…der finanzierenden Bank geraten und letztlich gezwungen gewesen, auch Kaufanbote unter den geplanten Veräußerungspreisen anzunehmen. Da diese Entwicklung zwar nicht absehbar, grundsätzlich aber nicht auszuschließen gewesen sei, sei das Gutachten aus Vorsichts- und Nachweisgründen in Auftrag gegeben worden, um eine fundierte Basis für die Aufteilung…
…nachvollziehbar, exakte Berechnungsgrundlagen für die Aufteilung seien nicht vorgelegt worden. Würden einzelne, bestimmt abgegrenzte Gebäudeteile unternehmerisch, andere hingegen privat genutzt, sei das Gebäude in einen unternehmerischen und in einen privaten Teil aufzuteilen. Dies habe grundsätzlich nach der Nutzfläche der unterschiedlich genutzten Gebäudeteile zu erfolgen. Dies…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn Bw., Z., vertreten durch Herrn RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 29. Juni 2009 betreffend Grunderwerbsteuer 1) für den Erwerb von Herrn H.Ü. 2) für den Erwerb von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Ing. Mag. Bw, vertreten durch Gissauer Wirtschaftstreuhand GmbH, 3061 Ollersbach, Schönfeld-Bahnweg 30, vom 16. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. Juni 2007, ErfNr. betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Dr. Christoph Purtscher und Dr. Michael Simma über die Berufung des bfadr, vom 9. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 9…
…Erfahrungen der Finanzverwaltung bei Gebäuden mit einem AfA-Satz von 1,5 bzw. 2 % angesetzt werde. Würden sich aber, wie im konkreten Einzelfall, Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Schätzung in diesem Verhältnis zu einem nicht sachgerechten Ergebnis führe, sei sehr wohl eine andere Aufteilung der…
Hinzuweisen ist zudem darauf, dass den oben schon angesprochenen aktuellen Internetseiten der B-AG hinsichtlich des gegenständlichen Gebäudes folgende Baubeschreibung zu entnehmen ist: Massivbau, Flachdach mit Blechdeckung, unterkellert, Massivdecken und Stiegen, Asphaltböden mit PVC- bzw. Textilbelag, Alufenster mit außenliegenden Jalousien, tw. vorgehängte Eternitfassade im Hof…
…Dieser Anteil an Werbungskosten ist folglich - anknüpfend an die der Tätigkeit in Österreich zuordenbaren Einnahmen - bei Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne inländischen Steuerabzug zu berücksichtigen. Eine Aufteilung, wie sie vom Finanzamt im Übrigen hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge durchgeführt worden ist. Es war daher wie…
…eine Kopie des Schätzungsgutachtens des Kleingartenvereins vorzulegen. Dieser Vorhalt wurde vom Berufungswerber am 20. Februar 2008 wie folgt beantwortet: "..... in der Beilage übersende ich Ihnen eine Aufstellung und deren Wert sämtlicher Gebrauchsgüter. Da dieses Grundstück kein Teil eines Kleingartenvereins ist, gibt es auch kein Schätzgutachten.…
…sich laut Bestätigung von der Schwester zur Hälfte in ihrem Eigentum befunden hat und gleichzeitig mit dem Haus übergeben wurde. Wird für ein Grundstück und rechtlich selbständige Sachen (also kein Zubehör) ein Gesamtpreis vereinbart, ist stets eine Aufteilung vorzunehmen, wobei der Gesamtpreis nach dem Verhältnis…
…93 € versteuert wurden. Dagegen hat GW am 23. März 2007 mit der Begründung Berufung erhoben, die Aufteilung der Verbindungsrente des Wohnungsrechtes dürfe ausschließlich nach den veräußerten Liegenschaftshälften erfolgen. Der Vertragswille habe eindeutig darin bestanden, dass sich die Übergeber ein gemeinsames Wohnrecht (jeweils für sich…
…Vorliegen der Merkmale bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des VwGH; auf die Zusammenfassung in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 22 Anm. 139 ff, darf verwiesen werden. Wenn nun vom Berufungswerber eingewendet wird, dass eine Trennung bzw. Aufteilung der…
…Heft 13/2007, Punkt IX., 2., Fußnote 122 vertritt zur Aufteilung von Vorsteuern folgenden Standpunkt: "Dem Gesetzesauftrag, den Vorsteuerabzug insoweit zu gewähren, als der Gegenstand bzw. die bezogene Leistung für besteuerte Umsätze verwendet wird, ist daher im Weg einer sachgerechten Schätzung nachzukommen. Eine solche wird…
…Nicht zuletzt ist aufgrund zweier Erwerbsvorgänge eine Aufteilung der unstrittigen Gesamtgegenleistung jedenfalls notwendig. Da jedoch die Gegenleistung für jeden einzelnen Erwerb nicht exakt ermittelbar ist, hat eine Schätzung gemäß § 184 BAO zu erfolgen. Dabei entspricht eine Aufteilung nach der tatsächlich jedem Übergeber zu erbringenden Leistung…
…4.025,49 Mit Telefax vom 24. April 2007 teilte der Bw. dazu mit, dass er den Bewertungen und ebenso der Aufteilung und dem Verhältnis der Verkehrswerte zwischen Grundvermögen einerseits und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen andererseits zustimme. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs…
…um einen eindeutig abgrenzbaren Gebäudeteil handle, sei auch im Sinne der Rz 1421 die Finanzierung des betrieblichen Anteiles dem Steuerpflichtigen freigestellt. Somit sei auch die ausschließliche Fremdfinanzierung gerechtfertigt und eine Aufteilung der Zinsen wie laut BP nicht statthaft. Gestützt auf § 295 Abs 1 BAO erließ…
…Kriterien für die Aufteilung maßgeblich wären. Es sei daher unverständlich sich auch dann an einem bloßen Formalkriterium wie dem Umsatz zu orientieren, wenn evident sei, dass die Gewinnspannen bei steuerpflichtigen und unecht steuerfreien Umsätzen völlig unterschiedlich seien. Dazu komme noch, dass der VwGH in einem…
…erhöhen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0218 ausgesprochen, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren Teil für erbrachte Leistungen und einen nichtabzieharen Teil für nicht erbrachte Leistungen aufgeteilt werden kann. Die Rechtsmeinung der BP, dass eine Aufteilung der Vorsteuern…
…sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0218 ausgesprochen, dass die Vorsteuer in einen abziehbaren Teil für erbrachte Leistungen und einen nichtabzieharen Teil für nicht erbrachte Leistungen aufgeteilt werden kann. Die Rechtsmeinung der BP, dass eine Aufteilung der Vorsteuern…
…1, 802). Gegenständlich steht die Aufteilung der gegenüber der Bw. im Jahr 1999 festgestellten negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf ihre beiden persönlich haftenden Gesellschafter in Streit. Aus dem im Akt befindlichen Fragebogen, welcher anlässlich der Gründung der zwischenzeitlich im Firmenbuch gelöschten Bw. beim Finanzamt Feldkirch…