…Annahme gerechtfertigt, dass die Bw. schon vor dem Nachzug der Eltern wegen des überwiegenden Naheverhältnisses zu Österreich den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte und sich nicht nur zu Studienzwecken in einer Zweitunterkunft im Bundesgebiet aufhielt. Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, werden durch…
…Fällen typisch sein, dass der Lebensmittelpunkt von Studierenden, die sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalten, weiterhin in ihrem Herkunftsland liegt. Daraus lässt sich aber keinesfalls zwingend ableiten, dass dies in jedem Fall so sein muss. Ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland Gem. § 5 Abs…
…ein für Studienzwecke vorübergehender Aufenthalt nicht ausschließe, dass der Studierende seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe. Weiters werde noch auf VwGH vom 18.11.2009, Zl. 2008/13/0218 verwiesen, in dem der Gerichtshof ausgeführt habe, dass verheiratete Personen in der Regel zu dem…
…sich die Bw. nur zu Studienzwecken im Inland aufhalte, weshalb der Mittelpunkt der Lebensinteressen als nicht im Inland gelegen anzusehen sei und folglich kein Beihilfenanspruch bestünde. Da sich der Zweck des Aufenthaltes von eigenen Kindern von Studierenden aus dem der Eltern ableiten würde, bestehe daher…
…FLAG 1967) In dem Erkenntnis vom 20. Jänner 2010, Zl 2007/13/0129 hat der VwGH Folgendes ausgeführt: Zu dem Aufenthalt zu Studienzwecken, der von Anfang an als begrenzt zu betrachten sei, hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass der Umstand einer bloß befristeten Aufenthaltsberechtigung unerheblich…
…wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der antragstellenden Person im Inland befände. Da sowohl die Antragstellerin als auch ihr Lebensgefährte studieren würden und bei einem Aufenthalt zu Studienzwecken kein dauerhafter Aufenthalt in Österreich vorliege, bestehe kein Anspruch. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Antragstellerin…
…zu Studienzwecken im Bundesgebiet aufhalten, den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nicht im Bundesgebiet haben (könnten). Demgegenüber hat der Verwaltungsgerichtshof etwa in den Erkenntnissen vom 28.10.2009, 2008/15/0325, und vom 18.11.2009, 2008/13/0218, zu Recht erkannt, dass ein Aufenthalt zu Studienzwecken…
…FrG (Aufenthalt ausschließlich zum Zwecke der Ausbildung) verfügt (der für den Berufungszeitraum weitergilt), steht für sich allein der Annahme einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes nicht entgegen. Es wird zwar in vielen Fällen typisch sein, dass der Lebensmittelpunkt von Studierenden, die sich nur zu Studienzwecken in Österreich…
…in Serbien, seinen Hauptwohnsitz und dauernden Aufenthalt habe es jedoch seit dem 14.1.2009 bei seinem Vater in Wien. Im Unterschied zu einem im Ausland studierenden österreichischen Kind befinde sich im vorliegenden Fall der Wohnsitz eines Elternteiles seit vielen Jahren in Österreich. Die Tochter…
…der Lebensmittelpunkt von Studierenden, die sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalten, weiterhin in ihrem Herkunftsland liegt. Daraus lässt sich aber keinesfalls zwingend ableiten, dass dies in jedem Fall so sein muss. Aus der Tatsache, dass ein Aufenthalt zu Ausbildungszwecken erfolgt, kann jedoch nicht im…
…Aufenthaltstitel zu Studienzwecken (Ausbildung) als ausdrücklich vorübergehender Aufenthaltstitel zum Familienbeihilfebezug nicht berechtigt, steht nicht im Einklang mit § 2 Abs. 8 FLAG, weil diese Bestimmung lediglich auf den Mittelpunkt des Lebensinteresse und nicht auf einen bestimmten Aufenthaltszweck abstellt. Das der Aufenthalt von EWR-Bürgern zu Studienzwecken…
…Fällen typisch sein, dass der Lebensmittelpunkt von Studierenden, die sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalten, weiterhin in ihrem Herkunftsland liegt. Daraus lässt sich aber keinesfalls zwingend ableiten, dass dies in jedem Fall so sein muss. 3) Ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland Gem. § 5…
…ausschließlich zu Studienzwecken aufhält, ein im Ausland amtlich zugelassenes privates Straßenfahrzeug in Österreich benützt und er seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat. Alle diese Voraussetzungen würden zutreffen. Wenn das Hauptzollamt aus den Meldedaten ableite, dass er in Österreich seinen Hauptwohnsitz und daher den gewöhnlichen Aufenthalt…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich vorliegt, und weiters im Berufungszeitraum nach den derzeitigen Erkenntnissen und von der Bw. offengelegten Umständen vorerst grundsätzlich ein Aufenthalt zu Studienzwecken vorliegt, dar. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist für den Berufungszeitraum weiterhin in Südafrika anzunehmen, weil ein Studium in Österreich…
…S/06 vom 19.3.2007 und RV/2190-W/06 vom 23.2.2007. Ausgenommen sei nur jener Fall, dass sich die Kinder nur zu Studienzwecken in Österreich aufhielten, der Mittelpunkt der Lebensinteressen aber nach wie vor im Ausland läge, wie dies z.B…
…geltend, eine baldige Rückkehr der Mitbeteiligten sei absehbar gewesen. Sie argumentiert vielmehr dahin gehend, dass ungeachtet der aufenthaltsrechtlichen Folgen des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union ein bloß vorübergehender Aufenthalt "zu Studienzwecken" vorliege. Der Bekundung, in Österreich berufstätig sein zu wollen, stehe entgegen, dass das Studium…
…geltend, eine baldige Rückkehr der Mitbeteiligten sei absehbar gewesen. Sie argumentiert vielmehr dahin gehend, dass ungeachtet der aufenthaltsrechtlichen Folgen des Beitritts Rumäniens zur Europäischen Union ein bloß vorübergehender Aufenthalt "zu Studienzwecken" vorliege. Der Bekundung, in Österreich berufstätig sein zu wollen, stehe entgegen, dass das Studium…
…FrG möglich war. Die "Aufenthaltsbewilligung - Studierender" basiert auf § 64 NAG, wonach Studierenden eine Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken erteilt werden kann. Voraussetzung für die jeweilige Verlängerung ist ein nach den maßgeblichen studienrechtlichen Vorschriften erbrachter Studienerfolgsnachweis der Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität. Liegen Gründe vor, die der Einflusssphäre…
…das NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) geregelt. Das Vorhandensein eines ordentlichen Aufenthaltstitels ist Voraussetzung für die Annahme eines ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet. Wird ein Aufenthaltstitel nur für einen bestimmten Zweck - zum Beispiel bei Studierenden, die sich zu Studienzwecken im Bundesgebiet aufhalten - erteilt, besteht kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch…
…die sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalten, weiterhin in ihrem Herkunftsland liegen wird. Hieraus lässt sich aber nicht ableiten, dass dies in jedem Fall so sein muss. Prinzipiell steht einem ausländisch Studierenden wegen im Regelfall nur vorübergehendem Aufenthalt und somit mangelnder Anbindung an Österreich…