…übertragen werde, ohne dass für den ausscheidenden Gesellschafter eine handelsrechtliche Auffüllungsverpflichtung bestehe. Der Gesetzgeber gehe demnach davon aus, dass die an die Stelle des ausscheidenden Gesellschafters tretenden Gesellschafter bereit seien, mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos für den Erwerb des Gesellschaftsanteiles mehr aufzuwenden, als dessen…
…letzter Satz EStG erfülle. A habe als beschränkt haftender Gesellschafter keine Auffüllungsverpflichtung gehabt und durch den tatsächlich erzielten Verkaufspreis von rund € 1,3 Mio. habe sich der reale Wert der Anteile bei 50%iger Beteiligung weit unter dem negativen Kapitalkonto befunden, sodass eine tatsächliche…
…schlechten Situation nicht erworben. Ein Auffüllungsverpflichtung allfälliger negativer Kapitalkonto ausscheidender beschränkt haftender Gesellschafter war nicht vereinbart und das Vorliegen einer derartigen Vereinbarung auch gar nicht behauptet. Im Gegenteil wurde für die jeweils ausscheidenden Kommanditisten ausgehend von ihrem negativen Kapitalkontostand jeweils ein entsprechender Veräußerungsgewinn ermittelt und…
…nur mit seiner Hafteinlage von 100.000,00 S gehaftet. Auf Grund dieser Haftungsbeschränkung sei ein Kommanditist im Falle der Auflösung der KG oder seines Ausscheidens nicht verpflichtet, ein negatives Kapitalkonto aufzufüllen. Unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 16.11.1995, 93/16/0051…
…durch bisherige oder neu eintretende Gesellschafter schuldbefreiend wirkt und so zu einem Veräußerungsgewinn führt. Muss ein Gesellschafter also sein negatives Kapitalkonto nicht auffüllen, so ist für eine Erfassung gemäß § 24 Abs. 2 letzter Satz vom Gesetzgeber gesorgt, gleichgültig aus welchem Grund keine Auffüllungsverpflichtung besteht (vgl…
…negativen Kapitalkontos bzw. Verrechnungskontos verpflichtet ist, weil er darüber hinaus nicht an den Verbindlichkeiten der Gesellschaft teilnimmt, sohin keine Last übernommen hat oder in seinem Vermögen geschmälert wurde (vgl. VwGH 23.2.2006, 2005/16/0245 u. a.). Nur in diesem Fall (bei einem negativen…
…Beteiligung ausgehen. Von einer eventuellen Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten - wie dies in Punkt VII des Vertrages vom 28. Jänner 1980 ("Weist das Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters zum Zeitpunkt des Ausscheidens einen Negativstand aus, so ist dieser verpflichtet das Kapitalkonto bis zu diesem Ausgleich aufzufüllen. Entläßt…
…Außerdem waren die stillen Gesellschafter nicht daran interessiert, eine Kündigung der Verträge durch die Geschäftsherrin zu provozieren, weil ihnen eine Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten drohte. Weiters wird eingewandt, dass den Gründungsgesellschaftern bereits im Zeitpunkt der Gründung der AP GmbH 1979 die Bankdarlehensbestände 1981-1992 weder…
…möglichen Abschichtungsgewinnes eine Vermögensmehrung erwartet" hätten. Die Stillen seien nicht daran interessiert gewesen, eine Kündigung der stillen Verträge zu provozieren, weil ihnen eine Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten gedroht habe. Auf der anderen Seite sei die Geschäftsherrin, die AP-GmbH, sehr an der weiteren Mitarbeit der…
…möglichen Abschichtungsgewinnes eine Vermögensmehrung erwartet" hätten. Die Stillen seien nicht daran interessiert gewesen, eine Kündigung der stillen Verträge zu provozieren, weil ihnen eine Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten gedroht habe. Auf der anderen Seite sei die Geschäftsherrin, die AP GmbH, sehr an der weiteren Mitarbeit der…
…wurde auf die Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten nicht verzichtet. Die vollhaftenden Gesellschafter haben sich gegenüber dem Hauptschuldner Fa. Mineralöl VertriebsGmbH in Form einer noch laufenden außergerichtlichen Vereinbarung zur Teilrückzahlung verpflichtet. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob die XM-GmbH auf die Auffüllungsverpflichtung der Komplementärgesellschafter…
…Außerdem waren die stillen Gesellschafter nicht daran interessiert, eine Kündigung der Verträge durch die Geschäftsherrin zu provozieren, weil ihnen eine Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten drohte. Weiters wird eingewandt, dass den Gründungsgesellschaftern bereits im Zeitpunkt der Gründung der AP GmbH 1979 die Bankdarlehensbestände 1981-1992 weder…
…sehr positiv ausgewirkt habe. Außerdem waren die stillen Gesellschafter nicht daran interessiert, eine Kündigung der Verträge durch die Geschäftsherrin zu provozieren, weil ihnen eine Auffüllungsverpflichtung der negativen Kapitalkonten drohte. Weiters wurde bestritten, dass den Gründungsgesellschaftern bereits im Zeitpunkt der Gründung der Bw. 1979 die Bankdarlehensbestände…
…den Gebührenakt ergäbe, dass die Auffüllungsverpflichtung keinesfalls nach außen bekannt gemacht wurde, was sich auch in der Nichtvorlage der Zusatzvereinbarung zum Abtretungsvertrag an das Gebührenamt dokumentiere, obwohl eine diesbezügliche Anzeigeverpflichtung bestanden habe und den gesamten Stand des negativen Kapitalkontos einer Veräußerungsgewinnbesteuerung zu unterziehen. Bei Ermittlung…
…In Anwendung des § 24 Abs. 2 EStG wurden die Beträge der negativen Kapitalkonten der angeführten Gesellschafter, für welche keine Auffüllungsverpflichtung angenommen - und im späteren Rechtsmittelverfahren auch nie behauptet - wurde, als steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erfasst. In der am 17. Februar 2003 infolge diverser Fristverlängerungsansuchen rechtzeitig erhobenen Berufung…
…Das Nichtauffüllen eines negativen Kapitalkontos durch den Kommanditisten sei der gesetzliche Regelfall. Deshalb hafte der Kommanditist nur mit der Hafteinlage. Es sei den Abgabenvorschriften nicht zu entnehmen, dass dem gesetzlichen Normalfall entsprechendes Verhalten ausdrücklich angeführt werden müsse. Eine Auffüllungsverpflichtung sei abweichend von der Norm und…
…Grunderwerbsteuergesetzes vogesehen - verankert wäre. Das KVG enthält definitiv keine solche Bestimmung. Darüberhinaus trifft den stillen Gesellschafter - wie oben unter 2. ausgeführt - keine Auffüllungsverpflichtung hinsichtlich eines durch Verluste entstandenen negativen Kapitalkontos, weder laufend noch im Falle der Beendigung der StGes. Lediglich spätere Gewinne sind zur Ausgleichung…
…Grunderwerbsteuergesetzes vogesehen - verankert wäre. Das KVG enthält definitiv keine solche Bestimmung. Darüberhinaus trifft den stillen Gesellschafter - wie oben unter 2. ausgeführt - keine Auffüllungsverpflichtung hinsichtlich eines durch Verluste entstandenen negativen Kapitalkontos, weder laufend noch im Falle der Beendigung der StGes. Lediglich spätere Gewinne sind zur Ausgleichung…
…Grunderwerbsteuergesetzes vorgesehen - verankert wäre. Das KVG enthält definitiv keine solche Bestimmung. Darüberhinaus trifft den stillen Gesellschafter - wie oben unter 2. ausgeführt - keine Auffüllungsverpflichtung hinsichtlich eines durch Verluste entstandenen negativen Kapitalkontos, weder laufend noch im Falle der Beendigung der StGes. Lediglich spätere Gewinne sind zur Ausgleichung…
…Grunderwerbsteuergesetzes vorgesehen - verankert wäre. Das KVG enthält definitiv keine solche Bestimmung. Darüberhinaus trifft den stillen Gesellschafter - wie oben unter 2. ausgeführt - keine Auffüllungsverpflichtung hinsichtlich eines durch Verluste entstandenen negativen Kapitalkontos, weder laufend noch im Falle der Beendigung der StGes. Lediglich spätere Gewinne sind zur Ausgleichung…