…aufgrund derer es unzumutbar gewesen wäre, die Wohnung im elterlichen Haus aufzugeben. Abgesehen davon, dass konkrete Vorbereitungen für eine Berufsausübung des Bf am Ort des Familienwohnsitzes nicht dargetan worden sind, behauptet der Bf auch nicht, er hätte im Bedarfsfall nicht jederzeit erneut im elterlichen Haus…
…Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten) nicht abgezogen werden, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-) Tätigkeit bezogenen in § 16 Abs. 1…
…am 5. Juli 2005, und für die beiden Kinder der Gattin, D H, geb. 26. Dezember 1994 und B. Ha, geb. 15. April 1997, Anträge auf Familienbeihilfe. Aus den Anträgen ist Folgendes ersichtlich: Als Wohnort ist J. angegeben. Der Familienwohnsitz befindet sich in Tschechien. Die…
…Bewirtung (1.524,16 €), Werbung (3.693,69 €) sowie für Arbeitssuche (3.518,43 €) im Gesamtbetrag von 16.074,34 €; diese Aufwendungen wurden vom Finanzamt auch einkünftemindernd anerkannt. Laut Schreiben der steuerlichen Vertreterin sind am 10. August 2007 im Zuge der…
…19.10.1998 in Kroatien als arbeitssuchend vorgemerkt ist, kann ebenfalls für den Standpunkt des Berufungswerbers nichts gewinnen, da die offensichtlich bereits mehrere Jahre dauernde Arbeitssuche am Familienwohnsitz keinen in der Berufssphäre liegenden Grund geben kann, dass der Familienwohnsitz nicht schon vor Jahren verlegt wurde…
…hervorgeht, ist die Frage, ob der Bw. am Familienwohnsitz einen eigenen Haushalt geführt hat, was wiederum auch von einer finanziellen Beteiligung daran abhängt, ganz wesentlich für die Anerkennung von Familienheimfahrten im Rahmen der Kosten der doppelten Haushaltsführung. Barzahlungen sind zwar von vorneherein nicht ausgeschlossen, legen…
…zur (ausschließlich) privaten Nutzung, sei es auch zur (teilweisen) beruflichen Nutzung. Besteht am Familienwohnort - wie im gegenständlichen Fall - eine entsprechende EDV-Ausstattung, liegt in der "doppelten" Anschaffung einer weiteren Ausstattung für den während der Arbeitswoche genutzten zweiten Haushalt ein ebenfalls zu berücksichtigender Mehraufwand, von dem -…
…ATS: Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 stellen jene Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsplatz und Familienwohnsitz keine abzugsfähigen Kosten dar, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c…
…Abs. 1 Z. 2 lit. e dieser Gesetzesstelle besagt nämlich, dass bei den einzelnen Einkünften Kosten der Fahrten zwischen Wohnung am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z. 6 lit…
…unverändert am früheren gemeinsamen Familienwohnsitz mit beiden Kindern lebt und dort einer Erwerbstätigkeit nachgeht, treffen nach Meinung meiner Mandantschaft somit die Voraussetzung zur Geltendmachung der Kosten der doppelten Haushaltsführung nach wie vor zu. Herr ... hat somit aufgrund seiner jedes Wochenende, manchmal auch während einer Arbeitswoche…
…Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein wird. Diese Annahme setzt allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also…
…Rückkehr der Gattin nach Dienstende zu dieser Wohnung ab dem zweiten Halbjahr 2008 als unzumutbar erscheinen erlassen. Der pauschale Hinweis auf soziale Bindungen am bisherigen Familienwohnsitz vermag daran ebenso wenig zu ändern, wie die Aussicht des Bw auf wechselnde Arbeitsorte an unterschiedlichen Baustellen seines Dienstgebers…
…worden war, während ihr finanzieller Beitrag sich auf eine Beteiligung an den Strom- und Gaskosten der gemeinsam benutzten Wohnung beschränkt hatte. Für (Geschlechts)Partnerschaften hält demnach auch der VwGH ein abgeleitetes, unentgeltliches Nutzungsrecht am Familienwohnsitz für ausreichend. Das österreichische Höchstgericht gibt damit zu erkennen, dass…
…drei Mal so lang wie die Fahrt mit dem Pkw dauert, in: UFS aktuell 2006, Seiten 306 ff; Ryda/Langheinrich, Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zwischen einem an der Arbeitsstätte begründeten Wohn- und dem Familienwohnsitz, FJ 2006, Seiten 271 ff; Doralt, EStG13…
…Tochter keine Zwangsläufigkeit dafür vorliege, dass die Tochter ihr Medizinstudium in I absolviere, zumal am Wohnort der Ehegattin des Bw, nämlich in Wn, ein Medizinstudium möglich sei. In Bezug auf die doppelte Haushaltsführung stehe fest, dass der Familienwohnsitz, also jener Ort, an dem ein gemeinsamer…
…AN EINEM ORT IN DIES SCHULE GEHEN, nämlich am Hauptwohnsitz - und nicht einmal in Wien und einmal in E*****; daher BIN ICH AN E***** als Familienwohnsitz gebunden. 3) und genauso wenig kann ich mir aussuchen WANN ich auf Projektreise gehe (wie von Hr. O***** vorgeschlagen…
…sich eine gesamte Arbeitswoche aufgehalten hat. Auch in der mündlichen Berufungsverhandlung konnte keine Baustelle genannt werden, die dem Erfordernis der unzumutbaren Entfernung entsprochen hätte. Es war daher eine Aufhebung des Einkommensteuerbescheides (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 nicht zu verfügen und somit spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am 20. März…
…zu Beginn der Arbeitswoche das Firmenquartier aufgesucht habe und am Ende der Arbeitswoche mit seinem privaten PKW vom Firmenquartier an seinen Wohnsitz zurückgekehrt sei, erläutert hat. Es besteht daher nach Ansicht des UFS kein Zweifel daran, dass der Berufungswerber nicht täglich von seinem Familienwohnsitz aus…
…gehabt. Ich war zu diesem Zeitpunkt auf Arbeitssuche. Anfang April habe ich von der Agentur "XY" in der Slowakei eine Arbeitszusage bekommen. Und am 9. April hat mir die oben genannte Agentur das Gewerbe angemeldet. Mit der Arbeit habe ich aber erst am 28. April…
…die sogenannten "Wochenendheimfahrer", also Personen, die an Werktagen im Ausland tätig seien und regelmäßig am Wochenende an ihren inländischen Familienwohnort zurückkehrten, hätten ihren ordentlichen (Haupt)Wohnsitz am inländischen Wohnort. Laut Anfrage aus dem Zentralen Melderegister sei die Berufungswerberin seit 30. Mai 2005 mit Hauptwohnsitz in…