…hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Gesamtnutzfläche des Gebäudes zu den vermieteten Flächen (vgl. § 20 Abs. 1Z 1 lit. b MRG) zu erfolgen. Im gegenständlichen Fall bewohnt die Bw. als Alleineigentümerin des Grundstückes Pgasse die Wohnungen Top 24 und Top 25, 9,15 % der Nutzfläche…
…Die Aufteilung hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen (oder ausnahmsweise der Rauminhalte) zueinander zu erfolgen. Für dessen Ermittlung ist bei abgegrenzten Räumlichkeiten und Flächen der betriebliche oder private Charakter für sich zu untersuchen. Lässt sich nach der Art der Räumlichkeit (Fläche) und ihrer Nutzung…
…Die Aufteilung hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen (oder ausnahmsweise der Rauminhalte) zueinander zu erfolgen. Für dessen Ermittlung ist bei abgegrenzten Räumlichkeiten und Flächen der betriebliche oder private Charakter für sich zu untersuchen. Lässt sich nach der Art der Räumlichkeit (Fläche) und ihrer Nutzung…
…Die Aufteilung hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen (oder ausnahmsweise der Rauminhalte) zueinander zu erfolgen. Für dessen Ermittlung ist bei abgegrenzten Räumlichkeiten und Flächen der betriebliche oder private Charakter für sich zu untersuchen. Lässt sich nach der Art der Räumlichkeit (Fläche) und ihrer Nutzung…
…Die Aufteilung hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen (oder ausnahmsweise der Rauminhalte) zueinander zu erfolgen. Für dessen Ermittlung ist bei abgegrenzten Räumlichkeiten und Flächen der betriebliche oder private Charakter für sich zu untersuchen. Lässt sich nach der Art der Räumlichkeit (Fläche) und ihrer Nutzung…
…erfolgt die Aufteilung eines Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen. Im gegenständlichen Fall weicht die Nutzbarkeit der beiden Gebäudeteile nicht voneinander ab. Auch ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung von einer höherwertigen Ausstattung der privaten Räumlichkeiten im Vergleich zu den vermieteten Räumlichkeiten auszugehen. Der Unabhängige…
…betrieblichen Einkünften führe. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes habe die Aufteilung des Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes sei zunächst jeder Raum als betrieblicher oder privater Raum einzustufen; dies erfolge nach der ausschließlich oder zeitlich überwiegenden…
…Ermittlungsergebnisse erwidernd hält der Bw. mit Schreiben vom 28. Juni 2010 die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 14.12.2005, 2002/13/01149 entgegen, wonach "die Aufteilung des Gebäudes grundsätzlich nach dem Verhältnis der Nutzflächen zu erfolgen [hat]. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes ist…
…Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Entscheidende Bedeutung kommt sohin der auf den einzelnen Raum bezogenen Überwiegensprüfung zu. Die Aufteilung des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzflächen der auf diese Weise ermittelten betrieblichen…
…Kriterien eine Aufteilung von Nebenkosten nicht möglich ist, erfolgt diese bezüglich der vertragsgegenständlichen Liegenschaft prinzipiell getrennt nach m 2 Nutzfläche, d.h., die Ermittlung der anteiligen Nebenkosten für den Mietgegenstand erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Mietfläche der vertragsgegenständlichen Mieteinheit zur Gesamtsumme der Flächenausmaße aller…
…Kriterien eine Aufteilung von Nebenkosten nicht möglich ist, erfolgt diese bezüglich der vertragsgegenständlichen Liegenschaft prinzipiell getrennt nach m 2 Nutzfläche, d.h., die Ermittlung der anteiligen Nebenkosten für den Mietgegenstand erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Mietfläche der vertragsgegenständlichen Mieteinheit zur Gesamtsumme der Flächenausmaße aller…
…wie dies insbesondere bei Gebäuden mit gemischten Nutzungszwecken der Fall sein kann, so ist die AfA-Bemessungsgrundlage aufzuteilen. § 8 Abs 1 EStG sieht dazu eine Aufteilung der Buchwerte grundsätzlich nach den Nutzflächenverhältnissen vor. Führt allerdings eine derartige Aufteilung aufgrund besonderer Umstände zu den tatsächlichen Verhältnissen…
…nach dem Nutzungsverhältnis, welches sich aus dem allgemeinen Aufteilungsverhältnis des Gebäudes ergebe, vor, ohne dabei auch nur im Entferntesten auf die tatsächliche Verbrauchsverteilung Rücksicht zu nehmen. Die Aufteilung der Betriebskosten im Verhältnis der Nutzflächen würde zu einem nicht den Tatsachen entsprechenden Ergebnis führen, weil der…
…Zeitraum der Nutzung anteilige Abschreibungen, nach dem Verhältnis der Nutzflächen im Sinne der obigen Ausführungen auszuscheiden. Als Eventualantrag für den Fall, dass auch die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Mietverhältnisse mit den Söhnen steuerlich nicht anerkenne, werde Folgendes begehrt: Tatsache sei, dass die beiden Wohnungen nach…
…nur von den Herstellungskosten der betrieblich genutzten Gebäudeteile berechnet werden. Für eine spätere Aufteilung der durch den Abschlag berücksichtigten Kosten ist das Nutzflächenverhältnis und nicht das Verhältnis der Mieten maßgeblich, weshalb auch eine Aufteilung des Abschlags nach dem Verhältnis der Nutzflächen der betrieblich genutzten Gebäudeteile…
…auszugehen. Gebäudeteile, die gemeinschaftlichen Zwecken dienen, sind nach dem Verhältnis von betrieblichen zu privat genutzten Räumlichkeiten aufzuteilen. Die Aufteilung des Gebäudes ergibt sich in der Folge aus dem Verhältnis der Summe der Nutzflächen der betrieblichen zur Summe der privaten Räume (Krumenacker, SWK 2010, 76, Aigner…
…Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Entscheidende Bedeutung kommt sohin der auf den einzelnen Raum bezogenen Überwiegensprüfung zu. Die Aufteilung des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzflächen der auf diese Weise ermittelten betrieblichen…
…EStR 2000, Rz 1403). Diesfalls käme eine Aufteilung der abzugsfähigen Vorsteuern nach dem Verhältnis der Nutzflächen in Betracht. Im Berufungsfall liegen im Gegensatz dazu jedoch unzweifelhaft eindeutig zuordenbare Aufwendungen vor: Die fraglichen Vorsteuern des Jahres 2001 betreffen Arbeiten in der nunmehr von Mag. MR benutzten…
…Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen oder privaten Nutzung des Raumes. Entscheidende Bedeutung kommt sohin der auf den einzelnen Raum bezogenen Überwiegensprüfung zu. Die Aufteilung des Gebäudes ergibt sich sodann aus dem Verhältnis der Summe der Nutzflächen der auf diese Weise ermittelten betrieblichen…
…und dessen Verhältnis zur Z 1 leg.cit. festgelegt. Auch die im Berufungsfall nicht anerkannten Vorsteuern entfielen auf jene Teile eines (optisch den Eindruck eines privaten Wohnhauses vermittelnden) Gebäudes, die dem privaten Wohnbereich des Unternehmers zuzurechnen waren. Nach dem Verhältnis der Nutzflächen der privaten Räume…