…1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten mit monatlich 262 Euro vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) zu berücksichtigen. Nach § 4 BMF-VO sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten…
…bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe In ihrer Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 beantragte die Berufungswerberin (Bw.) unter Kennziffer 476 (unregelmäßiger Ausgaben für Hilfsmittel) die Anerkennung von Aufwendungen für die Anschaffung einer blindenspezifischen EDV-Ausstattung in der Höhe von 1.251,27 Euro als außergewöhnliche Belastung…
…der LStR nicht möglich. Weiters können nach Ansicht der Behörde anstatt der Pauschbeträge die tatsächlichen Kosten nicht angesetzt werden. Nach der zitierten RZ 484 LStR können allerdings Aufwendungen für nicht mit dem Betrieb des Kraftfahrzeuges verbundenen Hilfsmittel zusätzlich geltend gemacht werden. Nach der RZ 850…
…Kennzahl 476 (nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung) vorzunehmen, damit diese Kosten zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen berücksichtigt werden können. In der Berufungsvorentscheidung wurden daher die beantragten tatsächlichen Kosten als ZUSÄTZLICHE Kosten (Kennzahl 476) berücksichtigt. Gemäß § 34 EStG 1988 stellen nur Aufwendungen…
… 4 nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung als neben dem Pflegegeld voll abzugsfähig. Hat ein Abgabepflichtiger Aufwendungen durch seine eigene körperliche oder geistige Behinderung, für welche eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im Ausmaß von mindestens 25% festgestellt wurde…
…regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen. Auch hier wird eine Verordnung durch einen befugten Arzt, der die Anschaffung des "Hilfsmittels" als unabdingbar für den…
…nicht zugänglich. Ebenfalls nicht zwangsläufig erwachsen sind Aufwendungen für Modeartikel, wozu im gegenständlichen Fall die Sonnenbrille Ray Ban (Anschaffung am 14. Jänner 2002 um € 89,00) zu zählen ist. Zu den Fahrtkosten ist auszuführen, dass Fahrten zur Anschaffung von Medikamenten und Hilfsmitteln (z.B…
…EStG 1988 können ua. Mehraufwendungen aus dem Titel der Behinderung, soweit sie die Summe bezogener pflegebedingter Geldleistungen übersteigen, ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind nach § 4 der…
…1996 idgF, sind, wenn der Steuerpflichtige Aufwendungen durch eine eigene körperliche oder geistige Behinderung hat, die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. - Nach § 4 der VO sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel…
…und er keine pflegebedingte Geldleistung (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) erhält. In der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. 1996/303, wird in § 4 geregelt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Nach …
…Der Begriff "Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die der Behandlung dienende Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht…
…Pflegezulage oder Blindenzulage) oder um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Endlich ist noch auf § 4 der VO zu verweisen, wonach nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgeräte, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen…
…festgelegt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Entsprechend dieser Regelungen hat das Finanzamt die im Rahmen der Berufung geltend gemachten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Behinderung des Bw…
…für die im Pool befindliche als Therapiegerät verwendete Gegenstromschwimmanlage ist zu klären, ob diese allenfalls unter den Begriff des § 4 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen BGBL 330/1996 idgF fällt. Als Hilfsmittel im Sinn der oben zitierten Verordnung sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen…
…deren § 1 Abs. 1 u.a. für durch eine eigene körperliche Behinderung verursachte Aufwendungen gilt. Mit dieser VO wurden weiterführende Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen getroffen. In deren § 4 wird normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel…
…4. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Unter den angeführten Begriff "Hilfsmittel" fallen auch sanitäre Einrichtungsgegenstände, die auch oder ausschließlich für Behinderte konzipiert und bestimmt sind (VfGH 13.3.2003…
…mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügt, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro [2.100 S] zu berücksichtigen. § 4. (idF BGBl. II Nr. 91/1998) Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät…
…zu berücksichtigen sind. Auf Grund der §§ 34 und 35 EStG 1988 erließ der Bundesminister für Finanzen die Verordnung BGBl. Nr. 303/1996. Gemäß § 4 dieser Verordnung können zusätzlich zu den Pauschbeträgen des § 35 EStG 1988 nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät…
…für durch eine eigene körperliche Behinderung verursachte Aufwendungen gilt. Mit dieser Verordnung wurden weiterführende Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen getroffen. § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen, BGBl 1996/303 normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten…
…Die Aufwendungen hätten daher auch beim Vater selbst eine außergewöhnliche Belastung dargestellt, die auch nicht um das vom Vater bezogene Pflegegeld - welches nach § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen nicht auf "nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel" anzurechnen ist - zu kürzen…