…angefochtenen Entscheidung der wesentliche, in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmende, auch nicht anders als durch eine Aufhebung behebbare Mangel einer Verletzung des Rechtes des Bw. auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter vor. Es war daher die (angefochtene) Entscheidung des unzuständigen bzw. nicht gehörig zusammengesetzten…
…Chef (Bw.), Bindung (der Prostituierten) an die Öffnungszeiten (des Club X), gemeinsame Werbung in Zeitungen und auf der Homepage für alle Mädchen durch den Lokalbetreiber (Bw.). Im Finanzamtsakt befindet sich überdies die Kopie des Straferkenntnisses (vom 4.01.2012) der BH R., welches auf Grund…
…gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. Die Zustellung des Straferkenntnisses erfolgte am 22. September 2008. Die Voraussetzung für eine Haftungsinanspruchnahme gemäß § 11 BAO ist daher zweifelsfrei erfüllt, zumal ohnehin die finanzstrafbehördliche Verurteilung und deren Rechtskraft nicht in Streit steht. Gemäß § 49…
…1. a) des Schuldspruches. Straferkenntnisse erwachsen in Teilrechtskraft, wenn nicht deren gesamter Umfang angefochten wird (VwGH 15.5.1986, 84/16/029 - ÖStZB 1987, 206). Erwächst somit der erstinstanzliche Schuldspruch teilweise in Rechtskraft (weil hinsichtlich dieser Fakten von den Parteien des Verfahrens nicht berufen wurde)…
…seien. Aus allen diesen in der Berufung aufgezeigten und in der Stellungnahme vom 26. Mai 1998 dargestellten Aufstellungen und Begründungen ersuche sie um Einstellung des Verfahrens und Aufhebung des Straferkenntnisses gegen ihre Person. Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Finanzstrafbehörde II…
…nicht der Fall. Das Erfordernis des Risikozusammenhanges gelte sowohl für Fahrlässigkeits- als auch für Vorsatzdelikte. Weiters wird eine ungenügende Tatbezeichnung im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses eingewendet. § 138 Abs. 2 lit. a FinStrG schreibe für Straferkenntnisse vor, dass die dem Täter zur Last gelegte Handlung konkret…
…werden. Abschließend kann nur wiederholt werden, dass der Bw. mit dem Berufungsbegehren auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides 2005 und der Veranlagung der Umsatzsteuer 2005 unter Berücksichtigung der noch darzustellenden Umsatzberichtigungen, insbesondere zu Umsätzen der Monate 02/2005 und 03/2005 gemäß § 248 BAO auf das nachfolgende…
…einer Rechtskraft des Spruchsenatserkenntnisses ausgehe und den Eindruck erwecke, ... "dass die Durchsetzung einer unerfüllbaren Auflage dem Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe der Vorzug gegeben wird" ..., werde zudem ein Gnadengesuch gemäß § 187 FinStrG an das Bundesministerium für Finanzen herangetragen werden. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides…
…der Sachverhalt umfassend dargelegt worden, dass aufgrund unvollständiger Unterlagen des Masseverwalters keine konkreten Zahlen vorgelegen seien und daher auch keine Erklärungen abgegeben werden konnten. So seien mit Bescheid vom 1. April 2011 betreffend Umsatzsteuer 2008 die Grundlagen des Straferkenntnisses widerlegt worden, da sich für dieses…
…in keinster Weise den Aufgaben eines Geschäftsführers nachkommen habe können (in welche Richtung die Begründung des Straferkenntnisses gehe). Vielmehr sei der Bw. nicht in der Lage gewesen, alle Aufgaben zu 100 % zu erfüllen. Außerdem sei er nicht mit der alleinigen Führung des Unternehmens beauftragt gewesen…
…Verfahren abgeführt habe, beantrage er daher die Aufhebung des Straferkenntnisses vom 19.2.2009 sowie die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn. In der mündlichen Berufungsverhandlung, welche am 11.11.2010 bei der Außenstelle Linz des Unabhängigen Finanzsenates vor dem Berufungssenat (Finanzstrafsenat 7) stattfand, wies der…
…gewesen die dringendsten laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen, auch die Erstattung einer Finanzstrafe erschiene undurchführbar. Es läge kein Vorsatz vor, daher werde die Aufhebung des Straferkenntnisses beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 161 Abs.1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, sofern das Rechtsmittel nicht gemäß …
…Berufung der Beschuldigten vom 7. Juni 2000, in der die Aufhebung des Straferkenntnisses und die Einstellung des Strafverfahrens bzw. die Zurückverweisung an die erstinstanzliche Behörde nach Verfahrensergänzung beantragt wurde und im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde : Das Straferkenntnis sei insofern mangelhaft, als es für die…
…als erschwerend einen langen Tatzeitraum sowie die einschlägige Verurteilung mittels des Straferkenntnisses vom 17. Mai 2006, weshalb unter Berücksichtigung des Schuld- und Unrechtsgehaltes der Tat(en) und der Täterpersönlichkeit eine Geldstrafe von € 2.000,00 zu verhängen gewesen wäre. Gegen dieses Straferkenntnis hat der…
…und formgerechte Berufung des Bw. vom 18. Jänner 2012, mit welcher die Zuerkennung der Wirkung einer strafbefreienden Selbstanzeige für die vom Bw. am 5. Oktober 2009 (gemeint wohl 5. August 2009) durchgeführte Meldung der Lohnabgaben Mai 2009 und somit die Aufhebung des Straferkenntnisses beantragt wird…
…vorerst den mündlichen bzw. - hinsichtlich des Aspektes der teilweisen Gewerbsmäßigkeit - schriftlichen Erstbescheid seinem gesamten Inhalt nach angefochten hat und die Fällung eines Freispruches [sinngemäß: die Einstellung des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens], [allenfalls] die Aufhebung des Straferkenntnisses und die Zurückverweisung der Strafsache an den Spruchsenat, in eventu aber…
…werde die Anwendung des § 25 FinStrG angeregt, weil ein geringes Verschulden vorliege und die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe. Es werde die Aufhebung des Straferkenntnisses und die Einstellung des Finanzstrafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der dem angefochtenen Erkenntnis zugrunde liegende Sachverhalt…
…19. September 2000 habe der Beschuldigte damit rechnen können, dass die Bank in Zukunft die rechtzeitigen Verfügungen bezüglich der Umsatzsteuer auch durchführen werde. Die bei der mündlichen Verkündung des Straferkenntnisses am 15. Dezember 2005 angeführte, in der schriftlichen Ausfertigung nicht mehr enthaltene Begründung, wonach für…
…betreffenden Verpflichtungshandlungen als Komplementär zu behandeln und für unterlassene Handlungen der KEG gegenüber der Abgabenbehörde haftbar zu machen. Beantragt werde daher die Aufhebung des den Bw. betreffenden Teiles des Straferkenntnisses. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach der Aktenlage erwarben MK und der Bw. mit Stichtag 1…
…16/0234). Die Berufungsbehörde ist - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 161 Abs. 4 FinStrG - daher nur dann zur Aufhebung (Kassation) des angefochtenen Straferkenntnisses und zur Verweisung der Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Erkenntnisses an die Behörde erster Instanz berechtigt, wenn der…