…von S 1,818.863.668,85 aus. Dieser Buchwert resultiere in Höhe von S 715,225.215,00 aus einer im Wirtschaftsjahr 1995 erfolgten Einbringung und den daraufhin in den Wirtschaftsjahren 1995 und 1996 vorgenommenen erfolgswirksamen Aufwertungen. Die geprüfte Gesellschaft habe ihren 99,99…
…von S 1,818.863.668,85 aus. Dieser Buchwert resultiere in Höhe von S 715,225.215,00 aus einer im Wirtschaftsjahr 1995 erfolgten Einbringung und den daraufhin in den Wirtschaftsjahren 1995 und 1996 vorgenommenen erfolgswirksamen Aufwertungen. Die geprüfte Gesellschaft habe ihren 99,99…
…des übertragenen Vermögens in die Steuerbilanz der Mitunternehmerschaft zu Verkehrswerten. Da das UmgrStG allerdings eine Übernahme der Buchwerte zwingend vorschreibt, wurden die Aufwertungen (Firmenwert) in einer Ergänzungsbilanz wieder rückgängig gemacht. Zusammenschlussstichtag ist der 30.06.2005. III. Gegenstand der Einlagen Gegenstand der Einlage des Geschäftsherrn…
…dass die Bw. mit Ausnahme eines Festwertes aus dem Jahre 1985 und zweier Aktivierungen anlässlich der vorangegangenen Betriebsprüfung sämtliche Ausgaben und Aufwendungen für die Rebanlagen sofort als Betriebsausgabe abgesetzt hat. Die in der Begründung unter Punkt 3. "AfA-Berichtigung" angeführten Grundsätze gelten bei einer Sofortabschreibung…
…1 BAO ausdrücklich auf die zivilrechtlichen (Haftungs-)Bestimmungen. Schon aus diesem Umstand lässt sich ableiten, dass die abgabenrechtliche Gesamtrechtsnachfolge gegenüber der zivilrechtlich - gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge in ihrem Umfang nicht eingeschränkt wird. Gesellschaftsrechtliche Verschmelzungen führen - auch bei Aufwertungen nach § 2 Abs. 2 UmgrStG - zur steuerlichen Gesamtrechtsnachfolge gemäß …
…Im Falle einer Gewinnermittlung durch BV-Vergleich seien Einnahmen in dem Zeitpunkt bezogen, in dem eine BV-Vermehrung eintrete. Aufwendungen seien in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, in dem das BV-Vermögen vermindert werde. Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung sei auch nach den Richtlinien der Finanzverwaltung einzuhalten…
…Kapitalherabsetzung samt Gläubigeraufruf erreicht werden können. 2. Handelsrechtlicher Aufwertungsgewinn durch die "up-stream" Verschmelzung Im Fall einer "up-stream" Verschmelzung erhält der übernehmende Rechtsträger (hier die Bw1-Kurzform GmbH) Vermögen von seiner Tochtergesellschaft (hier Bw1-Kurzform AG). Da sich die Vermögenslage der übernehmenden Muttergesellschaft durch…
…I. im Jahr 2001 geltend gemachte Wertberichtigung der Beteiligung Y.. in Höhe von € 63,181.977,78 wurde daher zu Unrecht vom Finanzamt im Ausmaß der Aufwertungen dieser Beteiligung in Höhe von € 37,308.347,64 nicht anerkannt. In den von der Bw…
…geltend gemachte Wertberichtigung der Beteiligung C.. in Höhe von € 63,181.977,78 wurde daher zu Unrecht vom Finanzamt im Ausmaß der Aufwertungen dieser Beteiligung in Höhe von € 37,308.347,64 nicht anerkannt. Der Berufung war daher, wie aus dem Spruch ersichtlich…
…wertberichtigt worden seien, wobei in den Folgejahren wiederum eine Aufwertung auf öS 70.331,60 (1998) sowie auf öS 81.568,72 (1999) erfolgt sei. In Ansehung der Tatsache, dass zu nämlichen Ab- und Aufwertungen nicht näher Stellung genommen worden sei (Art der Münzen, Eingangsrechnung…
…gesamte Finanzierungsbeitrag versteuert worden. Bei Auflösung des Mietverhältnisses hätte der weichende Mieter bis 31.12.2000 Anspruch auf Rückzahlung der von ihm geleisteten - adaptierten - Finanzierungsbeiträge. Diese seien um die jährliche "Verwohnung" (2% p.a.) zu reduzieren und im Gegenzug um den Aufwertungsbetrag gem. § 17 WGG…
Finanzierungsbeitrag (inklusive des Aufwertungsbetrages) verwohnt und der Umsatzsteuer unterworfen, sodass es klarerweise zu keiner Rückzahlung komme. Zum Recht auf Übertragung in das Wohnungseigentum sei festzuhalten, dass die einzelnen Wohnbauvereinigungen eine strenge Trennung der Objekte in einerseits Mietobjekte und andererseits Eigentumsobjekte vornehmen und bei allen Mietobjekten…