtl. zusammen rund € 700) der Bw nicht dennoch aufgrund der ihm verbleibenden Einkünfte selbst erhaltungsfähig wäre und sich etwa anderweitig auch eine Wohnung zumindest hätte mieten können. Aus diesem Grund hätte daher in Anbetracht der vorliegenden…
…gemachten Aufwendungen iHv insgesamt € 4.025,96, die er für die Ausbildung seiner Ehegattin getätigt hat, bei der Bemessung der Einkommensteuer 2009 weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. Es war daher über die Berufung spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 28…
…vor, die höher als die Bezüge von Frau U sind und keinerlei Verwandtschaftsgrad zu den jeweiligen Ordinationsbetreibern haben.[..] Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 25 Abs. 1 BAO gilt der Ehegatte als Angehöriger im Sinne der Abgabenvorschriften. Fakt ist, dass die Ehe des Bw. mit…
…Die Ausbildungskosten wurden vom BMUKK getragen. Nach meiner Vertragskündigung im Jahr 2010 mussten meine Kinder weiterhin in S. bleiben um das letzte Schuljahr und somit die Matura abzuschließen, während ich nach Wien zurückgekehrt bin. Hiermit ist der Verbleib meiner Kinder im Ausland ausschließlich zu Ausbildungszwecken…
…gibt ein Geschäftskonto wo alle Einnahmen eingezahlt werden. Privatentnahmen oder Unternehmerlohn gibt es vorerst nicht. Das eingebrachte Eigenkapital besteht in den vorgeleisteten Ausbildungskosten, die insgesamt ca. EURO 10.000,- betrugen. Kosten auf Basis 5 Veranstaltungen und der nötigen Weineinkäufe: > Marketing und Kommunikation: Produktvorstellungsfolder, Anmeldeformular…
…Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Lassen sich Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger…
…mit der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen sei und vom Arbeitgeber steuerfreien Ersätze und deren Höhe bekannt zu geben wären. Daraufhin belegte der Bw. die in KZ 719 geltend gemachten Arbeitsmittel iHv € 395,00, ergänzte die in KZ 722 geltend gemachten Ausbildungskosten als jene seiner Ehegattin…
…eines Personalverrechner-Lehrganges durch meine Ehegattin in Höhe von 515,00 € abgezogen werden. Zusammen mit der Vielzahl von Fahrten K.-Wifi-K. (Kilometergelder) bzw. sonstigen anteiligen Werbungskosten ergibt sich, dass die Einkünfte meiner Ehegattin im Jahr 2006 jedenfalls unter der maßgeblichen Grenze von 6…
…der einzelnen Inhalte, noch immer die Tatsache im Raum stehen bleibt, ob Supervision/Coaching innerhalb des Familienverbandes überhaupt möglich sein kann. Auch Bestimmungen des ABGB sind bei dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht ganz außer Acht zu lassen. Gem. § 90 Abs. 2 ABGB hat ein Ehegatte…
…könnten die geltend gemachten Ausbildungskosten neben dem Vertreterpauschale als Werbungskosten nicht anerkannt werden. Der Bw stellte daraufhin (22.10.2006) den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und beantragte die in Zusammenhang mit seinem Studium der Immobilienwirtschaft angefallenen Studienkosten als…
…nicht als Repräsentationsaufwendungen zu beurteilen. Insgesamt werden daher auf Grund der im Streitjahr als beruflich veranlasst eingestuften doppelten Haushaltsführung Mehraufwendungen iHv. 15.383,88 € sowie Ausbildungskosten iHv. € 6.250,00 als Werbungskosten anerkannt. Der Berufung war daher Folge zu geben. Beilage: 1 Berechnungsblatt…
…der Speisen umfasst Hauswürste, Speck- und Käsbrote, Pizza und Toast sowie im Sommer Eis. Nicht angeboten werden Hamburger, Pommes Frites und Ähnliches. Das Hauptgeschäft liegt jedoch klar bei den Getränken. Außerdem kann Frau Y. auch auf Stammkunden verweisen. Geführt wird die Jausenstation von der Ehegattin…
…Kurort sowie für die Heimreise vom Kurort vor. Diese Kosten wurden in Höhe des Kilometergeldes für eine Strecke von 120 km seitens des Finanzamtes anerkannt. Des Weiteren begehrte der Bw. Fahrtkosten für Besuchsfahrten der Ehegattin sowie Verpflegungskosten bei der Anreise, für Besucher und beim Abschied…
…dass der Bw über den gesetzlich festgelegten Unterhalt hinaus keine zusätzlichen Aufwendungen und Kosten für die Ausbildung des Sohnes getragen hätte. Die Internatskosten und Schulgelder seien vom Konto der Exgattin abgebucht worden. Die Exgattin hätte auch gesagt, dass die Ausbildungskosten ausschließlich von ihr getragen worden…