…Kadervers.: SUVA-Selbstbehalt: Summe: Aliquote Aufteilung auf mit festem Steuersatz zu besteuernde sonstige und mit dem Steuertarif zu versteuernde (laufende) Bezüge im Rahmen des Jahressechstels (12,529% : 87,471%): Auf begünstigte sonstige Bezüge entfallende Werbungskosten: Auf mit dem Steuertarif zu versteuernde Bezüge entfallende Werbungskosten: | …
…aliquote Aufteilung auf die laufenden und die sonstigen Bezüge zu erfolgen hat, hängt somit nicht von der Rechtsform der Versicherungsanstalt ab (Körperschaft öffentlichen Rechts oder Privatrechtsträger); vielmehr ist entscheidend, auf welcher Basis die Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Private Krankenversicherungen berechnen die Beitragshöhe nach versicherungsmathematischen Kriterien auf…
…vorgebrachte Aufteilung auf sonstige und laufende Bezüge nicht, denn im Vergleich zum ursprünglichen Lohnzettel wurden nur die Kennzahlen 210 (Bruttobezüge) und 245 (laufende Bezüge) geändert. Die bei der Lohnsteuerprüfung laut Haftungsbescheid vorgenommene Aufteilung des Erhöhungsbetrages auf laufende Bezüge und sonstige Bezüge war rechtsrichtig und wird…
…auf die einzelnen Monate im Jahr 2009) vorzulegen; dabei sollte von Seiten seiner Arbeitgeberin auch Auskunft darüber erteilt werden, wie flexibel er in der Einteilung seiner Arbeitszeit war. Weiters wurde der Bw. im Hinblick auf den Berufungspunkt "Aufteilung der Pensionsversicherungsbeiträge auf laufende und sonstige Bezüge…
…sFr (= 25.763,22 €) und - entgegen dem Berufungsvorbringen - weiterhin von der Verpflichtung zur Aufteilung sämtlicher von der Arbeitgeberin abgezogenen Pflichtbeiträge in Höhe von insgesamt 13.261,05 sFr (= 8.354,46 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge aus. Mit Schriftsatz vom…
…der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.983,25 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
…der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (1.342,88 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
…Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung (861,70 €) aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen hat. Unstrittig ist, dass die gegenständlichen Beiträge dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind bzw…
…Antrag auf Entscheidung der Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu…
…Antrag auf Entscheidung der Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist strittig, ob bei der Ermittlung der Einkünfte der Berufungswerberin aus nichtselbstständiger Arbeit eine Aufteilung der obgenannten Beiträge zur privaten Krankenversicherung aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu…
…Aufteilung der Krankenversicherungsbeiträge auf laufende und sonstige Bezüge werde auf die Ausführungen im Berufungsschreiben verwiesen. Über die Berufung wurde erwogen: In den Berufungsfällen ist nunmehr strittig, ob dem Bw. das Vertreterpauschale zusteht, ob bei der Ermittlung der Einkünfte des Bw. aus nichtselbständiger Arbeit eine Aufteilung…
…im Lohnausweis bestätigten sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 berücksichtigt worden sind, die geltend gemachten Sonderausgaben als solche auch berücksichtigt worden sind und eine Aufteilung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 1.342,10 € aliquot auf laufende und sonstige Bezüge zu erfolgen…
…Krankenversicherung - Aufteilung auf laufende Bezüge und Sonderzahlungen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988 sind Werbungskosten Beiträge von Grenzgängern zu einer inländischen oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung. Grenzgänger sind im Inland ansässige Arbeitnehmer, die im Ausland ihren Arbeitsort haben und sich in der…
…und 14. Monatsbezug laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt wird (vgl VwGH vom 9.3.1979, 3394/78 und vom 30.9.1980, 2525/80). Eine gleichmäßige Aufteilung eines sonstigen Bezuges auf zwölf Zahlungen im Jahr ist daher für die Behandlung als sonstiger Bezug…
…und 14. Monatsbezug laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt, sind sie als laufender Arbeitslohn (zusammen mit diesem) nach dem Tarif zu versteuern (VwGH 30.9.1980, 2525/80 mwN sowie LStR 2002 Rz 1050). Eine gleichmäßige Aufteilung eines sonstigen Bezuges auf zwölf Zahlungen im…
…zB von Grenzgängern) auf laufende und sonstige Bezüge aufzuteilen (VwGH- Erkenntnis vom 7. Oktober 2003, Zl. 2000/15/0014). Insoweit ist der Amtspartei zuzustimmen, wenn sie dem Vorbringen des Bw. in der Vorhaltsbeantwortung vom 12. Jänner 2008, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge seien den laufenden Bezügen zuzurechnen…
…Betreffend 1991 und 1992 wurden die vollen Beträge der Bareinlagen laut Verrechnungskonto als nicht erklärte Erlöse beurteilt. Diese Bareinlagen ungeklärter Herkunft stellen nach Ansicht der BP bisher nicht erfasste Umsätze dar. Die erklärten Umsätze wurden um folgende Beträge erhöht, wobei die Aufteilung auf die Steuersätze…
…Aufteilung eines sonstigen Bezuges auf zwölf Zahlungen im Jahr ist daher für die Behandlung als sonstiger Bezug i.S. des § 67 EStG schädlich. Die nachträgliche, rein rechnerische Aufteilung des Gesamtbezuges in laufende und sonstige Bezüge kann mangels eindeutig erkennbarer Unterscheidungsmerkmale zwischen laufenden und sonstigen Bezügen…
…sind bei Bezügen gemäß Abs. 3 bis 8 und Abs. 10 nicht zu berücksichtigen. Soweit die sonstigen, insbesondere einmaligen Bezüge (Abs. 1) vor Abzug der in Abs. 12 genannten Beiträge innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge übersteigen…
…rechnerische Aufteilung des Jahreslohnes in laufende und sonstige Bezüge nicht möglich (vgl. Hofstätter/Reichel, a.a.O., § 67 Abs. 1 und 2, Tz. 2.4., Doralt, EStG10, § 67 Tz. 8). § 67 EStG 1988 unterscheidet nicht zwischen inländischen und ausländischen Einkünften. Die Bestimmung ist daher auf…