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95 Treffer1721 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0324-I/06Alleinverdienerabsetzbetrag bei Verzögerung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis der bosnischen Gattin im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2006

…der Berufungswerber sei seit dem 23.2.2001 verheiratet und lebe von der Gattin auch nicht dauernd getrennt. Der Umstand, dass die Gattin aus fremdenpolizeilichen Gründen im Jahr 2001 noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen habe, könne nicht dazu führen, dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zuerkannt werde…

UFSG RV/0404-G/07Familienbeihilfe nur für die Zeit des rechtmäßigen Aufenthalts gemäß §§ 8 oder 9 NAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis "Ausbildung gemäß § 7 Abs.4 Z 1 FrG 1997", gültig bis 15. Juli 2005. Vor Ablauf dieser Erlaubnis wurde von den Kindern die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis beantragt. In diesem Fall gilt gemäß § 24 Abs.1 NAG die erteilte Aufenthaltserlaubnis im Wesentlichen…

UFSI RV/0625-I/09Unbeschränkte Steuerpflicht eines Saisonarbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…von Kontingenten gemäß Abs. 1 Z 1 leg.cit. mit einer Geltungsdauer von höchstens sechs Monaten zu erteilen. Die Zulassung der Bw. als befristet Beschäftigte erfolgte über die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen durch das Arbeitsmarktservice und die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen (Aufenthaltsvisa, Sicherungsbescheinigungen). Unter § 5 AuslBG fallende…

UFSW RV/3531-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe ab 1.1.2006 bei offenem Verlängerungsverfahren und daher fehlender NAG-Karte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2008

…des Bw bedeutet dies nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates, dass die mj. Tochter für die Dauer des Verlängerungsverfahrens und damit im Zeitpunkt des Außerkrafttretens des FrG weiterhin über den Status einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des § 7 Abs. 4 Z 3 FrG mit allen Rechten aus…

UFSL RV/0322-L/13Zurückweisung eines Familienbeihilfenantrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…Juli 2005 ein. Nach seinen Informationen sei das Asylverfahren in erster und zweiter Instanz abgewiesen worden, es sei jedoch eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt worden, die nach wie vor aufrecht sei. In einer ergänzenden Eingabe vom 23.6.2009 teilte der Rechtsvertreter mit, dass im Jahr…

UFSW RV/0515-W/10Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung bei Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2011

…dass sowohl die Gattin als auch das minderjährige Kind Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien seien und mangels Aufenthaltserlaubnis keinen Wohnsitz in Österreich begründen könnten. Die Aufenthaltserlaubnis sei erst im August 2003 erteilt worden und hätte erst ab diesem Zeitpunkt der Familienwohnsitz in Österreich begründet werden können…

UFSL RV/0908-L/08Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…€ 661,70) unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückgefordert. Wenn der Antragsteller auf Familienbeihilfe auf Grund eines Studentenvisums (Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung nach § 7 Abs. 4 Z 1 FrG) nur auf bestimmte Zeit in Österreich wohne, könne von keinem ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet…

UFSW RV/1295-W/05Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz auf Grund einer Eheschließung ins Ausland verlegt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009

…dass sowohl die Gattin als auch das minderjährige Kind Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien seien und mangels Aufenthaltserlaubnis keinen Wohnsitz in Österreich begründen könnten. Die Aufenthaltserlaubnis sei erst im August 2003 erteilt worden und hätte erst ab diesem Zeitpunkt der Familienwohnsitz in Österreich begründet werden können…

UFSW RV/2877-W/08Deutschkurs keine Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2009

…Bw.) ist polnische Staatsbürgerin, geschieden und Mutter eines 1984 geborenen volljährigen Sohnes. Für diesen beantragte die Bw. ab Oktober 2003 die Familienbeihilfe. Der Sohn hat eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Titel Ausbildung gemäß § 7 Abs. 4 Z 1 FRG und hat lt. ZMR seit 29.9…

UFSW RV/0297-W/08Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind, das in Österreich ein Studium betreibt, eines ausländischen Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2008

…Er lebt seit September 2005 mit seiner Gattin in Österreich, wobei er seit diesem Zeitpunkt einer Beschäftigung nachgeht. Seine Tochter ist an der Webster Universität als ordentliche Hörerin ab Oktober 2005 inskribiert. Sie verfügt über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 4 Z 1 FrG (Ausbildung)…

UFSS RV/0190-S/07Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder ausländischer Studenten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2008

…der Berufungswerberin auf Gewährung der Familienbeihilfe ab und begründete dies folgendermaßen: Ab 1. 1. 2006 hätten ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis "Studierender" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. Dieser Aufenthaltstitel werde ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt…

UFSL RV/0743-L/061. Mittelpunkt der Lebensinteressen eines bosnischen Gastarbeiters. 2. Deutschkurs für Ausländer - keine Berufsausbildung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…sein Familienwohnsitz ist in Bosnien-Herzegowina. Sein Sohn P, geboren am xx, verfügt seit Oktober 2004 über eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich für Zwecke der Ausbildung gemäß § 7 FRG. Im Mai 2006 stellte der Berufungswerber einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für seinen Sohn P rückwirkend…

UFSW RV/0296-W/07Eigenbezug Familienbeihilfe durch Kind, überwiegende Unterhaltstragung durch Eltern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2007

…Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist türkischer Staatsbürger und seit 5.1.2004 in Wien gemeldet. Der Bw. hat ab 4.11.2004 eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken gemäß § 7 Abs. 4 Z1 FRG und ist im Besitz der NAG-Karte mit entsprechendem Aufenthaltstitel…

UFSI RV/0214-I/12Widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen: Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland, Standortvermutung, Gegenbeweis nicht erbracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…Freizügigkeitsbescheinigung betr. die Berechtigung zum Aufenthalt in Deutschland, Anmeldung ab Mai 2000. - eine Aufenthaltserlaubnis für den Bw in Deutschland bis Mitte 2005. - eine Anmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde betr. den Umzug innerhalb der Gemeinde an die Wohnadresse in L-MStr1 "bei K" ab 1. August 2004…

UFSL RV/0402-L/12Asylverfahren abgeschlossen - kein rechtmäßiger Aufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2013

…Rechtslage beim Bundesverfassungsgericht angefochten werde. Dieses Gericht solle klären, ob es mit dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar sei, dass Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" erteilt worden sei, keinen Anspruch auf Elterngeld haben. Das Bundessozialgericht halte die zugrunde liegende Vorschrift des § 1 Abs. 7 Nr 2d Bundeseltern…

UFSG RV/0452-G/12Rückwirkender Familienbeihilfenanspruch für türkischen Staatsbürger (ARB 3/80)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2013

…auf Kindergeld für sein Kind, das in diesem Mitgliedstaat mit ihm zusammenwohnt, vom Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen, während Inländer Insoweit nur ihren Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat haben müssen. 3. Der beim Antrag beigelegten Bestätigung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft können Sie…

UFSG RV/0913-G/11Die Beschäftigungsbewilligung ersetzt nicht den Aufenthaltstitel (Rechtslage nach dem 1.1.2006)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2012

…Schreiben vom 4. Oktober 2011 brachte der Vertreter der Berufungswerberin rechtzeitig das Rechtsmittel der Berufung ein und begründete diese wie folgt: Frau X ist kroatische Staatsbürgerin und hat 2001 den Erstantrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt. Sie war ab 2002 bis dato aufgrund einer Beschäftigungsbewilligung gem. § 20…

UFSS RV/0143-S/12Bei rechtzeitigem Verlängerungsantrag liegt ein rechtmäßiger Aufenthalt in Sinne des NAG nur bis zur Rechtskraft des Ausweisungsbescheides vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…vom 2. März 2004 bis 30. November 2004 erteilt worden sei. Der Zweitbeschwerdeführer habe einen Erst-antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck "Familiengemeinschaft mit Aus-bildung" gestellt und es sei ihm ein Aufenthaltstitel vom 18. Juni 2004 bis 30. November 2004 erteilt worden. In…

UFSS RV/0539-S/08Familienbeihilfe steht nur für die Zeit des rechtmäßigen Aufenthaltes zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…Aufenthaltstitel vom 2. März 2004 bis 30. November 2004 erteilt worden sei. Der Zweitbeschwerdeführer habe einen Erstantrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck "Familiengemeinschaft mit Ausbildung" gestellt und es sei ihm ein Aufenthaltstitel vom 18. Juni 2004 bis 30. November 2004 erteilt worden. In der…

UFSW RV/2183-W/05Studierender mit türkischer Staatsbürgerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2011

…des Studiums ausbezahlt wird. Auch erfolgte die Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Österreich nur jeweils für ein Studienjahr. Da Sie sich somit auf Grund dieser Tatbestände nur für Studienzwecke vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und daher mangels gesetzlicher Grundlagen kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, war spruchgemäß zu…