…die vom Bw. im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Arbeitgeberwechsel geltend gemachten Aufwendungen - erwachsen durch "Marktinformationen über die Uhrenbranche" - in Höhe von 20.180,00 S sich aus Fahrtkosten in Form von Kilometergelder 17.640,00 S (3.600 Km X 4,90 S), Tagesgelder 1…
…Doralt, EStG-Kommentar, Tz 220 zu § 16 sowie die dort angeführten Judikate). Auch im Falle eines (freiwilligen) Arbeitgeberwechsels sind die Werbungskosten anzuerkennen, wenn sich wegen der großen Entfernung des neuen Dienstortes vom bisherigen Wohnort die Notwendigkeit ergibt, einen neuen Wohnsitz zu begründen. Die in den…
…anteilige Afa für Wohnungseinrichtung für eine angemietete Wohnung am Beschäftigungsort ( Zweithaushalt in Ort 2 infolge unfreiwillig erfolgtem Arbeitgeberwechsel) im Ausmaß von € 7.200 (vgl.AS 2/2007) als Werbungskosten. Im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 08.März 2011 wurden die Kosten für doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt…
…deutsche Finanzamt auf die Besteuerung verzichtet, sodass diese korrespondierend bei der österreichischen Besteuerung diese Einkünfte zu berücksichtigen sind. Da im gegenständlichen Fall ein Arbeitgeberwechsel vorlag und die Vergütungen für die Diensterfindungen nach Ihren Angaben vom ehemaligen Arbeitgeber geleistet wurde, kommt eine begünstigte Besteuerung dieser Prämien…
…Freiwillig hätte er eine ANV aus steuerlichen Gründen nicht durchgeführt. Die Beitragsrückerstattung durch die GKK sei erst 2009 wegen zu viel gezahlter Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) im Jahr 2008 auf Grund eines Arbeitgeberwechsels in diesem Jahr erfolgt. Diese zu viel gezahlten SV-Beiträge (iHv 292,95…
…nicht erst vor wenigen Jahren aufgetreten, sondern schon ab dem 20. Lebensjahr. Dies dokumetieren auch die seit Beginn seiner Berufstätigkeit im Jahr 1973 häufigen Arbeitgeberwechsel. Diese waren dadurch bedingt, dass er schon damals nicht in der Lage gewesen sei, den Anforderungen eines Berufes dauerhaft zu…
…Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 nicht abzugsfähig. Für die steuerliche Anerkennung ist somit nachzuweisen, dass die getätigten Aufwendungen berufsnotwendig erwachsen sind bzw. konkret im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Arbeitgeberwechsel standen. Hierbei sind alle getätigten Aufwendungen nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Da von Ihnen keine Unterlagen (Bewerbungsschreiben…
…Nebenwohnsitz in L. unterhalte, seien die Aufwendungen steuerlich nicht anzuerkennen, da diese nicht mit dem Arbeitgeberwechsel im Jahr 2006 in Zusammenhang stünden. Gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 richtet sich die Berufung des Bw. vom 12. Juli 2007 mit dem Antrag, die Kosten der…
…Wenn nun, wie im gegenständlichen Fall, keine dauerhafte Beschäftigungsgarantie vorgelegen sei bzw. ein zukünftiger Arbeitgeberwechsel möglich gewesen wäre, würde dies nicht zu abzugsfähigen Werbungskosten führen. Es würde sich vielmehr um nichtabzugsfähige Ausgaben der Lebensführung handeln. Ohne konkreten Anlass seien bei verschiedenen Firmen Vorstellungsgespräche und Bewerbungen…
…16 Abs 1 EStG 1988 in folgender Höhe zu berücksichtigen: Kosten für Fachliteratur in der Höhe von ATS 440,00 Kosten der Arbeitssuche/Arbeitgeberwechsel: Abklärung der arbeitszeitlichen Situation (Abfertigungsanspruch bei Gleitzeit bei einem anderen Arbeitgeber) in Höhe von insgesamt ATS 7.946,80 Vorstellungsgespräche in…
…sei nach Ansicht der Bw. zutreffend, da in den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) klargestellt werde, dass es dem Dienstnehmer im Falle eines unterjährigen Arbeitgeberwechsels obliege, ob er seinem neuen Arbeitgeber die Lohnzettel des bisherigen Dienstgebers vorlege. Nur wenn der Arbeitnehmer die Lohnzettel vorlege, habe der neue Dienstgeber…
…1999 bis zum 12. Februar 1999 bei der Fa E in W als Steuerberaterin nichtselbständig erwerbstätig. In Folge eines Arbeitgeberwechsels verlegte sie ihren Wohnsitz von W nach V, wo sie ab dem 1. März 1999 in der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei L beschäftigt war. Aktenkundig ist…
…Finanzamt äußerte sich zu diesem Antrag am 4. Dezember 2012 dahin gehend, dass im gegenständlichen Fall kein Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat und eine Neuberechnung des Jahressechstels daher nicht in Betracht kommt. Mit E-Mail vom 2. Jänner 2013 wurde der steuerlichen Vertretung des Bw. bekannt gegeben…
…Feststellungen erscheinen dem unabhängigen Finanzsenat schlüssig und nachvollziehbar. Die Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates gründet sich auf folgenden Feststellungen: Der Bw. war laut Sozialversicherungsauszug ungefähr sieben Jahre - wenn auch mit oftmaligen Arbeitgeberwechsel und häufigen Krankenständen bzw. Arbeitslosigkeit - berufstätig. Letztmalig stand er im April 2011 für einige…
…Das Studium sei daher der einzige Weg, um eine sinnvolle Kariereplanung zu verfolgen. Einen Arbeitgeberwechsel strebe der Bw nicht an. Die Amtspartei ist mit der Subsumierung der Kosten des Studiums unter § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als Kosten infolge Fort- und Ausbildung einverstanden…
…Geschäftsführerfunktion innehatte. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass mit Abschluss des Einbringungsvertrages am 14.9.2009 die wesentlichen Dispositionsbefugnisse hinsichtlich des eingebrachten Betriebes auf die übernehmende GmbH übergegangen sind und damit zu diesem Zeitpunkt auch der lohnsteuerlich relevante Arbeitgeberwechsel stattgefunden hat. Der Bw. haftet…
…18. März 2011) ersuchte der Unabhängige Finanzsenat die Bw. die wirtschaftlichen bzw. sonstigen Gründe, die Anlass für den Arbeitgeberwechsel waren, sowie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen bzw. die Vereinbarungen zwischen dem "neuen" bzw. "alten" Arbeitgeber und den Arbeitnehmern darzulegen und darzustellen bzw. bekannt…
…18. März 2011) ersuchte der Unabhängige Finanzsenat die Bw. die wirtschaftlichen bzw. sonstigen Gründe, die Anlass für den Arbeitgeberwechsel waren, sowie die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Unternehmen bzw. die Vereinbarungen zwischen dem "neuen" bzw. "alten" Arbeitgeber und den Arbeitnehmern darzulegen und darzustellen bzw. bekannt…
…sei ersichtlich, dass ihr aufgrund ihrer Arbeitszeiten das große Pendlerpauschale zugestanden sei. Es sei ihr nach dem Arbeitgeberwechsel für die Monate Oktober 2007 bis Dezember 2007 der Differenzbetrag zwischen dem großen und dem kleinen Pendlerpauschale angerechnet worden, weshalb vom neuen Arbeitgeber E.X. keine Pendlerpauschale…
…gelegt: Der allein stehende Bw. war zumindest seit Juli 2004 in Österreich für Leiharbeitsfirmen tätig, wobei während dieses Zeitraumes ein mehrmaliger Arbeitgeberwechsel erfolgte. Seine Einsatzorte lagen vom 01.06.2004 bis zum 31.12.2005 im Raum S.-St. und im Jahr 2006 in T…